Freitag 26. April 2024

Pfarrgemeinderatswahl 2017

kathbild.at/Rupprecht

„Ich bin da.für“ - Zur Pfarrgemeinderatswahl 2017

Pfarrgemeinderatswahl am 19. März 2017. Ein Beitrag im SONNTAG.


PGR Wahl

 

Wer darf wählen?

 

Aktiv wahlberechtigt sind alle Katholikinnen und Katholiken, die vor dem diözesanen Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben oder jünger sind, aber das Sakrament der Firmung bereits empfangen haben.

 

Außerdem am Wahltag einen Wohnsitz im Pfarrgebiet haben oder regelmäßig am Leben der Pfarre teilnehmen.

 

Kinder vor Erreichung der aktiven Wahlberechtigung  haben ebenfalls eine  Stimme. Die Erziehungsberechtigten vereinbaren, wer das volle Stimmrecht für die Kinder ausübt.

 


 

Pfarrgemeinderatswahl 2017:

www.pfarrgemeinderat.at

www.pgr.at


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