"Der Karfreitag ist für die Evangelischen in Österreich – vor allem im Zusammenhang mit ihrer Geschichte – nicht nur der höchste kirchliche Feiertag, sondern identitätsstiftend“, so Synodenpräsident Peter Krömer.
"Der Karfreitag ist für die Evangelischen in Österreich – vor allem im Zusammenhang mit ihrer Geschichte – nicht nur der höchste kirchliche Feiertag, sondern identitätsstiftend“, so Synodenpräsident Peter Krömer.
Kirchen kritisieren fehlende Möglichkeit auf Anhörung im Rechtsstreit.
Kritik an der Auffassung des EuGH-Generalanwaltes, die Gewährleistung eines bezahlten Feiertages am Karfreitag nur für die Angehörigen von vier österreichischen Kirchen sei diskriminierend, kommt von Peter Krömer, Präsident der Generalsynode der Evangelischen Kirche in Österreich (A.B. und H.B.).
Der Karfreitag, so Krömer in einer Aussendung, "ist für die Evangelischen in Österreich - vor allem im Zusammenhang mit ihrer Geschichte - nicht nur der höchste kirchliche Feiertag, sondern identitätsstiftend". Krömer äußerte sich nach der am Mittwoch, 25. Juli 2018 in Luxemburg geäußerten Urteilsempfehlung des Generalanwalts.
Die Evangelischen Kirchen in Österreich, so Krömer weiter, vertreten die Auffassung, dass die nationale Sonderbehandlung des Karfreitags zu Gunsten der Evangelischen und Altkatholiken, wie sie die österreichische Regelung vorsieht, dazu diene, "das Recht der Angehörigen dieser Kirchen als Minderheitskirchen auf öffentliche Religionsausübung sicherzustellen". Dies sei nicht diskriminierend. Für die Evangelischen Kirchen in Österreich und für ihre Identität sei es sehr wichtig, dass der Karfreitag ein gesetzlicher Feiertag für sie bleibe. Dies könne er auch ohne Feiertagsentgelt bei Arbeit am Karfreitag sein.
Zudem enthalte der Rechtsstreit eine "Rechtsschutzlücke im Unionsrecht" so Synodenpräsident Krömer. Der gegenständliche Rechtsstreit werde durchgeführt, "ohne den Evangelischen Kirchen und der Altkatholischen Kirche auch nur die Möglichkeit gegeben zu haben, gehört zu werden".
Die Evangelischen Kirchen in Österreich hätten beim Obersten Gerichtshof beantragt, in der Arbeitsrechtssache als Nebenintervenientin zugelassen zu werden, um dann im Vorabentscheidungsverfahren vor dem EuGH inklusive Generalanwalt ihren Rechtsstandpunkt darlegen zu können. Dem sei nicht stattgegeben worden, was Krömer als "rechtlich bedenkliche Hauptproblematik" bezeichnete.
Auch Bischof Michael Bünker betonte in einer Stellungnahme gegenüber dem Evangelischen Pressedienst, dass die Evangelischen den Karfreitag brauchen. Die hohe Bedeutung des Tages sei für die Protestanen unaufgebbar, die Feiertagsregelung sei somit, als Ausdruck der Minderheitenrechte, als wesentlich anzuerkennen. Jetzt gelte es abzuwarten, wie das Gericht entscheide.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt gilt für Mitglieder der Evangelisch-lutherischen, Evangelisch-reformierten, Evangelisch-methodistischen und Altkatholischen Kirche in Österreich der Karfreitag als gesetzlicher Feiertag. Der Oberste Gerichtshof will vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) Auskunft einholen, ob dies mit dem nach EU-Recht geltenden Diskriminierungsverbot vereinbar ist. Ein Arbeitnehmer, der keiner dieser Kirchen angehört, hatte in Österreich auf Feiertagsentgelt geklagt.