In seinem am Freitag, 11. Dezember 2015 publizierten Erlass verfügt der Papst zudem, dass künftig alle Ehenichtigkeitsprozesse vor dem vatikanischen Ehegericht, der sogenannten Römischen Rota, für die betreffenden Paare kostenlos sein sollen. Ihnen wird künftig von Amtswegen ein Rechtsbeistand gestellt. Erbeten sei jedoch ein Spende für Bedürftige. Die neuen Regeln fordern auch von den Ortskirchen die unentgeltliche Führung solcher Prozesse.