Hält einen flexiblen Feiertag für eine „charmante Idee und eine zukunftsorientierte Lösung im Sinne der Religionsvielfalt“, der evangelische Bischof Michael Bünker.
Hält einen flexiblen Feiertag für eine „charmante Idee und eine zukunftsorientierte Lösung im Sinne der Religionsvielfalt“, der evangelische Bischof Michael Bünker.
Evangelischer Bischof auch für Variante eines "zusätzlichen flexiblen freien Tages je nach Religion". Weitere Treffen in größerer Runde geplant.
In der Debatte um die Karfreitagsregelung liegen derzeit elf Varianten für die Umsetzung des EuGH-Urteils auf dem Tisch. Das erklärte der evangelisch-lutherische Bischof Michael Bünker am Dienstag, 29. Jänner 2019 nach dem Gespräch mit Kanzleramtsminister Gernot Blümel (ÖVP) gegenüber dem Evangelischen Pressedienst (epdö).
Dabei hält Bünker die kürzlich in den Medien diskutierte Variante eines "zusätzlichen flexiblen freien Tages je nach Religion und auch für Menschen ohne Bekenntnis" für eine "charmante Idee und eine zukunftsorientierte Lösung im Sinne der Religionsvielfalt".
Bünker erklärte weiters, er habe "die Zusage, dass es weitere Gespräche auch mit der Evangelischen Kirche geben wird", die zudem in größerer Runde stattfinden sollen. Natürlich seien dabei andere Interessen zu berücksichtigen, beispielsweise seitens der Wirtschaft oder der Arbeitnehmer. So habe das Kanzleramt erklärte, dass es laufend zur Karfreitagsthematik Gespräche mit allen Beteiligten gäbe. Das bestätigte im Blick auf die katholische Kirche auf Anfrage von "kathpress" am Dienstag auch der Generalsekretär der Österreichischen Bischofskonferenz, Peter Schipka.
Aufgrund des EuGH-Urteils vor einer Woche (22. Jänner) muss bis zum nächsten Karfreitag, der heuer auf den 19. April fällt, eine Neuregelung gefunden werden. Andernfalls wäre laut Urteil der Karfreitag nicht mehr nur für Evangelische und Altkatholiken, sondern künftig prinzipiell für alle Arbeitnehmer in Österreich arbeitsfrei.
Laut EuGH stellt die bislang geltende österreichische Karfreitagsregelung eine Diskriminierung aufgrund der Religion dar, weil nur Angehörige der drei evangelischen Kirchen sowie der Altkatholischen Kirche am Karfreitag frei hatten. Wer von dieser Personengruppe dennoch an diesem Tag zur Arbeit ging, erhielt einen Feiertagszuschlag, was von einem konfessionslosen Arbeitnehmer zum Anlass für eine Klage genommen wurde.