Freitag 7. Juni 2024
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„aktion leben“ übergab Petition

(25.9.2011) 3.400 Unterzeichner plädieren für Änderung im Schadenersatzrecht.

Im Blick auf die anhaltende „Kind als Schadensfall“-Diskussion drängt „aktion leben“ weiter vehement auf eine Änderung des geltenden Schadenersatzrechts. Mit einer Petition, unterzeichnet von 3.393 Personen, will sie nun ihrer Forderung nach Rechtsänderung und einer gleichzeitigen Verbesserung der Unterstützung für behinderte Kinder und ihre Eltern Nachdruck verleihen. Am Montag überreichte „aktion leben“ die Petition an den Zweiten Nationalrats-Präsidenten Fritz Neugebauer. Dieser dankte „aktion leben“ für ihr „verdienstvolles Engagement“ und sagte bei der Übergabe seine Unterstützung in dem Anliegen zu.


Konkret beinhaltet die Petition zwei Forderungen: In der ersten wird das Parlament aufgefordert, eine Änderung des Schadenersatzrechtes dahingehend zu beschließen, dass klar ist: Niemand hat Anspruch auf Schadenersatz, weil ein Schwangerschaftsabbruch unterblieben ist. Die zweite Forderung richtet sich an Regierung und Parlament: Diese sollten umgehend ausreichende Unterstützung für behinderte Kinder und ihre Eltern bereitstellen und beschließen. Ziel müsse es sein, dass alle Eltern behinderter Kinder bedarfsgerechte Hilfe und Entlastung erhalten.

„Zentrale Frage“

Er habe die Petition, die auf einer Webkampagne (www.contraschadenersatz.at) basierte, „gerne übernommen“, so Neugebauer, da die Frage nach dem Erhalt des Lebens für ihn „eine zentrale Frage“ sei – insbesondere im Blick auf die Frage eines „Schadensfalls“ bei behinderten Kindern. Hier müsse klar sein, „dass rechtlich gesehen Kinder kein Schadensfall sein können“, unterstrich Neugebauer. Er hoffe daher auf eine weitere Überarbeitung des Gesetzesentwurfs in diese Richtung.


Die Petition, die offiziell vom Nationalratsabgeordneten Franz-Joseph Huainigg eingebracht wurde, sei jedenfalls „ein wertvoller Anstoß für die weitere Debatte“. Das parlamentarische Prozedere sieht nun vor, dass die Petition zunächst an die Parlamentsdirektion und schließlich an den entsprechenden parlamentarischen Ausschuss zur weiteren Beratung geht. „aktion leben“-Präsidentin Gertraude Steindl zeigte  sich zuversichtlich, dass die Einsprüche von „aktion leben“ entsprechend berücksichtigt werden.    

kap

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