Für uns heute ist es selbstverständlich, dass der Staat in Standesämtern erfasst, wer wann und wo geboren, verheiratet und gestorben ist.
So erstaunt es viele zu hören, dass es bis ins 16. Jahrhundert überhaupt keine regelmäßigen Aufzeichnungen dazu gab. Erst damals fingen in den protestantischen Gebieten die Kirchen an, in Büchern die Geburten/Taufen, Hochzeiten und Sterbefälle/Begräbnisse) einzutragen. Den katholischen Pfarren schrieb dies das Konzil von Trient 1563 vor.
Kaiser Joseph II. schrieb 1770 den Pfarrern die Führung der Matriken (auch Matrikeln genannt, vom lateinischen Matricula = Register) als staatliche Pflicht vor.
Die von ihnen geführten Kirchenbücher wurden somit zu öffentlichen Personenstands-Verzeichnissen. Auch Protestanten und Juden verpflichtete der Staat dazu.
Erst 1870 werden in Österreich erstmals staatliche Bezirksbehörden verpflichtet, Personenstände aufzunehmen – nämlich dann, wenn jemand keiner anerkannten Religionsgemeinschaft angehörte.
Dass alle Menschen jeglicher Religion in staatliche Verzeichnisse eingetragen werden, gibt es in Österreich erst seit 1939. Nach dem Anschluss an Deutschland führten die Nationalsozialisten die schon seit 1869 im Deutschen Reich existierenden Standesämter ein.