Erzdiözese Wien handelte nach Richtlinien der Bischofskonferenz.
Erzdiözese Wien handelte nach Richtlinien der Bischofskonferenz.
Erzdiözese Wien handelte nach Richtlinien der Bischofskonferenz.
Im Fall von „Clara“ (das ist jenes von den Medien verwendete Pseudonym), die 1995 durch einen Priester der Erzdiözese Wien Mutter von Zwillingen wurde und 2018 schwere Vorwürfe gegen diesen Priester erhoben hat, gibt es eine neue Entwicklung: Die Staatsanwaltschaft Korneuburg hat das 2018 begonnene Ermittlungsverfahren gegen den Priester eingestellt. In einer Mitteilung der Staatsanwältin an den beschuldigten Priester heißt es, dass die „Tatverwirklichung aufgrund der widersprüchlichen und teils unglaubwürdigen Angaben der Anzeigerin nicht erweislich“ sei.
Wie der Pressesprecher der Erzdiözese Wien, Michael Prüller, erklärt, ist der Priester durch die Entscheidung der Staatsanwaltschaft nach staatlichem Recht als unbescholten zu betrachten. Es müsse aber noch das Ende des kirchenrechtlichen Verfahrens abgewartet werden, um zu entscheiden, ob der Priester wieder in der Seelsorge eingesetzt werden könne. Daher bleibe seine Dienstfreistellung bis dahin aufrecht.
Der Fall geht auf das Jahr 1995 zurück, als Clara, mit der der Priester ein Verhältnis eingegangen war, von ihm schwanger wurde. Clara war damals Schülerin in einem von Schwestern geführten Lehrlingsheim des Landes Niederösterreich, in dem der Priester gelegentlich als Aushilfsseelsorger Dienst tat. Als die 17jährige Clara schwanger wurde, forschte die Heimleitung den Kindesvater aus und machte Meldung bei der Erzdiözese Wien. Erzbischof Christoph Schönborn bestand darauf, dass der Priester die dem Anschein nach einvernehmliche Beziehung beende, vor den Behörden seine Vaterschaft anerkenne und zu seinen Pflichten gegenüber der Mutter und den Zwillingskindern stehe. Diesen Auflagen kam der Priester auch nach, weshalb es keine kirchliche Disziplinarstrafe gab. Auch die 1995 und erneut 2008 eingeschaltenen staatlichen Behörden wie etwa das Jugendamt sahen damals keinen Grund, Anzeige zu erstatten.
Im Mai 2018 wendete sich Clara an kirchliche Stellen (zunächst die Klasnic-Kommission, sodann die Ombudsstelle der Erzdiözese Wien) und erhob dabei zum ersten Mal den Vorwurf, der Priester hätte sie damals bedroht, zu sexuellen Handlungen genötigt und geschlagen. Darauf stellte die Erzdiözese Wien umgehend gemäß den Richtlinien der Bischofskonferenz den zu dieser Zeit in Wien als Kaplan tätigen Priester dienstfrei, begann eine Untersuchung der Vorwürfe und informierte die Öffentlichkeit. Der Priester wies die Vorwürfe kategorisch zurück. In weiterer Folge leitete die Staatsanwaltschaft Korneuburg das nun eingestellte Ermittlungsverfahren ein.
Die für die Zuerkennung von finanziellen Hilfen für Missbrauchsopfer im kirchlichen Bereich zuständige Unabhängige Opferschutzkommission (Klasnic-Kommission) hat Clara eine Soforthilfe von 1500 Euro gegeben, aber noch keine Entscheidung über eine reguläre Finanzhilfe oder die Kostenübernahme einer Therapie getroffen.