Diese Bitte darf jeder aussprechen. Es gibt dabei auch keine Formvorschriften oder vorgeschriebene Texte, wie sie etwa für die Messfeier existieren. Viele Eltern segnen z. B. ihre Kinder, indem sie ihnen mit dem Finger ein Kreuz auf die Stirn zeichnen. Auch das Tischgebet ist eine Segensbitte.
Aber je mehr eine Segnung an die Sakramente oder das kirchliche Leben heranrückt – etwa eine Segnung von Brautleuten, des Weihwassers, oder einer Wallfahrer-Gruppe, desto eher soll sie durch geweihte Amtsträger erfolgen.
Zur würdigen Durchführung eines Segens oder einer Segensfeier gibt es ein Buch, das Benediktionale (bene dicere heißt auf Latein „gut sprechen“ bzw. „Gutes zusprechen“, also „segnen“) – mit Texten für verschiedene Anlässe, von der Adventkranz- bis zur Kräutersegnung.
Es enthält nicht nur Segenssprüche, sondern auch Fürbitten und weitere passende Texte sowie Angaben zum Einsatz von Weihrauch, Weihwasser etc. Im deutschen Sprachraum ist weithin ein offizielles Benediktionale von 1978 in Gebrauch.