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23.04.2021 · Österreich & Weltkirche · Lebensschutz

Suizidbeihilfe: Experten fordern Schutzkonzept und Palliative Care

Sonst seien Ärzte sogar strafgesetzlich verpflichtet, eine Selbstschädigung des Patienten zu verhindern, bemerkte Kummer, um nachzusetzen: "In Bezug auf Selbstvernichtung ist das nicht mehr gültig?" Im Namen der Selbstbestimmung werde eine ganze Berufsgruppe vereinnahmt.

Online-Diskussion des Boltzmann-Instituts legt vor Start des "Dialogforums" die Positionen dar. Mediziner Watzke kritisiert massive Unterversorgung mit Palliativmedizin. Ex-Behindertensprecher Huainigg fordert Hilfen für selbstbestimmtes Leben. Jurist Fremuth warnt vor "Pervertierung des Rechts auf Leben" durch zu viele Einschränkungen.

Ein gutes Schutzkonzept für die ab 2022 erlaubte Suizidbeihilfe haben Experten aus Medizin, Wissenschaft und Ethik vom Gesetzgeber gefordert. Bei einer am Donnerstagabend vom Ludwig-Boltzmann-Institut für Grund- und Menschenrechte veranstalteten Zoom-Konferenz trafen Befürworter wie auch Kritiker des assistierten Suizids, dessen Verbot der österreichische Verfassungsgerichtshof im Dezember aufgehoben hatte, aufeinander. Etliche zentrale Argumente für die fünftägigen Beratungen von Religionsvertretern, Organisationen und Wissenschaftlern, die nächste Woche beim "Dialogforum Sterbehilfe" im Justizministerium bevorstehen, wurden hier bereits angesprochen. Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) hatte angekündigt, dass das Gesetz bis zum Sommer kommen soll.

 

Der Wiener Medizinrechtler Karl Stöger legte eingangs den Unterschied zwischen aktiver Sterbehilfe (Tötung auf Verlangen) und Suizidbeihilfe dar. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) habe sich "aus prozessualen Gründen" nur mit letzterer beschäftigt, deren Verbot per Ende 2021 aufgehoben und eine Neuregelung gefordert, "die verhindert, dass die Entscheidung zum Suizid unter dem Einfluss oder Druck Dritter fällt". Der Gesetzgeber solle nun "Alternativen zum einsamen Tod mit schmerzhaften Methoden" finden, wobei es aber "nur ein Zulassen durch den Staat, keine Leistungspflicht" geben müsse. Die assistierenden Helfer zum Suizid müsse der Einzelne selbst finden. Zugleich hätten die Höchstrichter angedeutet, ein Verbot aktiver Sterbehilfe sei zulässig.

 

Viel zu wenig Palliativmedizin

Skeptisch hinsichtlich einer medizinisch begründeten Zugangsregelung für Suizidbeihilfe äußerte sich der Vizepräsident der Österreichischen Palliativgesellschaft, Herbert Watzke. Formuliere der Gesetzgeber etwa, diese Praxis solle für Patienten mit einer "Lebenserwartung von weniger als sechs Monaten" erlaubt sein, so sei dies aufgrund der unscharfen Diagnosen kaum haltbar. "Die Medizin kann eine Lebenserwartung wenigen Tagen sehr gut prognostizieren, bei einem halben Jahr entspricht die Vorhersagekraft laut Studien aber jener eines Münzwurfs", so der Experte, der vor "aussagelosen" Begriffen warnte. Die derzeitige Gesetzgebung sehe er als völlig ausreichend für ein selbstbestimmtes Lebensende, doch seien die heutigen Möglichkeiten noch kaum bekannt: Dass in Österreich die vorzeitige Herbeiführung des Todes bei Sterbenskranken durch Palliativer Sedierung bereits möglich ist, hätten im Vorfeld des VfGH-Entscheids nicht einmal damit befassten Richter gewusst.

 

Versäumnisse gebe es jedoch nicht nur bei der Bekanntmachung dieser Möglichkeiten, sondern insbesondere bei der palliativmedizinischen Versorgung, legte Watzke dar. Damit in Zukunft eine Entscheidung zum assistierten Suizid frei und ohne Druck erfolgen könne, müsse zuvor optimale Pflege und Betreuung am Lebensende vorhanden sein. Doch: "Nur 50 Prozent der Menschen, die Palliativversorgung bräuchten, haben derzeit dazu die Möglichkeit. Wird Suizidbeihilfe freigegeben, werden die anderen 50 Prozent regelrecht in den assistierten Suizid gedrängt", warnte der Professor an der Medizinischen Universität Wien, und forderte: Vor einer Diskussion über die Reform bestehender Gesetze "müsste zuerst die Struktur vorhanden sein, dass die Menschen auch adäquat gepflegt werden können".

 

Huainigg: Selbstbestimmtes Leben ermöglichen

Bessere Hilfen und Unterstützungen mahnte auch Franz-Joseph Huainigg, früherer ÖVP-Behindertensprecher und nunmehr Vorstandsmitglied der "Aktion Leben" ein. Der Sterbewunsch eines Menschen sei in den allermeisten Fällen ein "Hilferuf gegen Schmerzen oder Einsamkeit"; Schwerkranke bräuchten Möglichkeiten wie persönliche Assistenz und kleinen, mobile Beatmungsgeräte, um selbstbestimmt Leben zu können. Beihilfe zum Suizid hingegen werde Druck auf Menschen mit Krankheiten und Behinderungen machen, die sich dann für ihr Leben rechtfertigen müssten. "Man fragt dann: Warum brauchst du Pflege und Assistenz, du kannst ja jederzeit sterben." Anderen zur Last zu fallen sei in Ländern mit legaler Suizidbeihilfe das größte Argument für die Inanspruchnahme dieser Praxis, "und es wird auch in Österreich so kommen", zeigte sich Huainigg wenig optimistisch.

 

Als "zynisch" bewertete der Ex-Politiker und Autor, der aufgrund einer früheren Erkrankung selbst eine schwere Behinderung hat und auf ein Beatmungsgerät angewiesen ist, das Argument von Befürwortern der Suizidbeihilfe, diese zögere den Todeszeitpunkt hinaus - "da man nicht mehr in die Schweiz fahren muss" - und sei somit lebensverlängernd. Der "Dammbruch" sei hier vorgegeben, "denn im nächsten Schritt möchte ich auch die Giftspritze (und somit aktive Sterbehilfe, Anm.) haben, wenn ich den Giftbecher nicht mehr selbst zum Mund führen kann".

 

Überall wo Suizidbeihilfe eingeführt wurde, sei diese Entwicklung zu beobachten, so Huainigg. Auch das Argument, assistierter Suizid würde zu einem Rückgang der nicht assistierten Suizide führen, sei "haltlos", das zeige die Schweiz vor. In den Benelux-Ländern werde Sterbehilfe mittlerweile auch bei Minderjährigen und Demenzpatienten angewendet und die Beihilfe habe sich längst von der Praxis für Ausnahmefälle zum "Regelfall des Sterbens" entwickelt.

 

Kummer: Machtstrukturen nicht übersehen

Vor "subtile Machtstrukturen, die man einkalkulieren muss, weil sie Realität sind" warnte Susanne Kummer, Geschäftsführerin des kirchlichen Bioethikinstituts IMABE. Wo assistierter Suizid erlaubt sei, werde er zunehmend als mögliche Behandlungsoption und für das Gesundheitssystem kostengünstigste Variante angeboten, wie etwa aus dem US-Bundesstaat Oregon bekannt sei: Krebspatienten mit nur staatlicher Versicherung verwehre man dort mitunter die Chemotherapie, während der Arzt aber assistierten Suizid sehr wohl anbiete. Die Verfügbarkeit von Optionen machte somit vulnerablen Gruppen Druck, und der Gesetzgeber könne diesem kaum etwas entgegensetzen.

 

Druck werde sich jedoch auch auf Seite der Ärzte bemerkbar machen, deren Verhältnis zum Patienten empfindlich gestört werde: "Wir kommen in problematische Situation, dass ein Mensch mit Suizidabsicht zum Arzt geht, der ihre subjektive Einschätzung einer unerträglichen Situation womöglich nicht teilt und die Wunschbehandlung nicht einführen kann." Sonst seien Ärzte sogar strafgesetzlich verpflichtet, eine Selbstschädigung des Patienten zu verhindern, bemerkte Kummer, um nachzusetzen: "In Bezug auf Selbstvernichtung ist das nicht mehr gültig?" Im Namen der Selbstbestimmung werde eine ganze Berufsgruppe vereinnahmt.

 

Befürworter: Urteil ein "Fanal der Freiheit"

Diametral anders argumentierten bei der Diskussion die Befürworter der Suizidbeihilfe, darunter der Wissenschaftliche Direktor des Ludwig-Boltzmann-Instituts für Grund- und Menschenrechte, Michael Lysander Fremuth. Das VfGH-Urteil bezeichnete er als "Fanal der Freiheit", zumal individuelle Freiheit und Autonomie nun gegenüber staatlichem Zwang - in diesem Fall Zwang zum Weiterleben, welcher die "Pervertierung des Rechts auf Leben" wäre - geschützt werde. Bliebe das bisherige ausnahmslose Verbot von Sterbehilfe, wäre dies eine nicht verhältnismäßige "illiberale, paternalistische und totalitäre Rechtsordnung". Es gebe kein "kollektives Interesse am Erhalt jedes Lebens", sondern an "informierten Entscheidungen", besonders bei Angelegenheiten, die dann nicht mehr rückgängig gemacht werden könnten, so der Jurist.

 

Noch direkter forderte Wolfgang Obermüller, Sprecher für den Bereich Politik bei der Österreichischen Gesellschaft für ein humanes Lebensende (ÖGHL), die das höchstrichterliche Urteil erwirkt hatte, es dürfe sich niemand über die menschliche Autonomie hinwegsetzen. Suizide seien "frei verantwortete Entscheidungen, die informiert und wohlerwogen sind und vor allem dauerhaft". Beschränkungen der Suizidbeihilfe auf bestimmte Gruppen wie etwa Sterbenskranke lehne die ÖGHL ab, besser sei "kein Gesetz als ein schlechtes".

 

Obermüllers Vorstellung von einem guten Gesetz ist eines, das Fremdbestimmung durch Pflegekräfte, Ärzte oder Krankenhausseelsorger verhindere, wenn diese versuchten, "einen beabsichtigten Suizid auszureden oder sogar mit Zwangsjacke zu drohen". Obwohl niemand verpflichtet werden dürfe, Suizidbeihilfe zu leisten, müsse der Staat sicherstellen, "dass wohnortnah zumindest drei Krankenhäuser in jedem Bundesland Freitodhilfe anbieten". Garantiert werden müsse auch, "dass Ärzte, die [Suizidbei-]Hilfe leisten wollen, nicht daran gehindert werden". Da erst im Zuge der Suizidhilfe-Debatte das Augenmerk auf Palliativmedizin und deren Ausbau gelegt werde, seien Aktivisten für eine Liberalisierung der Sterbehilfe in Wahrheit "die größten Förderer der Palliativmedizin", so der ÖGHL-Sprecher.

erstellt von: red/kathpress
23.04.2021
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Kardinal Schönborn: Palliativ- und Hospizarbeit Vorrang geben

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Wiener Erzbischof betont zu Neuregelung der Sterbehilfe: "Der Mensch soll nicht durch die Hand eines Menschen sterben, sondern an der Hand eines Menschen".

Suizidbeihilfe: Bischofskonferenz bleibt bei Ablehnung

Suizidbeihilfe: Bischofskonferenz bleibt bei Ablehnung

Erzbischof Lackner: Hoffnung und Auftrag, dass Sterbeverfügungsgesetz "im besten Sinne totes Recht wird, wenn es uns als Solidargemeinschaft gelingt, dass niemand in Österreich das Bedürfnis hat, es in Anspruch zu nehmen".

Suizidbeihilfe: Experten befürchten enorme Schäden für Gesellschaft

Ex-Politikerinnen Kdolsky und Pittermann, Bischofskonferenz-Vertreter Schipka und Merckens sowie Sterbehilfe-Befürworter Reif und Proksch in Podiumsdiskussion: Geplante Neuregelung wird Zusammenleben und Selbstverständnis verändern.

Suizidbeihilfe: Experten kritisieren fehlenden Palliativ-Ausbau

Ethik- und Hospizexperten warnen vor "Ungleichgewicht" und fehlender Wahlfreiheit für Lebensmüde.

Orden und Caritas: "Schutz und Würde des Lebens bis zuletzt"

"Vorläufiger Orientierungsrahmen für den Umgang mit dem Wunsch nach assistiertem Suizid" in Pflegeeinrichtungen der Orden und Caritas veröffentlicht. Assistierter Suizid niemals Teil des Angebots-Spektrums kirchlicher Einrichtungen. Orden und Caritas setzen auf Begleitung.

Aktion Leben: Kinderrechte auch für Kinder vor der Geburt

Generalsekretärin Kronthaler sieht beim "Recht auf Leben" besonderen Handlungsbedarf und kritisiert "Kampf der Ideologien"

Sterbeverfügungsgesetz - schwere Bedenken

Laienrat hält Gesetzesvorlage in der derzeitigen Form für verfassungswidrig. Schwerwiegende Bedenken u.a. auch vom Institut für Ehe und Familie und dem Salzburger Ärzteforum.

Bischof Glettler: Suizidbeihilfe - "kultureller Dammbruch"

Innsbrucker Bischof in Allerheiligenpredigt: "Dass daraus ein gesellschaftlicher Normalfall wird, ist zu erwarten."

Respekt und Kritik zur Vorlage für ein neues Sterbeverfügungsgesetz

Der Innsbrucker Bischof Hermann Glettler, für Lebensschutzfragen zuständiger Bischof respektiert Bemühen um eine verantwortungsvolle Regelung, lobt Ausbau der Palliativ- und Hospizversorgung, zeigt sich aber enttäuscht über vertane Chancen bei der Suizidprävention.

"Pro Life Tour": Für Lebensschutz drei Wochen lang durch Österreich

Jugendliche marschieren für "Menschenrechte von Anfang an" von Salzburg nach Klagenfurt und stellen sich gegen das "Menschenrecht auf Abtreibung".

Sterbehilfe: Schlussbericht des "Dialogforums" veröffentlicht

Sterbehilfe: Schlussbericht des "Dialogforums" veröffentlichtKonsens bei Forderung nach Hospiz, geregeltem Ablauf und Sicherstellung der freien Willensfähigkeit, deutliche Differenzen bei Wartezeit und durchführenden Personen. Gesetzesvorschlag der Regierung verzögert sich.

Heilige Messe zum Schutz des Lebens mit Weihbischof Scharl

Anlässlich des Tages für das Leben feiert Weihbischof Franz Scharl am 2. Juni 2021 um 18 Uhr die Hl. Messe in der Kirche St. Josef ob der Laimgrube, 6., Windmühlgasse 3.

Bischöfe mahnen: Assistenz zum Leben statt Hilfe zur Selbsttötung

Erklärung der Bischofskonferenz zum "Tag des Lebens" (1. Juni) nennt Erwartungen für künftiges Suizidbeihilfe-Gesetz:  Suizidwillige vor Einflussnahme Dritter schützen, Palliativ- und Hospizangebote ausbauen, Menschenwürde "nicht der Leistungslogik opfern"

Experten: Solidarische Gesellschaft ist wichtigste Suizidprävention

Experten: Solidarische Gesellschaft ist wichtigste Suizidprävention

Ärzte, Seelsorger und Theologen rufen bei Online-Diskussion in der "Lange Nacht der Kirchen" zu mehr Zuwendung zu Kranken, Alten und Einsamen auf. Bischof Scharl sieht Bewusstseinsarbeit auch in der Kirche nötig.

Turnovszky: Der Tod ist nicht Ende, sondern Vollendung des Lebens

Wiener Weihbischof übt in Niederösterreichischen Nachrichten Kritik an vom Verfassungsgerichtshof aufgehobenen absoluten Verbot des assistierten Suizids.

Sterbehilfe

Sterbehilfe: Dialogforum startet mit Hospiz und Palliativversorgung

Kirchenvertreterin im Forum, Merckens: Ausbau, finanzielle Absicherung und Rechtsanspruch auf Hospiz und Palliativversorgung vor der Suizidbeihilfe-Freigabe unbedingt notwendig.

Suizidbeihilfe: Experten fordern Schutzkonzept und Palliative Care

Mediziner Watzke kritisiert massive Unterversorgung mit Palliativmedizin. Ex-Behindertensprecher Huainigg fordert Hilfen für selbstbestimmtes Leben.

Glettler kritisiert "Manipulation" in Sterbehilfe-Umfrage

Lebensschutz-Bischof in "Tiroler Tageszeitung" bemängelt Formulierung der von Sterbehilfe-Gesellschaft beauftragten Befragung. Auch früherer Ärztekammer-Präsident hinterfragt Ergebnisse.

Ethikerin warnt vor Auffassung von Altwerden als "Krankheit"

Untersuchungen in Benelux-Staaten zeigen dramatischen Anstieg von Fällen aktiver Sterbehilfe bei älteren Menschen ohne schwere Erkrankung. IMABE-Geschäftsführerin Kummer hinterfragt Konzept des "selbstbestimmten Todes".

Suizidbeihilfe: Familienverband fordert Maßnahmen gegen Missbrauch

KFÖ-Präsident Trendl fordert Ausbau mobiler und stationärer Palliativmedizin sowie von Telefonseelsorge. Appell an Gesetzgeber und Regierung für flankierende Maßnahmen zum assistierten Suizid.

"Jugend Eine Welt": Corona trifft auch 2021 unschuldige Kinder

Katholische Hilfsorganisation rechnet mit Folgeschäden der Pandemie wie armutsbedingte Bildungsabbrüche und mehr Kinderarbeit.

Scharl: Kein schwarzes Loch fürs Töten bohren

Mit dem Erkenntnis des Österreichischen Verfassungsgerichtshofes (ÖVfGH) von vergangener Woche wird ein erstes kleines schwarzes Loch für das Töten als Beenden menschlichen Lebens zu bohren versucht.

Nach VfGH-Urteil: Ethiker warnt vor weiterer Entsolidarisierung

Ethiker Weiß: Entscheid ist "konsequente Entwicklung in einer Gesellschaft, in der Autonomie als der höchste Wert verstanden wird". Schattenseite der Überhöhung der individuellen Autonomie ist aber Gleichgültigkeit.

Assistierte Suizid: Kritik an VfGH-Entscheidung

Salzburger Ärzteforum warnt im Blick auf Länder wie Benelux-Staaten, Schweiz und Kanada vor weitreichenden negativen Folgen der Aufhebung des Verbots an Suizid-Mitwirkung. Auch Ärztekammer sieht falschen Schritt.

Kardinal Schönborn: Töten darf nicht zur Gewohnheit werden

Kardinal Christoph Schönborn äußert in der "Kronenzeitung" heute Sonntag die Hoffnung, dass das Parlament nach dem am Freitagabend vom Verfassungsgerichtshof aufgehobenen Verbot der Sterbehilfe „mit Weisheit nach guten Lösungen sucht."

H?nde einer alten und einer jungen Frau.      Wien, 29.9.2004         ? Franz Josef Rupprecht; A-7123 M?nchhof; Bank: Raiffeisenbank M?nchhof (BLZ: 33054), Konto.-Nr.: 17.608

Erzbischof Lackner: Sterbehilfe-Urteil ist Kulturbruch

Vorsitzender der Bischofskonferenz, Erzbischof Lackner, reagiert mit "Bestürzung" auf Urteil des Verfassungsgerichtshofs. Für Kirche gilt: "Der Mensch soll an der Hand eines anderen, aber nicht durch die Hand eines anderen sterben"

Sterbebegleitung – Beistand bis zum Ende

"Das Leben ist lebenswert, bis zum Schluss", sagt Monika. Die diplomierte Krankenschwester begleitet Todkranke in ihren letzten Stunden.

Bischof bei "Marsch fürs Leben": Verbot von Sterbehilfe beibehalten

Emeritierter Bischof Küng: "Unabhängig davon, ob jemand an Gott glaubt oder nicht, betrifft die Auffassung, dass das menschliche Leben ein unantastbares Gut ist, das Wesen des Menschen und der menschlichen Gesellschaft".

Turnovszky: Aktive Sterbehilfe kein Akt der Barmherzigkeit

Wiener Weihbischof appelliert zu mehr gesellschaftlichen Investitionen für "Aufmerksamkeit, Nähe und Zeit" am Lebensende.

Hände

Sterbehilfe: Experte warnt vor Rechtfertigungsdruck auf Kranke

Deutscher Arzt und Psychotherapeut Bauer in "Der Sonntag"-Interview gegen Freigabe kommerzieller Sterbehilfe. In besonderen Einzelfällen ethische Vertretbarkeit einer Sterbehilfe nicht völlig ausgeschlossen.

Sterbehilfe: Weitere Warnungen vor Lockerung nicht nur aus Kirche

Wiener Ärztin und frühere SP-Gesundheitsstadträtin Pittermann warnt vor Tabubruch und Missbrauch. Wiener Katholischer Familienverband strikt gegen Legalisierung aktiver Sterbehilfe. Benelux-Daten "ernüchtern".

Suizidbeihilfe: Bischöfe warnen erneut vor Aufhebung des Verbots

Kardinal Schönborn: "Das Sterben darf nicht zum Geschäft werden". VfGH verhandelt Donnerstag über mögliche strafrechtliche Lockerungen.

Vor VfGH-Verhandlung: Weitere Experten warnen vor Suizidbeihilfe

Bioethiker, Moraltheologen, Bischöfe und Ordensvertreter sprechen sich für Beibehaltung der aktuell gültigen Rechtslage zum Lebensende aus.

"Aktion Leben": Wien lässt viele schwangere Frauen im Stich

Stadt informiert Schwangere nicht über kostenlose und qualitätsgesicherte Beratungs- und Hilfsangebote des unabhängigen Vereins. Neue Werbeoffensive mit City Lights.

Ein bisschen töten gibt es nicht

Am Ende darf man dann wie in Belgien Kinder oder wie in den Niederlanden Demente töten – also Menschen, die gar keine mündige Zustimmung zu ihrer Tötung geben können.

"Aktion Leben": Klares "Nein" zu Sterbehilfe

Statt Lockerung der aktiven Sterbehilfe Ausbau der Palliativ- und Hospizbetreuung.

Sterbehilfe: Familienverband gegen "Geschäft mit dem Tod"

Im Hinblick auf anstehendes VfGH-Urteil publiziert Katholischer Familienverband Stellungnahmen von Ex-ÖVP-Behindertensprecher Huainigg und katholischer Publizistin Kaiser.

"Aktion Leben" fordert Kinderrechte auch für Ungeborene

Generalsekretärin Kronthaler: Es ist an der Zeit, die Kindheit in ihrer Gesamtheit zu achten und zu schützen. UN-Kinderrechtskonvention feiert am 2. September 30-jähriges Bestehen.

"Pro Life Tour" 2020 endet mit Forderung "Hilfe statt Abtreibung"

Jugendliche Lebensschützer legten in drei Wochen zu Fuß 342 Kilometer durch vier deutschsprachige Länder Europas zurück.

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