Ob und wann ein Gesetz zur Neuregelung von Suizidbeihilfe präsentiert und beschlossen wird, ist derzeit laut Austria Presseagentur noch unklar.
Ob und wann ein Gesetz zur Neuregelung von Suizidbeihilfe präsentiert und beschlossen wird, ist derzeit laut Austria Presseagentur noch unklar.
Sterbehilfe: Schlussbericht des "Dialogforums" veröffentlichtKonsens bei Forderung nach Hospiz, geregeltem Ablauf und Sicherstellung der freien Willensfähigkeit, deutliche Differenzen bei Wartezeit und durchführenden Personen. Gesetzesvorschlag der Regierung verzögert sich.
Eine Übersicht über die weit auseinanderliegenden Positionen zur Sterbehilfe bietet der Schlussbericht des "Dialogforums", zu dem das Justizministerium Ende April geladen hatte. Vertreter aus Wissenschaft, Kirchen und religionsnahen Vereinen sowie ziviler Organisationen hatten dabei ihre Standpunkte erörtert, wie mit dem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) umzugehen sei, der im Dezember die Strafbarkeit der Beihilfe zum Selbstmord als unzulässig erklärt hatte.
Der am Montag veröffentlichte Schlussbericht zeigt auf 53 Seiten auf, dass die eingeladenen Forumsteilnehmer nur in wenigen Punkten übereinstimmten. Darunter etwa in der Forderung nach einem Ausbau des Netzwerks der Hospiz- und Palliativversorgung, wobei hier die Frage der Finanzierung noch weiter offen ist. Auch dass es vor einem solchen Schritt umfassende Aufklärung geben und der Prozess genau strukturiert sein soll, halten so gut wie alle Teilnehmer für notwendig.
Eine Entscheidung zum assistierten Suizid sollte nur von Menschen getroffen werden können, die dazu auch unbeeinflusst fähig sind, so die übereinstimmende Position der Diskutanten. Zu klären ist jedoch auch hier, wie der "freie Wille" eindeutig festgestellt werden kann, denn andernfalls fiele dieser Schritt unter Fremdtötung bzw. fahrlässige Tötung und wäre somit strafbar. Bei der Willenserklärung selbst könnte man sich an der Patientenverfügung orientieren, die immer von der betroffenen Person selbst unterschrieben sein müsste.
Wenn es um die Wartefrist geht, die das künftige Gesetz für die Sicherstellung des dauerhaften Entschlusses zu Suizidbeihilfe vorschreiben soll, reichten die Forderungen dafür zwischen zwei bis drei Monaten vonseiten der Suizidprävention bis hin zu einem Tag - in bestimmten Fällen - vonseiten mancher Sterbehilfe-Befürworter.
Völlig unklar ist noch, wer den assistierten Suizid überhaupt durchführen soll. In Umfragen werden zwar Ärzte bevorzugt, doch sehen deren Vertreter die Übernahme einer solchen Verantwortung weitgehend kritisch. Eine weitere Möglichkeit wäre, den assistierten Selbstmord in die Hände von eigens darauf spezialisierte Stiftungen zu legen. Konsens gibt es lediglich bei der Wahl der Methode, nämlich durch ein Suizidpräparat. Ob dieses ein Arzt verschreiben soll oder eine Verfügung reicht, war jedoch ebenfalls strittig.
Ob und wann ein Gesetz zur Neuregelung von Suizidbeihilfe präsentiert und beschlossen wird, ist derzeit laut Austria Presseagentur noch unklar. Im Justizministerium fehle der politische Auftrag dafür noch, weshalb der von Verfassungsministerin Karoline Edtstadler ursprünglich für vor dem Sommer angekündigte Gesetzesentwurf erst später zu kommen scheint. Auch wenn die Regierung keine neue gesetzliche Regelung zusammenbringt, wird der Spruch der Verfassungsrichter ab Jänner kommenden Jahres schlagend.