"Mit großer Sorge und Betroffenheit" hat das "Salzburger Ärzteforum für das Leben" die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes vom Freitag zur Kenntnis genommen, das Verbot der Mitwirkung am Selbstmord als verfassungswidrig aufzuheben. "Aus dem verfassungsmäßigen Recht auf Leben und Selbstbestimmtheit im Leben wurde argumentativ nicht nachvollziehbar der rechtliche Anspruch einer autonomen Entscheidung über das Wann und Wie des eigenen Todes abgeleitet", so das Forum in einer Aussendung am Samstag.
Unter Berücksichtigung der historischen Erfahrungen in Ländern, die langjährig assistierten Suizid und Euthanasie praktizieren, sei eines sicher: "Diese Entscheidung ist ein Dammbruch, welcher auch in Österreich weitreichende und langfristige Konsequenzen nach sich ziehen könnte." Dieser ersten Ausnahmeregelung, wann eine Tötung eines Menschen unter Mitwirkung eines anderen erlaubt sei, könnten weitere folgen. Es liege nun in der Verantwortung der Politik, dies zu verhindern, so das Ärzteforum.
Mit der Legalisierung des assistierten Suizids werde eine schiefe Ebene betreten, deren Dynamik man in den Benelux-Staaten, der Schweiz oder Kanada in verschiedensten Variationen vor Augen geführt bekomme. Bleibe assistierter Suizid zunächst nur Terminalkranken vorbehalten, folge schrittweise eine weitere, facettenreiche Liberalisierung: "eine Öffnung für chronisch Kranke inkl. psychisch Kranker, in der Folge die aktive Tötung auf Verlangen/Euthanasie inklusive jener von Demenz-Patienten, Kindern und Jugendlichen sowie schwer behinderter Patienten, der Altersfreitod und zu guter Letzt die Diskussion um Organexplantation nach assistiertem Suizid". Parallel entwickle sich ein zunehmender Druck auf Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen, assistierten Suizid in ihren Institutionen zuzulassen, und auch auf die Ärzteschaft, sich an Euthanasiebehandlungen zu beteiligen.
In der Argumentation des VfGH besonders erschreckend sei zudem für die Ärzte, "dass die VfGH-Richter keinen Unterschied zwischen der Ablehnung lebensverlängernder Maßnahmen oder der Inkaufnahme einer Lebensverkürzung durch eine medizinische Behandlung einerseits und der Inanspruchnahme von Assistenz beim Suizid erkennen". Aus ethischer Sicht stelle aber das wesentliche Unterscheidungsmerkmal die Intention dar: "Hier steht die Absicht einer Erleichterung und Vermeidung von Verlängerung des Leidens - dort die der bewussten Beendigung des Lebens."
Es bedürfe eines breiten öffentlichen Informations- und intensiven Diskussionsprozesses, um die potenziellen gesellschaftspolitischen Folgewirkungen des VfGH-Entscheids nüchtern und auch anhand der Erfahrungen anderer europäischer Länder darzustellen, fordern die Ärzte. Abschließend heißt es in der Aussendung des Forums: "Wir richten als Ärzte einen eindringlichen Appell an den Gesetzgeber, jede rechtliche Möglichkeit auszuschöpfen, um die Folgen dieses VfGH-Urteils zu minimieren."
Das Salzburger Ärzteforum ist eine Vereinigung von mehr als 350 deutschsprachigen Ärzten, die sich über Religions- und Konfessionsgrenzen hinweg für den Schutz des Lebens engagieren.
Die Ärztekammer hat die VfGH-Entscheidung als "bedauerlich" bezeichnet. Es drohe die Gefahr, "dass ältere und kranke Menschen vermehrt unter Druck geraten, ihre Daseinsberechtigung und ihren Lebenswillen zu rechtfertigen", warnte Thomas Szekeres, Präsident der Österreichischen Ärztekammer, in einer Aussendung. "Kategorisch abzulehnen" sei "geschäftsorientierte Sterbehilfe", also wie in Deutschland oder der Schweiz Sterbehilfe durch private Unternehmen. Vor allem dürfe aber keine Ärztin und kein Arzt "dazu gezwungen werden, gegen ihr oder sein Gewissen zu handeln und zur Tötung eines Menschen beizutragen".
Die Österreichische Gesellschaft für Anästhesiologie, Reanimation und Notfallmedizin (ÖGARI) zeigte sich einerseits in einer Aussendung erleichtert, dass Tötung auf Verlangen und Verleitung zum Suizid weiterhin strafbar bleiben. "Mit großer Sorge" sah Präsident Klaus Markstaller aber die Entkriminalisierung der Beihilfe zum Selbstmord. Er pochte auf eine sorgfältige Neuregelung unter Einbeziehung der Experten, die einen Missbrauch ausschließt - und gleichzeitig eine flächendeckende effektive schmerz- und palliativmedizinische Versorgung, "um allen Menschen auch andere Optionen eines Sterbens in Würde zugänglich zu machen, als ihrem Leben vorzeitig ein Ende zu setzen".
Die Österreichische Palliativgesellschaft (OPG) verlangte ebenfalls klare Auflagen - inklusive einem strikten Verbot kommerzieller Anbieter. Besonders schutzbedürftige Menschen mit schweren Erkrankungen dürften nicht der Gefahr ausgesetzt werden, "dass bei der existenziellen Entscheidung über das Lebensende sozialer Druck und Rechtfertigungsnotwendigkeiten den freien Willen beeinträchtigen".
Mit der jüngsten Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes, die Beihilfe zum Suizid straffrei zu stellen, befinde man sich an einem "Scheideweg der Gesellschaft". Es sei "wie ein Schlag ins Gesicht der Menschlichkeit, der mehr Fragen aufwirft, als er beantwortet", so der Feldkirchen Bischof Benno Elbs in einer Kathpress vorliegenden Stellungnahme am Sonntag. Wörtlich hielt der Bischof fest: "Schützen wir das Recht auf Leben und damit auch die Schwachen und Kranken unter uns. Oder setzen wir uns unter dem Deckmantel der Selbstbestimmung Scheuklappen auf, die Tod und Krankheit zu einem gesellschaftlichen Tabu werden lassen?"
Wenn der Verfassungsgerichtshof vom freien Recht auf Selbstbestimmung spricht, dann sei das eine Entscheidung, "die die Antwort auf viele anderen Fragen schuldig bleibt", betonte Elbs: "Welche Instanz entscheidet künftig über würdiges und unwürdiges Leben? Denn nichts anderes ist die Konsequenz dieses Entscheids, wenn der Gesetzgeber nun zu definieren hat, in welchen Fällen Beihilfe zum Suizid erlaubt sein wird."
Der Bischof führte einige der denkbaren "Roten Linien" an, die nun überschritten werden könnten: "Ist es das Erreichen eines gewissen Lebensalters, ist es ein bestimmtes Krankheitsbild, eine Depression, eine Behinderung, eine prognostizierte Lebenserwartung?"
Sowohl seitens der Palliativmedizin als auch in der Hospizarbeit gebe es unzählige Stimmen, die natürlich von der Verzweiflung, der Angst, der Einsamkeit und dem Wunsch nach dem Tod erzählen. Sie berichteten aber auch davon, wie oft gerade diese Verzweiflung ein Hilferuf nach menschlicher Nähe und nicht nach dem Beenden des Lebens ist. Er selbst habe das als Priester und als Psychotherapeut an vielen Sterbebetten miterleben können, so Elbs: "Diese Entscheidung des Verfassungsgerichthofes widerspricht dem, was mir und vielen Menschen heilig ist, die sich beruflich und auch ehrenamtlich in der Hospizarbeit, in den Palliativstationen, in der Begleitung Sterbenden einsetzen. Ich empfinde diese Entscheidung als einen Schlag ins Gesicht der Menschlichkeit, der Empathie."
Die Würde des Menschen sei unantastbar und das Leben ein hohes Gut. - Diese Werte, so Bischof Benno Elbs, zählten zu den Grundpfeilern unseres Zusammenlebens. "Diese Würde mit dem Verweis auf eine scheinbare Selbstbestimmtheit auszuhebeln, ist ein Hohn", zeigte sich der Bischof empört: "Nie waren die Medizin und die Palliativmedizin auf einem höheren Stand. Ein Sterben in Würde und unter Erleichterung der körperlichen Leiden ist möglich. Was wir heute aber verlernt haben, ist der Umgang mit dem Tod."
Der Gedanke der Leistung dominiere die Gesellschaft. Wer nichts mehr leisten kann, werde an den Rand gedrängt. Elbs: "In dem Sinn spiegelt dieser Entscheid auch den aktuellen Zeitgeist. Krankheit und Tod passen nicht in unser Bild von einem guten Leben. Dabei blenden wir aus, dass sie ganz elementar auch Teil davon sind. Wer also garantiert, dass beispielsweise der ältere Mensch, der niemandem zur Last fallen will, die Entscheidung zu sterben tatsächlich völlig frei trifft? Wer spürt seinen inneren Druck? Wir brauchen Entscheide, die Leben ermöglichen und nicht beenden."
Er wolle allen danken, so Bischof Elbs, "die sich für eine Kultur des Lebens und der Begleitung engagieren". Und er fügte hinzu: "Lassen Sie sich nicht entmutigen!"
Mit deutlichen Worten hat sich auch der Pressesprecher von Kardinal Schönborn und Kommunikationsdirektor der Erzdiözese Wien, Michael Prüller, zu Wort gemeldet. In einem Kommentar in der "Presse am Sonntag" übt Prüller heftige Kritik an der VfGH-Entscheidung und weist auf schwerwiegende Folgen hin, die manche scheinbar noch nicht sehen oder ausblenden. Der Verfassungsgerichtshof habe am Freitag zwar nur das Verbot der Beihilfe zum Suizid aufgehoben - und nicht auch die Tötung auf Verlangen und die Verleitung zum Suizid erlaubt. Aber die Erfahrungen in den Vorreiterstaaten - "wo heute recht freimütig Alte und Kinder, Kranke und Gesunde, Zurechnungsfähige und Unzurechnungsfähige Gift bekommen" - legten nahe, "dass das trotzdem schrittweise kommt", so Prüller.
Die Schlüsse, die der VfGH gezogen hat, um zu seinem Erkenntnis kommen zu können, würden schon den Weg weisen. Die Sterbehilfe-Lobbygruppe ÖGhL habe zweifellos recht mit ihrer Einschätzung, dass der "zentrale Schritt" des VfGH ein "historischer Durchbruch" sei.
Der zentrale Schritt sei, so Prüller, dass die Richter ein Recht auf Suizid postuliert haben, das im "Recht auf ein menschenwürdiges Sterben" begründet sei. Damit falle der bisher maßgebende Unwert eines Suizids - mit erheblichen Folgen, denn bei der Verwirklichung eines Rechts darf man sich auch helfen lassen.
Damit sei auch das Verbot des "Verleitens zum Selbstmord" sturmreif geschossen, das die Höchstrichter damit begründen, man dürfe den Entschluss zum Suizid "nicht unter dem Einfluss Dritter" treffen. Doch, so hält Prüller den Verfassungsrichtern entgegen, der Mensch stehe fast bei jeder Entscheidung auch unter dem Einfluss Dritter. "Warum soll das nur beim Suizid nicht so sein dürfen? Warum darf ein Verwandter jemandem nicht dazu raten, sein 'Recht auf ein menschenwürdiges Sterben' in Anspruch zu nehmen? Warum darf ein Dr. Tod nicht dafür werben?"
Auch ein Mitwirkungsverbot für Ärzte an Suiziden könne aus demselben Grund gekippt werden, so Prüller: "Wenn der Suizid ein gutes Recht ist - warum darf man dann ausgerechnet die geeignetsten Experten nicht um Hilfe bitten? Und dann wird auch die Tötung auf Verlangen erlaubt werden. Die Richter haben ja schon diesmal nur aus formalen, nicht aus inhaltlichen Gründen auf einen Spruch verzichtet."
Wenn es, wie die Richter sagten, zwischen dem Ablehnen lebensverlängernder Behandlung und der aktiven Selbsttötung keinen relevanten Unterschied gibt, sei es letztlich auch nicht relevant, "wer die Giftinfusion in Bewegung setzt - ich oder der Arzt. Und wenn ich gar nicht in der Lage dazu bin - muss mir dann nicht sogar der Arzt zu meinem Recht verhelfen?"
Prüllers Bilanz: "Seien wir realistisch: Der Damm ist gebrochen. Ob man das nun als Erleichterung ansieht oder wie ich als Bedrohung: Der Weg ist frei für das Töten als anerkannte Option. Mit allen Folgen."
Die Katholische Aktion Österreich (KAÖ) fordert nach dem VfGH-Entscheid zum assistierten Suizid einen breiten Beratungsprozess zur Frage, welche gesetzlichen Regelungen erlassen werden sollen, um einen Missbrauch der Straffreiheit der Beihilfe zur Selbsttötung zu verhindern. Die Assistenz zum Suizid straffrei zu stellen bezeichnete KAÖ-Präsident Leopold Wimmer in einer Aussendung am Montag als "Dammbruch, den wir uns nicht gewünscht haben". Es sei nun Aufgabe des Gesetzgebers, offene Fragen zu klären und Abläufe sowie Kriterien festzulegen, "die sicherstellen, dass nicht ökonomischer oder sonstiger Druck auf die Betroffenen ausgeübt wird". Offen sei auch, wer die Beihilfe zur Selbsttötung leisten darf. Zur intensiven Beratung schlug die KAÖ u.a. eine parlamentarische Enquete vor.
"Wir können uns hierbei der Diskussion darüber nicht entziehen, welches Motiv einen Suizid unter Berufung auf die freie Selbstbestimmung insofern 'rechtfertigen' soll, dass eine Beihilfe nicht strafbar ist", mahnte Wimmer. Im Blick auf die künftige Gesetzeslage braucht es laut dem KAÖ-Präsidenten neben verpflichtenden Maßnahmen zur Suizidprävention auch den Ausbau und die Finanzierung von Hospiz- und Palliativeinrichtungen sowie eine verstärkte Information über die Möglichkeit der Palliativmedizin.
Eine gesellschaftliche wie politische Debatte ist laut Wimmer auch über den Schutz jener nötig, von denen künftig eine Beihilfe zur Selbsttötung verlangt wird. "Auch auf sie kann Druck ausgeübt werden, diese Beihilfe zu leisten - als 'Freundschaftsdienst' etwa -, obwohl sie es innerlich ablehnen und mit ihrem Gewissen schwer vereinbaren können", warnte der KAÖ-Präsident. "Und für Hinterbliebene ist es meist auch eine schwere Last, wenn ein naher Angehöriger freiwillig den Tod wählt."
Das VfGH-Urteil habe zudem die Debatte über Sterbehilfe in Österreich nicht beendet. So habe das Gericht etwa die Tötung auf Verlangen und Verleitung zum Suizid nicht straffrei gestellt. Manche Gruppierungen würden aber weiterhin versuchen, "das zu erreichen bzw. die Grenzen des assistierten Suizids so auszureizen, dass diese Grenzen verschwimmen", erklärte Wimmer.