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23.01.2024 · Österreich & Weltkirche · Lebensschutz

"Kind als Schaden"-Judikatur: Experten fordern Umdenken

Arzt hält die Hand einer schwangeren Frau

Mit dem OGH-Urteil flammt erneut die Debatte auf, ob die Existenz eines Kindes zwar bejaht, der materielle Aufwand, den seine Existenz bedeutet, aber als "Schaden" definiert werden kann

IMABE-Direktorin Kummer zum OGH-Urteil: "Nicht-Existenz als Nutzen" ethisch nicht haltbar. "Absurde" Schlechterstellung bei Kindesannahme trotz Behinderung. "Aktion Leben" fordert von Gesetzgebung "anderen, solidarischen Kurs".

Die rechtliche Gleichsetzung einer vom Gynäkologen nicht entdeckten Fehlbildung an einem Fötus ("wrongful birth") mit einer missglückten Verhütung ("wrongful conception") durch den Obersten Gerichtshof (OGH) bestärkt Fachleute aus dem kirchlichen Bereich in den schon bestehenden Bedenken gegenüber der "Kind als Schaden"- Judikatur. Obwohl nicht beabsichtigt, werde dieses Urteil unweigerlich die Wahrnehmung "Kind als Schadensfall" fördern, warnte die Direktorin des Bioethik-Instituts IMABE, Susanne Kummer, am Dienstag, 23. Jänner 2024. Die Schaffung einer neuen Gesetzeslage und eines Fonds könnte dem entgegenwirken.

 

Der OGH reagierte vergangenen Donnerstag auf den Fall eines Kärntner Paares, das einen Gynäkologen geklagt hatte. Hätte dieser sie über die schwere körperliche Behinderung ihres Kindes aufgeklärt, hätten sie es abgetrieben, argumentierten die Eltern, die vom Arzt wegen seiner Versäumnisse beim Ultraschall und bei der Pränataldiagnostik nicht nur die durch die Behinderung entstandenen Mehrkosten, sondern die gesamten Unterhaltskosten für das Kind forderten. Das Erstgericht in Klagenfurt gab ihnen Recht und verurteilte den Mediziner zur Zahlung von 76.500 Euro, was in zweiter Instanz vom Oberlandesgericht Graz bestätigt wurde.

 

Der OGH gab der Revision des Arztes gegen das Urteil nicht statt, sondern bestätigte die Rechtsprechung der Vorinstanzen, wonach den Eltern der gesamte Unterhaltsaufwand und nicht bloß der behinderungsbedingte Mehrbedarf zu ersetzen ist. Eine "Judikaturwende" sei das Urteil dennoch, als dabei erstmals eine nicht entdeckte Fehlbildung mit einer misslungenen Sterilisation gleichgesetzt worden sei, so der OGH: In beiden Fällen wäre die Geburt des Kindes unterblieben, hätte der Arzt nach Regeln ärztlicher Kunst gehandelt.

 

Mit dem OGH-Urteil flammt erneut die Debatte auf, ob die Existenz eines Kindes zwar bejaht, der materielle Aufwand, den seine Existenz bedeutet, aber als "Schaden" definiert werden kann. Es sei keineswegs verwunderlich, dass diese Trennung in der Öffentlichkeit kaum nachvollziehbar ist, kommentierte IMABE-Direktorin Kummer das Urteil. "Übrig bleibt in der Wahrnehmung, dass das behinderte oder nicht-gewollte Kind einen Schaden darstellt, während seine Nicht-Existenz offenbar ein Nutzen wäre." Die Zulassung des Schwangerschaftsabbruchs in Österreich vor 50 Jahren, mit der auch die Abtreibung eines Kindes aufgrund einer Behinderung erlaubt wurde, habe gesamtgesellschaftlich dazu beigetragen, ein Kind als Schaden zu definieren und ihm unter bestimmten Bedingungen das Lebensrecht abzusprechen, so Kummer.

 

Schlechterstellung bei "Lebensbejahung"

Als "absurd" bezeichnet die Ethikerin zudem den Umstand, dass jene "Eltern, die ihr behindertes Kind annehmen, ohne eine Abtreibung in Erwägung zu ziehen, nun ungleich schlechter dastehen, was den Anspruch auf finanziellen Ausgleich anlangt als jene, die von vorneherein sagen: 'Wir hätten das Kind bei Behinderung abgetrieben, jetzt müssen wir für es sorgen'". Es dürfe nicht sein, dass man "für Lebensbejahung benachteiligt wird", so Kummer. Im Sinne des Wohls der Kinder wäre vielmehr die Schaffung gesetzlicher Regelungen wichtig, "damit es für alle betroffenen Familien mit beeinträchtigten Kindern Unterstützung gibt - unabhängig davon, ob eine Abtreibung in Betracht gezogen worden ist oder nicht".

 

Vorschläge für eine solche Regelung lägen schon lange vor, verwies die IMABE-Direktorin auf ein Konzept aus dem Jahr 2011. Damals hatte die Österreichische Gesellschaft für Prä- und Perinatale Medizin einen Fonds angeregt, der an Eltern behinderter Kinder Zahlungen leistet, ohne die Ärzte dabei aus "verhältnismäßiger" Haftung zu entlassen. Betroffene Paare sollten sich außergerichtlich an den Fonds wenden können, der dann auch die Prüfung der Haftungsfrage der Gynäkologen übernehmen und Regressforderungen an den Arzt stellen würde. Zivilrechtliche Klagen wären bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit auch weiterhin möglich. "Der Vorteil wäre auch, dass die Hilfe schneller beim Kind ankommt", so Kummer.

 

"Aktion Leben" für "Paradigmenwechsel"

Auch die "Aktion Leben" sah durch die aktuellen Urteile die Vorstellung von Kindern als "Schadensfall" verstärkt - zumindest "durch die Hintertür". Die Illusion, jedes Kind müsse ein Wunschkind sein und Schwangerschaften seien vollständig planbar, werde genährt, warnte der Präsident der überkonfessionellen Vereins, Johann Hager, in einer Aussendung vom Dienstag. Indem man Eltern nahelege, bei unerwünschten Geburten nach misslungenen Eingriffen zur Verhütung zu klagen, werde zudem den Kindern das "verheerende Signal: Ihr wart nicht willkommen" gegeben.

 

Hager rief den Gesetzgeber zu einem "Paradigmenwechsel" auf: Die vom OGH geforderte rechtliche Sonderlösung solle einem "anderen, solidarischen Kurs" folgen, welche dem Menschen immer Wert zugestehe. "Eugenisches Gedankengut - wie im Fall von wrongful birth - darf in unserer Gesellschaft keinen Platz haben. Kommen Kinder ungeplant ins Leben ihrer Eltern, ist dies eine große Herausforderung, die aber bewältigt werden kann", so der "Aktion Leben"-Präsident.

 

Konkret sollten Ärzte nur dann haften, wenn sie eine Behinderung verursacht haben. Statt Schadenersatz sei solidarische Unterstützung der Gesellschaft nötig - für Kinder und ihre Eltern, sofern sie Hilfe benötigten. Eine einzige zuständige Anlaufstelle sollte für Eltern behinderter Kinder geschaffen werden, wo alle Behördenwege erledigt werden könnten. Weiters forderte die "Aktion Leben" auch, die Folgen dieser Urteile zu evaluieren - betreffend der angstbestimmte Risikoinformation in der Schwangerenvorsorge ebenso wie auch für die verurteilten Ärzte. In der Bürgerinitiative "Mit Kindern in die Zukunft" (2009) hatten bereits 62.550 Unterzeichnern diese Forderungen unterstützt.

erstellt von: red/kathpress
23.01.2024
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Orden und Caritas: "Schutz und Würde des Lebens bis zuletzt"

"Vorläufiger Orientierungsrahmen für den Umgang mit dem Wunsch nach assistiertem Suizid" in Pflegeeinrichtungen der Orden und Caritas veröffentlicht. Assistierter Suizid niemals Teil des Angebots-Spektrums kirchlicher Einrichtungen. Orden und Caritas setzen auf Begleitung.

Aktion Leben: Kinderrechte auch für Kinder vor der Geburt

Generalsekretärin Kronthaler sieht beim "Recht auf Leben" besonderen Handlungsbedarf und kritisiert "Kampf der Ideologien"

Sterbeverfügungsgesetz - schwere Bedenken

Laienrat hält Gesetzesvorlage in der derzeitigen Form für verfassungswidrig. Schwerwiegende Bedenken u.a. auch vom Institut für Ehe und Familie und dem Salzburger Ärzteforum.

Bischof Glettler: Suizidbeihilfe - "kultureller Dammbruch"

Innsbrucker Bischof in Allerheiligenpredigt: "Dass daraus ein gesellschaftlicher Normalfall wird, ist zu erwarten."

Respekt und Kritik zur Vorlage für ein neues Sterbeverfügungsgesetz

Der Innsbrucker Bischof Hermann Glettler, für Lebensschutzfragen zuständiger Bischof respektiert Bemühen um eine verantwortungsvolle Regelung, lobt Ausbau der Palliativ- und Hospizversorgung, zeigt sich aber enttäuscht über vertane Chancen bei der Suizidprävention.

"Pro Life Tour": Für Lebensschutz drei Wochen lang durch Österreich

Jugendliche marschieren für "Menschenrechte von Anfang an" von Salzburg nach Klagenfurt und stellen sich gegen das "Menschenrecht auf Abtreibung".

Sterbehilfe: Schlussbericht des "Dialogforums" veröffentlicht

Sterbehilfe: Schlussbericht des "Dialogforums" veröffentlichtKonsens bei Forderung nach Hospiz, geregeltem Ablauf und Sicherstellung der freien Willensfähigkeit, deutliche Differenzen bei Wartezeit und durchführenden Personen. Gesetzesvorschlag der Regierung verzögert sich.

Heilige Messe zum Schutz des Lebens mit Weihbischof Scharl

Anlässlich des Tages für das Leben feiert Weihbischof Franz Scharl am 2. Juni 2021 um 18 Uhr die Hl. Messe in der Kirche St. Josef ob der Laimgrube, 6., Windmühlgasse 3.

Bischöfe mahnen: Assistenz zum Leben statt Hilfe zur Selbsttötung

Erklärung der Bischofskonferenz zum "Tag des Lebens" (1. Juni) nennt Erwartungen für künftiges Suizidbeihilfe-Gesetz:  Suizidwillige vor Einflussnahme Dritter schützen, Palliativ- und Hospizangebote ausbauen, Menschenwürde "nicht der Leistungslogik opfern"

Experten: Solidarische Gesellschaft ist wichtigste Suizidprävention

Experten: Solidarische Gesellschaft ist wichtigste Suizidprävention

Ärzte, Seelsorger und Theologen rufen bei Online-Diskussion in der "Lange Nacht der Kirchen" zu mehr Zuwendung zu Kranken, Alten und Einsamen auf. Bischof Scharl sieht Bewusstseinsarbeit auch in der Kirche nötig.

Turnovszky: Der Tod ist nicht Ende, sondern Vollendung des Lebens

Wiener Weihbischof übt in Niederösterreichischen Nachrichten Kritik an vom Verfassungsgerichtshof aufgehobenen absoluten Verbot des assistierten Suizids.

Sterbehilfe

Sterbehilfe: Dialogforum startet mit Hospiz und Palliativversorgung

Kirchenvertreterin im Forum, Merckens: Ausbau, finanzielle Absicherung und Rechtsanspruch auf Hospiz und Palliativversorgung vor der Suizidbeihilfe-Freigabe unbedingt notwendig.

Suizidbeihilfe: Experten fordern Schutzkonzept und Palliative Care

Mediziner Watzke kritisiert massive Unterversorgung mit Palliativmedizin. Ex-Behindertensprecher Huainigg fordert Hilfen für selbstbestimmtes Leben.

Glettler kritisiert "Manipulation" in Sterbehilfe-Umfrage

Lebensschutz-Bischof in "Tiroler Tageszeitung" bemängelt Formulierung der von Sterbehilfe-Gesellschaft beauftragten Befragung. Auch früherer Ärztekammer-Präsident hinterfragt Ergebnisse.

Ethikerin warnt vor Auffassung von Altwerden als "Krankheit"

Untersuchungen in Benelux-Staaten zeigen dramatischen Anstieg von Fällen aktiver Sterbehilfe bei älteren Menschen ohne schwere Erkrankung. IMABE-Geschäftsführerin Kummer hinterfragt Konzept des "selbstbestimmten Todes".

Suizidbeihilfe: Familienverband fordert Maßnahmen gegen Missbrauch

KFÖ-Präsident Trendl fordert Ausbau mobiler und stationärer Palliativmedizin sowie von Telefonseelsorge. Appell an Gesetzgeber und Regierung für flankierende Maßnahmen zum assistierten Suizid.

"Jugend Eine Welt": Corona trifft auch 2021 unschuldige Kinder

Katholische Hilfsorganisation rechnet mit Folgeschäden der Pandemie wie armutsbedingte Bildungsabbrüche und mehr Kinderarbeit.

Scharl: Kein schwarzes Loch fürs Töten bohren

Mit dem Erkenntnis des Österreichischen Verfassungsgerichtshofes (ÖVfGH) von vergangener Woche wird ein erstes kleines schwarzes Loch für das Töten als Beenden menschlichen Lebens zu bohren versucht.

Nach VfGH-Urteil: Ethiker warnt vor weiterer Entsolidarisierung

Ethiker Weiß: Entscheid ist "konsequente Entwicklung in einer Gesellschaft, in der Autonomie als der höchste Wert verstanden wird". Schattenseite der Überhöhung der individuellen Autonomie ist aber Gleichgültigkeit.

Assistierte Suizid: Kritik an VfGH-Entscheidung

Salzburger Ärzteforum warnt im Blick auf Länder wie Benelux-Staaten, Schweiz und Kanada vor weitreichenden negativen Folgen der Aufhebung des Verbots an Suizid-Mitwirkung. Auch Ärztekammer sieht falschen Schritt.

Kardinal Schönborn: Töten darf nicht zur Gewohnheit werden

Kardinal Christoph Schönborn äußert in der "Kronenzeitung" heute Sonntag die Hoffnung, dass das Parlament nach dem am Freitagabend vom Verfassungsgerichtshof aufgehobenen Verbot der Sterbehilfe „mit Weisheit nach guten Lösungen sucht."

H?nde einer alten und einer jungen Frau.      Wien, 29.9.2004         ? Franz Josef Rupprecht; A-7123 M?nchhof; Bank: Raiffeisenbank M?nchhof (BLZ: 33054), Konto.-Nr.: 17.608

Erzbischof Lackner: Sterbehilfe-Urteil ist Kulturbruch

Vorsitzender der Bischofskonferenz, Erzbischof Lackner, reagiert mit "Bestürzung" auf Urteil des Verfassungsgerichtshofs. Für Kirche gilt: "Der Mensch soll an der Hand eines anderen, aber nicht durch die Hand eines anderen sterben"

Sterbebegleitung – Beistand bis zum Ende

"Das Leben ist lebenswert, bis zum Schluss", sagt Monika. Die diplomierte Krankenschwester begleitet Todkranke in ihren letzten Stunden.

Bischof bei "Marsch fürs Leben": Verbot von Sterbehilfe beibehalten

Emeritierter Bischof Küng: "Unabhängig davon, ob jemand an Gott glaubt oder nicht, betrifft die Auffassung, dass das menschliche Leben ein unantastbares Gut ist, das Wesen des Menschen und der menschlichen Gesellschaft".

Turnovszky: Aktive Sterbehilfe kein Akt der Barmherzigkeit

Wiener Weihbischof appelliert zu mehr gesellschaftlichen Investitionen für "Aufmerksamkeit, Nähe und Zeit" am Lebensende.

Hände

Sterbehilfe: Experte warnt vor Rechtfertigungsdruck auf Kranke

Deutscher Arzt und Psychotherapeut Bauer in "Der Sonntag"-Interview gegen Freigabe kommerzieller Sterbehilfe. In besonderen Einzelfällen ethische Vertretbarkeit einer Sterbehilfe nicht völlig ausgeschlossen.

Sterbehilfe: Weitere Warnungen vor Lockerung nicht nur aus Kirche

Wiener Ärztin und frühere SP-Gesundheitsstadträtin Pittermann warnt vor Tabubruch und Missbrauch. Wiener Katholischer Familienverband strikt gegen Legalisierung aktiver Sterbehilfe. Benelux-Daten "ernüchtern".

Suizidbeihilfe: Bischöfe warnen erneut vor Aufhebung des Verbots

Kardinal Schönborn: "Das Sterben darf nicht zum Geschäft werden". VfGH verhandelt Donnerstag über mögliche strafrechtliche Lockerungen.

Vor VfGH-Verhandlung: Weitere Experten warnen vor Suizidbeihilfe

Bioethiker, Moraltheologen, Bischöfe und Ordensvertreter sprechen sich für Beibehaltung der aktuell gültigen Rechtslage zum Lebensende aus.

"Aktion Leben": Wien lässt viele schwangere Frauen im Stich

Stadt informiert Schwangere nicht über kostenlose und qualitätsgesicherte Beratungs- und Hilfsangebote des unabhängigen Vereins. Neue Werbeoffensive mit City Lights.

Ein bisschen töten gibt es nicht

Am Ende darf man dann wie in Belgien Kinder oder wie in den Niederlanden Demente töten – also Menschen, die gar keine mündige Zustimmung zu ihrer Tötung geben können.

"Aktion Leben": Klares "Nein" zu Sterbehilfe

Statt Lockerung der aktiven Sterbehilfe Ausbau der Palliativ- und Hospizbetreuung.

Sterbehilfe: Familienverband gegen "Geschäft mit dem Tod"

Im Hinblick auf anstehendes VfGH-Urteil publiziert Katholischer Familienverband Stellungnahmen von Ex-ÖVP-Behindertensprecher Huainigg und katholischer Publizistin Kaiser.

"Aktion Leben" fordert Kinderrechte auch für Ungeborene

Generalsekretärin Kronthaler: Es ist an der Zeit, die Kindheit in ihrer Gesamtheit zu achten und zu schützen. UN-Kinderrechtskonvention feiert am 2. September 30-jähriges Bestehen.

"Pro Life Tour" 2020 endet mit Forderung "Hilfe statt Abtreibung"

Jugendliche Lebensschützer legten in drei Wochen zu Fuß 342 Kilometer durch vier deutschsprachige Länder Europas zurück.

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