Für die österreichischen Diözesen hat die Bischofskonferenz festgelegt, was ein Moderator ist: ein Priester, dem der Bischof „die Verantwortung für eine Pfarre auf längere Zeit“ übertragt. Er hat also dieselben Befugnisse und Aufgaben wie ein Pfarrer, steht aber (wenn er Diözesanpriester ist) weiterhin in einem Dienstverhältnis zur Diözese und ist daher – und das ist wohl der wichtigste Unterschied – viel leichter versetzbar.
Darum hat auch der Wiener Erzbischof, Kardinal Christoph Schönborn, im Jahr 2011 angekündigt, bis auf weiteres nur Moderatoren zu ernennen, um Flexibilität für später folgende Veränderungen der Pfarrstruktur zu haben. Während also der Pfarrer theoretisch auf Lebenszeit in eine Pfarre eingesetzt wird und der Moderator auf Dauer, gibt es auch den Provisor, der nur vorübergehend eine freie Pfarre leitet, den Administrator, der einen Pfarrer vertritt, der für längere Zeit an der Ausübung seines Amtes verhindert ist, und den Substitut, der einen nur kurzfristig abwesenden Pfarrer vertritt.
Das Kirchenrecht kennt noch eine weitere Bedeutung von „Moderator“: Nämlich jener Priester, der in einer von einem Priesterteam geführten Pfarre „Leiter des seelsorglichen Wirkens“ ist, indem er „die Zusammenarbeit zu leiten und dem Bischof gegenüber zu verantworten hat“.