Spenden an Kolping können nun im Rahmen der Steuererklärung bis zur Höhe von zehn Prozent der Vorjahreseinkünfte als Sonderausgaben beim Finanzamt von der Steuer abgesetzt werden.
Spenden an Kolping können nun im Rahmen der Steuererklärung bis zur Höhe von zehn Prozent der Vorjahreseinkünfte als Sonderausgaben beim Finanzamt von der Steuer abgesetzt werden.
Katholischer Sozialverband ist seit Dezember offiziell als "steuerbegünstigte Organisation" registriert
Das österreichische Kolpingwerk ist seit dem 1. Dezember 2015 offiziell als "steuerbegünstigte Organisation" registriert. Spender können nun im Rahmen ihrer Steuererklärung Spenden bis zur Höhe von zehn Prozent der Vorjahreseinkünfte bzw. bei Unternehmen bei einem ebensolchen Anteil des Vorjahresgewinns als Sonderausgaben beim Finanzamt von der Steuer absetzen, teilte der bundesweit tätige katholische Sozialverband am Freitag mit. Die offizielle Registrierungsnummer von Kolping lautet SO 2566. Zu Beginn eines neuen Jahres sowie auf Wunsch erhalten Spender dazu eine Spendenbestätigung.
Das von Adolph Kolping gegründete Kolpingwerk ist heute in über 60 Ländern der Erde mit rund 500.000 Mitgliedern vertreten. Schwerpunkte der Arbeit bilden die traditionellen "Kolpinghäuser", die in Österreich über 6.000 Wohnplätze für Lehrlinge, Schüler und Studenten bieten, ebenso aber auch Sozialeinrichtungen, die alleinerziehenden Müttern, kranken, älteren oder pflegebedürftigen Menschen, von Gewalt betroffenen Frauen oder Menschen mit Behinderungen "Hilfe zur Selbsthilfe" bieten. Der Sozialverband ist inzwischen in 20 Ländern Europas mit insgesamt rund 330.000 Mitgliedern vertreten und hat beim Europarat Beobachterstatus.
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