Alles was Sie zu Bischof, Bischofsernennung- insignien aber auch zu Diözese(n) und alles, was dazu gehört immer schon wissen wollten.
Ein Bischof (ἐπίσκοπος (episkopos)= „Aufseher“) ist der geistliche Leiter eines Bistums (Diözese) und steht in der Nachfolge der Apostel. Er trägt die höchste geistliche, leitende und rechtliche Verantwortung in seiner Diözese. Kraft der Bischofsweihe verkörpert er seine Ortskirche in der gesamten Kirche. Er nimmt gemeinsam mit den anderen Bischöfen, die in Einheit mit dem Bischof von Rom stehen, das ordentliche Lehramt wahr.
Ein Bischofskandidat muss fest im Glauben stehen, moralisch vorbildlich, klug und mit Seeleneifer erfüllt sein. Menschliche Tugenden wie Empathie und Integrität sind unerlässlich, da er als Hirte und Leiter der Diözese dient. Ein guter Ruf sowie ein Mindestalter von 35 Jahren und fünf Jahre im Priesteramt sind verpflichtend. Theologische Kompetenz wird durch ein Studium in Theologie, Heiliger Schrift oder kanonischem Recht an einer anerkannten Hochschule oder durch nachweisbare Erfahrung in diesen Bereichen belegt. Das letzte Urteil über die Eignung liegt allein beim Papst, der die Ernennung abschließend bestätigt.
In der lateinischen Kirche, dem größten Teil der katholischen Kirche, ernennt ausschließlich der Papst die Bischöfe. Ohne seine Zustimmung kommt keine rechtlich legitime Bischofsweihe zustande. Der Auswahlprozess beginnt mit einer vertraulichen Befragung von Laien und Klerus durch den Apostolischen Nuntius, der daraus eine Kandidatenliste erstellt. Diese wird dem vatikanischen Dikasterium vorgelegt, und der Papst wählt einen Kandidaten aus. Nach dessen Zustimmung erfolgt die Ernennung. Innerhalb von drei Monaten folgt die Bischofsweihe oder, wenn der Ernannte die Bischofsweihe bereits zuvor erhalten hat, innerhalb von zwei Monaten die Amtseinführung. In einigen Diözesen, wie Salzburg, wird der Bischof vom Domkapitel aus einem Dreiervorschlag gewählt und vom Papst bestätigt.
Der Bischof leitet als oberster Verantwortlicher seine Ortskirche (Diözese) und ist dabei allein dem Papst unterstellt. Er steht der Eucharistiefeier vor, wird daher auch im Hochgebet genannt und spendet das Weihesakrament sowie die Firmung, letztere oft durch Delegation. Er weiht und segnet jährlich in der Karwoche die Hl. Öle für die Sakramente. Er ist verpflichtet, an Sonntagen die Eucharistie immer in den Anliegen seiner ganzen Diözese zu feiern.
Er trägt die letzte Verantwortung für Personal, Organisation und Finanzen seiner Diözese, erteilt Lehrerlaubnisse und ist oberster kirchlicher Richter, wenngleich er im Diözesangericht vom Diözesanrichter vertreten wird. Regelmäßig besucht er die Pfarren seiner Diözese oder lässt sich dabei vertreten. Zudem arbeitet er in der Bischofskonferenz mit und erstattet alle fünf Jahre dem Papst Bericht (Ad-limina-Besuch). Als Teil des weltweiten Bischofskollegiums übt er zusammen mit anderen Bischöfen und dem Papst das höchste Lehramt der Kirche aus, etwa im Rahmen von Synoden.
Personalentscheidungen des Papstes werden im täglichen Bulletin des Pressesaals des Heiligen Stuhls („Bollettino della Sala Stampa“) unter dem Abschnitt „Rinunce e Nomine“ (Amtsverzichte und Ernennungen) veröffentlicht. Diese sind abrufbar unter press.vatican.va und erscheinen in der Regel täglich um die Mittagszeit.
Ein designierter Bischof muss innerhalb von drei Monaten die Bischofsweihe erhalten. In der Regel fallen damit Weihe und offizieller Amtsantritt in eins. Die Bischofsweihe ist die höchste Stufe des dreigliedrigen Weihesakraments (Diakon, Priester, Bischof) und erhebt einen Priester zum Bischof.
Zu Beginn der Feier wird die päpstliche Ernennungsbulle verlesen, die die Rechtmäßigkeit der Weihe bestätigt. Es folgen die Anrufung des Heiligen Geistes und die Allerheiligenlitanei. Der zentrale Akt ist die Handauflegung durch den Hauptkonsekrator (meist der Metropolit der Kirchenprovinz oder der Amtsvorgänger, zuweilen auch der Apostolische Nuntius) und zwei Mitkonsekratoren, ergänzt durch alle anwesenden Bischöfe. Diakone halten das Evangeliar über den Kopf des Weihekandidaten, ein Zeichen für seine Rolle als Verkünder des Evangeliums. Nach der Salbung mit Chrisam erhält der neue Bischof seine Insignien (Mitra, Ring und Bischofsstab) und wird zur Kathedra geführt, womit er für alle sichtbar die Leitung der Diözese übernimmt.
Die Insignien oder Pontifikalien eines Bischofs sind sichtbare Zeichen seines Amtes und symbolisieren dessen Bedeutung:
• Der Bischofsring: Er steht für Treue und Verbundenheit und symbolisiert die enge Beziehung des Bischofs zu seiner Diözese und der Kirche. Der Ring wird ihm bei der Weihe überreicht.
• Die Mitra: Diese spitz zulaufende Kopfbedeckung wird bei liturgischen Feiern getragen und steht für die Autorität und das Amt des Bischofs. Sie wird ihm bei der Weihe als Zeichen der Heiligkeit verliehen.
• Der Bischofsstab (Pastorale): Der Stab symbolisiert das Hirtenamt und wird dem Bischof bei der Weihe überreicht. Er ist ein Zeichen dafür, dass der Bischof wie Christus die Gläubigen als guter Hirte leiten und schützen soll.
• Das Brustkreuz (Pektorale): Dieses zeigt die Zugehörigkeit zu Christus und steht für die Nachfolge Christi, insbesondere unter dem Zeichen des Kreuzes.
• Der Pileolus: Ein kleines violettes (bei Kardinälen purpurrotes) Scheitelkäppchen, das während der Eucharistie auch unter der Mitra getragen wird. Der Pileolus wird – zuweilen auch als „Soli Deo“ (vor Gott allein) bezeichnet – nur während des eucharistischen Hochgebets oder in Gegenwart der eucharistischen Gestalten abgenommen.
Die Kleidung eines Bischofs variiert je nach Anlass. Es gibt drei Hauptformen, die im Caeremoniale Episcoporum, dem liturgischen Buch für bischöfliche Gottesdienste, festgelegt sind:
Die liturgische Kleidung
Amikt Ein Schultertuch, das den Hals bedeckt.
Albe Ein langes, weißes Gewand, das die Reinheit und das Taufgewand symbolisiert.
Zingulum Eine Kordel, die die Albe in der Taille zusammenhält.
Stola Ein schmaler Schal, der über beiden Schultern getragen wird und das Amt des Priesters oder Bischofs symbolisiert.
Kasel Das Messgewand, das über der Albe getragen wird.
Pektorale Prinzipiell wird das Brustkreuz unter der Albe getragen, seit etwa 20 Jahren ist auch das Tragen über der Kasel gestattet.
Dalmatik, bzw. Dalmaticella Bei feierlichen Anlässen trägt der Bischof zusätzlich
die Dalmatik, das Gewand des Diakons, unter der Kasel.
Das „Chorgewand“ (außerhalb der Eucharistiefeier):
Violette Soutane Ein bodenlanges Gewand mit einer Seidenschärpe, die in einem Bund von Fransen endet.
Rochett Ein knielanges weißes Gewand aus Leinen, das über der Soutane getragen wird.
Mozzetta Ein violetter Schulterkragen, über dem das Brustkreuz an einer Kordel (beim Erzbischof grün) getragen wird.
Pileolus und Birett Das Scheitelkäppchen und die Kopfbedeckung mit Quaste.
Die Alltagskleidung
Im Alltag trägt der Bischof zu amtlichen Anlässen eine schwarze Soutane mit rubinroten Knöpfen und Ziernähten sowie einer rubinroten Schärpe. Dazu kommt das Brustkreuz an einer Kette sowie der Pileolus. Er kann auch eine einfache schwarze Soutane mit Pektorale tragen.
Meist trägt der Bischof heute im Alltag jedoch einen einfachen Anzug mit Kollarhemd. Das er darüber das Pektorale trägt, hat sich in den letzten jahrzehnten weitgehend eingebürgert, ist aber nicht amtlich unbedingt vorgesehen.
Die Kathedra, ein erhöhter Sitz im Zentrum des Altarraums, ist seit der Antike ausschließlich dem Bischof vorbehalten. Sie dient als liturgischer Sitz während der Eucharistiefeier und symbolisiert den Ort seines Lehramtes. Die feierliche Inbesitznahme der Diözese wird durch die Zeremonie betont, in der der neue Bischof zur Kathedra geführt wird und dort Platz nimmt. Die Kathedra des Erzbischofs im Wiener Stephansdom wurde im Jahr 2005 auf Wunsch von Kardinal Schönborn erneuert. Anlass hierfür war das Anliegen des Erzbischofs, dass sein Sitz – in der Achse zwischen Volksaltar und historischem Hochaltar gelegen – den Blick auf die Reliquie des hl. Stephanus unterhalb des Hochaltars nicht verstellen dürfe. Um diesem Anliegen gerecht zu werden und dennoch einen dem Bischofsamt entsprechend würdigen Stuhl zu schaffen, entwarf Dombaumeister DI Wolfgang Zehetner eine neue Kathedra. Diese setzt sich aus einem freistehenden, massiven Sitz aus demselben rotgrauen Marmor wie Altar und Ambo, sowie Armlehnen aus Stein, in die die Wahlsprüche der früheren Erzbischofe von Wien eingraviert sind, zusammen. Ein zentrales Gestaltungselement ist die ergonomische Rückenlehne aus Glas mit dem eingravierten Wappen des amtierenden Erzbischofs. Im Zusammenhang mit der Bedeutung dieses Wappens für den Lehrstuhl wird ein spezielles zeremonielles Prozedere beachtet: Mit dem Eintritt der Sedisvakanz – der Vakanz des Erzbischofsstuhls – wird die Lehne aus Glas mit dem Wappen des Erzbischofs entfernt. Dieser symbolische Akt unterstreicht die temporäre Unterbrechung der Amtsgewalt. Anlässlich der feierlichen Amtseinführung eines neuen Erzbischofs wird sie durch eine neue Lehne, die das Wappen des neuen Oberhirten trägt, ersetzt. Dadurch wird der Übergang der Amtsgewalt und die Wiederbesetzung des Stuhles zeremoniell manifestiert.
Ein Erzbischof leitet als Metropolit eine Kirchenprovinz, bestehend aus einer Erzdiözese und mehreren Suffragandiözesen. In Österreich gibt es zwei Kirchenprovinzen:
Salzburg mit Gurk-Klagenfurt, Graz-Seckau, Innsbruck und Feldkirch.
Wien mit Linz, St. Pölten und Eisenstadt.
Der Erzbischof hat eine Aufsichtsfunktion über die Suffragandiözesen, kann aber nicht direkt in deren innere Angelegenheiten eingreifen. Als Zeichen seines Amtes trägt er das Pallium, jedoch nur innerhalb seiner Kirchenprovinz und während seiner aktiven Amtszeit.
Das Pallium ist ein weißes Wollband, das mit sechs schwarzen Kreuzen verziert ist. Es wird von Erzbischöfen als Zeichen ihrer besonderen Verbindung zum Papst getragen. Es symbolisiert das Hirtenamt des Erzbischofs. Die Wolle für dieses liturgische Zeichen stammt von Lämmern, die im Trappistenkloster Tre Fontane in Rom gehalten und am Gedenktag der heiligen Agnes gesegnet werden.
Die handwerkliche Fertigung der Pallien übernehmen die Benediktinerinnen der Abtei Santa Cecilia in Trastevere. Bis zur Verleihung werden sie in einem Behältnis am Grab des Apostels Petrus aufbewahrt und gelten deshalb als Berührungsreliquien. Der Papst überreicht die Pallien den Erzbischöfen während des Festgottesdienstes zum Hochfest der Apostel Petrus und Paulus im Petersdom.
Das Pallium symbolisiert die Hirtenfunktion des Erzbischofs sowie seine besondere Verantwortung als Metropolit innerhalb der Kirchenprovinz.
Nein, die Erhebung zum Kardinal ist nicht an eine bestimmte Diözese gebunden, sondern eine persönliche Entscheidung des Papstes. Er wählt Priester und Bischöfe aus, die er für geeignet hält, seinen Nachfolger zu wählen und ihn in der Leitung der Kirche zu unterstützen. In der Vergangenheit wurden oft Bischöfe großer Diözesen zu Kardinälen ernannt, weshalb irreführend von „traditionellen Kardinalssitzen“ gesprochen wird. Eine solche Qualifizierung kennt das Kirchenrecht jedoch nicht.
Insgesamt hatte Wien bisher 32 Bischöfe, davon 16 Erzbischöfe seit der Erhebung zur Erzdiözese im Jahr 1723. 14 der Wiener Bischöfe wurden in das Kardinalskollegium berufen. Bei 13 Papstwahlen waren Wiener Erzbischöfe als Kardinäle beteiligt, zuletzt Kardinal Christoph Schönborn (2005 und 2013).
Kardinal Christoph Anton Migazzi (1757–1803): 45 Jahre, 11 Monate, 6 Tage
Kardinal Sigismund Kollonitz, erster Erzbischof von Wien (1716–1751): 34 Jahre, 9 Monate, 23 Tage
Kardinal Melchior Khlesl, erster Kardinal unter den Wiener Bischöfen (1598–1630): 32 Jahre, 7 Monate, 8 Tage
Philipp Breuner (1639–1669): 29 Jahre, 8 Monate, 27 Tage
Kardinal Christoph Schönborn (1995–2025): 29 Jahre, 4 Monate, 7 Tage
Kardinal Franz König (1956–1985): 29 Jahre, 3 Monate, 4 Tage
Georg von Slatkonia (1513–1522)
Petrus Bonomo (1522–1523)
Johann von Revellis (1524–1529)
Johann Fabri (1530–1541)
Friedrich Nausea (1541–1552)
Christoph Wertwein (1552–1553)
Anton Brus von Müglitz (1558–1563)
Johann Caspar Neubeck (1574–1594)
Kardinal Melchior Khlesl (1598–1630)
Anton Wolfradt OSB (1631–1639)
Philipp Friedrich Graf Breuner (1639–1669)
Wilderich Freiherr von Walderdorff (1669–1680)
Emerich Sinelli (1681–1685)
Ernst Graf von Trautson (1685–1702)
Franz Anton Graf von Harrach (1702–1705)
Franz Ferdinand Freiherr von Rummel (1706–1716)
Kardinal Sigismund Graf von Kollonitz (1716–1751)
Kardinal Johann Joseph Graf von Trautson (1751–1757)
Kardinal Christoph Anton Graf Migazzi (1757–1803)
Sigismund Anton Graf von Hohenwart (1803–1820)
Leopold Maximilian von Firmian (1822–1831)
Vincenz Eduard Milde (1832–1853)
Kardinal Joseph Othmar Ritter von Rauscher (1853–1875)
Kardinal Johann Rudolf Kutschker (1876–1881)
Kardinal Cölestin Joseph Ganglbauer OSB (1881–1889)
Kardinal Anton Josef Gruscha (1890–1911)
Kardinal Franz Xaver Nagl (1911–1913)
Kardinal Friedrich Gustav Piffl CanReg. (1913–1932)
Kardinal Theodor Innitzer (1932–1955)
Kardinal Franz König (1956–1985)
Kardinal Hans Hermann Groër OSB (1985–1995)
Kardinal Christoph Schönborn OP (1995-2025)
Ein Ausschnitt der verschiedenen Aufgabenbereiche des Wiener Erzbischofs:
Ordinarius der Erzdiözese Wien; Ordinarius für die Katholiken der katholischen Ostkirchen in Österreich;
Vorsitzender des Priesterrats, Vorsitzender des Diakonenrats der Erzdiözese Wien, Vorsitzender des Diözesanen Rates der pastoralen Berufsgemeinschaften, Vorstand der Caritas der Erzdiözese Wien (Caritasverband), Protektor der St. Elisabethstiftung, Protektor der Caritas Socialis, Protektor der Stiftung Korbgemeinschaft - Hilfe für Syrien
Vorsitzender des Kuratoriums der Stiftung PRO ORIENTE, Protektor des Hospizes zur Hl. Familie in Jerusalem
Großkanzler der theologischen Fakultät der Universität Wien, Großkanzler der theologischen Hochschule ITI in Trumau , Protektor der Hochschulstiftung der Katholisch pädagogischen Hochschule Wien-Krems, Protektor der Schulstiftung der Erzdiözese Wien, Protektor der St. Nikolausstiftung der Erzdiözese Wien
Protektor des Otto Mauer-Fonds, Protektor der Kardinal König-Stiftung, Protektor des Kardinal Innitzer-Studienfonds
Protektor der St. Paulusstiftung der Erzdiözese Wien für Medienarbeit, Protektor der Stiftung Radio Stephansdom, Mitglied des Vereins Unser Stephansdom - Verein zur Erhaltung des Stephansdoms, Protektor des Wiener Domerhaltungsverein, Protektor der St. Josef-Stiftung der Erzdiözese Wien für sakrale Baudenkmäler, Protektor der St. Augustinus-Stiftung der Erzdiözese Wien für Immobilienbewirtschaftung
Eine Diözese (dioíkēsis, griechisch: Verwaltung) ist ein kirchliches Verwaltungsgebiet, auch bekannt als Ortskirche. Jede Diözese verwirklicht die katholische Kirche vor Ort; zusammen bilden sie die Gesamtkirche. Der Sitz des Apostels Petrus verleiht der Diözese von Rom eine besondere Rolle als „Vorsitz in der Liebe“. Ein Bischof leitet die Diözese mit Unterstützung von Priestern, Diakonen und anderen Diensten. Das Zentrum bildet der Sitz des Bischofs mit der Kathedrale. Kleinere Verwaltungseinheiten innerhalb einer Diözese umfassen Pfarren, Pfarrverbände, Dekanate und Bischofsvikariate.
Die Erzdiözese Wien besteht aus drei Vikariaten: 1. Vikariat Stadt: Bundeshauptstadt mit Klosterneuburg, Vikariat Nord: „Unter dem Manhartsberg“: Weinviertel, Vikariat Süd: „Unter dem Wienerwald“: „Industrieviertel“
Diözesen werden vom Papst errichtet und können in ihren Grenzen an pastorale oder andere Erfordernisse angepasst werden. Die Erzdiözese Wien entstand überwiegend aus der Diözese Passau und Teilen der Erzdiözese Salzburg.
Die ältesten bestehenden Diözesen Österreichs sind:
• Salzburg (gegründet 739)
• Gurk (1072)
• Graz-Seckau (1218)
• Wien (1469)
Kaiser Joseph II. gründete:
• Linz (1784)
• St. Pölten (1785)
Im 20. Jahrhundert wurden die folgenden Diözesen errichtet:
• Eisenstadt (1960)
• Innsbruck (1964)
• Feldkirch (1968)
Ein Sonderfall ist die nicht territoriale Militärdiözese, die 1986 gegründet wurde. Ihre Kathedrale befindet sich in Wiener Neustadt (St Georgs Kathedrale).
Einer Diözese rechtlich gleichgestellt ist die Territorialabtei Wettingen-Mehrerau in Bregenz.
Für die Katholiken der katholischen Ostkirchen besteht seit 2018 ein eigenes Ordinariat, das die Nachfolge des Ordinariats für die Katholiken des byzantinischen Ritus (1956) antrat. Sein Ordinarius ist auch nach seiner Emeritierung bis auf weiteres Kardinal Christoph Schönborn.
Antike, mittlerweile untergegangene Diözesen auf dem Gebiet Österreichs sind:
• Tiburnia (St. Peter in Holz, westlich von Spittal an der Drau), Titularbistum, dzt vakant
• Virunum (auf dem Zollfeld bei Maria Saal) derzeit Fermín Emilio Sosa Rodríguez
Titularerzbischof von Virunu , Apostolischer Nuntius in Bolivien
• Lauriacum (Lorch in Oberösterreich) Titularerzbischof Andrzej Józwowicz, Apostlischer Nuntius im Iran
• Aguntum (Dölsach bei Lienz/Osttirol), Titularbistum, derzeit vakant
Weitere, jüngere historische Bischofssitze sind:
• Wiener Neustadt, Titularbischof Christan Werner, emeritierter Militärbischof
• Lavant
• Leoben
Große Teile Österreichs gehörten über viele Jahrhunderte:
• zum Patriarchat von Aquileia,
• zur Diözese Passau und dadurch zur Salzburger Kirchenprovinz
• zur Diözese Brixen.
„Bistum“ wird üblicherweise als Synonym für „Diözese“ verwendet.
• In Deutschland und der Schweiz wird überwiegend der Begriff „Bistum“ oder „Erzbistum“ verwendet.
• Mancherorts wird zwischen „Diözese“ als Territorium und „Bistum“ als die wirtschaftliche Dotierung des Bischofsstuhls (Mensalgut) unterschieden.
• In den (katholischen) Ostkirchen wird eine Diözese als „Eparchie“ bezeichnet.
Die Österreichische Bischofskonferenz, gegründet 1849, zählt zu den ältesten Bischofskonferenzen weltweit. Sie ist der Zusammenschluss der Bischöfe aller österreichischen Diözesen und wurde mit Zustimmung des Apostolischen Stuhls eingerichtet. Hauptaufgaben: Koordination kirchlicher Arbeit, Förderung pastoraler Ziele, Erlass verbindlicher Entscheidungen. Struktur und Abläufe: Vollversammlung: Dreimal jährlich (Frühjahr, Sommer, Herbst), bei Bedarf auch außerordentlich. Verpflichtend für alle Mitglieder, Ausnahmen nur bei wichtigen Gründen wie Krankheit. Vorsitzender: Leitet die Sitzungen, legt die Tagesordnung fest, vertritt die Konferenz und informiert die Öffentlichkeit über Ergebnisse.