Freitag 12. Juni 2026

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Erzdiözese Wien

Organigramm

Die Erzdiözese Wien ist eine römisch-katholische Diözese, die die Stadt Wien und die östliche Hälfte des Bundeslands Niederösterreich umfasst.

 

Sie ist in drei Vikariate, das sind territoriale Verwaltungseinheiten, eingeteilt. Das Vikariat Nord - Unter dem Manhartsberg umfasst das Weinviertel und das Marchfeld, das Vikariat Wien-Stadt die Städte Wien und Klosterneuburg und das Vikariat Süd - Unter dem Wienerwald das so genannte Industrieviertel südlich der Donau von Hainburg über Wiener Neustadt bis in die Bucklige Welt hinein. Die Vikariate sind in 50 Dekanate unterteilt und weiter in 139 Entwicklungsräume bzw. derzeit 602 Pfarren.

Struktur der Erzdiözese Wien
Erzbischof und Weihbischöfe

 

ERZBISCHOF

Erzbischof
Josef Grünwidl

 

WEIHBISCHÖFE

Weihbischof
Stephan Turnovszky

Weihbischof
Franz Scharl

Wenn die pastoralen Erfordernisse einer Diözese es anraten, können auf Ersuchen des Diözesanbischofs ein oder mehrere Auxiliarbischöfe ernannt werden; ein Auxiliarbischof besitzt nicht das Recht der Nachfolge. (can 403 §1)

Struktur der Erzdiözese Wien
Vikariate

Josef Grünwidl
Erzbischof

Ordinariat

Nikolaus Krasa
Generalvikar

Territorial

Vikariat
Nord

Stephan Turnovszky
Leiter des Bischofs­vikariates

Vikariat
Wien Stadt

P. Darius Schutzki CR
Leiter des Bischofs­vikariates

Vikariat
Süd

Richard Kager
Leiter des Bischofs­vikariates

Personal

"Orden" *
 

P. Erich Bernhard COp
Leiter des Bischofs­vikariates

Kategoriale

Seelsorge

Franz Scharl
Leiter des Bischofs­vikariates

Anderssprachige
Gemeinden

Franz Scharl
Leiter des Bischofs­vikariates

Wann immer die rechte Leitung der Diözese es erfordert, kann der Diözesanbischof auch einen oder mehrere Bischofsvikare einsetzen, die in einem genau festgelegten Gebietsteil der Diözese, in einem näher umschriebenen Geschäftsbereich oder für die Gläubigen eines bestimmten Ritus oder eines bestimmten Personenkreises dieselbe ordentliche Gewalt haben, die nach allgemeinem Recht dem Generalvikar zukommt, und zwar nach Maßgabe der folgenden Canones. (can. 476 CIC ). Während der Sedisvakanz darf nichts verändert werden. (can. 428 §1).

* Institute des geweihten Lebens und Gesellschaften des apostolischen Lebens

Generalvikar

Moderator der Diözesankurie
 

Erzbischöfliches Ordinariat

Die Diözesankurie besteht aus jenen Einrichtungen und Personen, die dem Bischof bei der Leitung der ganzen Diözese helfen, insbesondere bei der Leitung der pastoralen Tätigkeit, bei der Besorgung der Verwaltung der Diözese sowie bei der Ausübung der richterlichen Gewalt. (can. 469 CIC)

RECHTLICH EIGENSTÄNDIGE STIFTUNGEN

Die rechtlich selbstständigen Stiftungen sind aus wirtschaftlichen Gründen nicht Teil der Diözesankurie, arbeiten jedoch aufgrund ihrer inhaltlichen Nähe eng mit dieser zusammen.

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