Der Innsbrucker Bischof Manfred Scheuer hat die Selbst-Exkommunikation von Martha Heizer und ihrem Mann Gerd Heizer festgestellt.
Der Innsbrucker Bischof Manfred Scheuer hat die Selbst-Exkommunikation von Martha Heizer und ihrem Mann Gerd Heizer festgestellt.
Innsbrucker Bischof erlässt Exkommunikationsdekret wegen verbotener "privater Eucharistiefeiern" und hofft auf Umdenken der derzeitigen Vorsitzenden von "Wir sind Kirche".
Der Innsbrucker Bischof Manfred Scheuer hat die Selbst-Exkommunikation von Martha Heizer und ihrem Mann Gerd Heizer festgestellt. Das ist das Ergebnis eines kirchenrechtlichen Verfahrens wegen der im September 2011 in einem ORF-Fernsehbeitrag bekanntgewordenen Praxis der "privaten Eucharistiefeiern ohne Priester". In der am Donnerstag, 23. Mai 2014, veröffentlichten Stellungnahme erklärte der Bischof sein Bedauern darüber, dass es bei den Betroffenen zu keinem Umdenken gekommen sei. Gleichzeitig wird darauf verwiesen, dass innerhalb von 10 Tagen beim Bischof von Innsbruck die Rücknahme oder inhaltliche Abänderung der Entscheidung beantragt werden kann.
Gegenüber den Medien hatte Martha Heizer am Mittwochabend erklärt, dass sie weder das Dekret annehme, noch das Verfahren und die Entscheidung akzeptiere.
In seiner Erklärung verwies Scheuer erneut darauf, dass mit der Bekanntgabe der Praxis von "privaten Eucharistiefeiern ohne Priester" eine Situation geschaffen worden sei, in der er als Bischof von Innsbruck rechtliche Schritte einleiten musste. Wörtlich sagte der Bischof zum gesamten Verfahren: "Ich empfinde es als Niederlage, dass es uns nicht gelungen ist, dass Ehepaar Heizer zum Umdenken zu bewegen und so das Verfahren zu vermeiden. Denn die Feststellung einer Selbst-Exkommunikation ist kein Sieg, sondern immer eine Niederlage für die Kirche. Mit großem Bedauern stelle ich fest, dass es bis jetzt kein Umdenken der Betroffenen gegeben hat." Auch hätte das Ehepaar gewusst, "welche Situation sie herbeiführen und was ihr Handeln kirchlich bedeutet".
Es liege jetzt allein beim Ehepaar Heizer, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Tatstrafe der Exkommunikation entweder nicht festgestellt oder unverzüglich nachgelassen werden kann und muss, heißt es in der bischöflichen Stellungnahme weiter, wo es zum Anlassfall heißt: Da Eucharistie von ihrem Wesen her eine Feier der ganzen Kirche ist, könne es so etwas wie eine "private Eucharistiefeier" gar nicht geben. "Kriterien für die Eucharistiefeier können nicht nur der subjektive Wille der Betroffenen und deren Befindlichkeit sein. Die Kirche hielt immer daran fest, dass bei der Eucharistiefeier in der Person des Priesters aufgrund der Weihe auch die Kirche anwesend bleibt", wird in der Stellungnahme festgehalten.
Bischof Scheuer hatte schon 2011 erklärt, dass es sich bei den "privaten Eucharistiefeiern" um ein schwerwiegendes Delikt handle. Da es den sogenannten "graviora delicta" zuzurechnen sei, müsse es auch der vatikanischen Glaubenskongregation gemeldet werden, was nach Abschluss einer kirchenrechtlichen Voruntersuchung dann durch den Bischof auch erfolgte.
Martha Heizer zählt zu den Gründungsmitgliedern des im Zuge der "Causa Groer" 1995 durchgeführten "Kirchen-Volksbegehrens" und der dadurch entstandenen Plattform "Wir sind Kirche". Die Tirolerin wurde am 5. April bei der Vollversammlung der Plattform in Salzburg zur neuen Vorsitzenden gewählt. Die promovierte Pädagogin, die vor ihrer Pensionierung am Institut für Religionspädagogik der Universität Innsbruck tätig war, leitet zudem seit 2012 das Netzwerk "International Movement We are Church" (IMWAC).
Der Wiener Erzbischof Christoph Schönborn hat im Fall der Exkommunikation von Martha und Gerd Heizer das Vorgehen des Innsbrucker Bischofs Manfred Scheuer bestärkt. "Wenn jemand in einem für unsere Kirche so zentralen Punkt wie der Eucharistie einen Sonderweg geht und propagiert, der weit außerhalb unseres Glaubens liegt, ist das ein schwerwiegender Schritt hinaus aus der Gemeinschaft der Kirchen", so der Kardinal in einer Stellungsnahme.
Sicher sei für ihn, dass Manfred Scheuer - als "milder und besonnener" Bischof" - in dieser Sache "wirklich alles versucht" habe, so Schönborn weiter. An Bischof Scheuer liege es auch, die Tragweite eines derartigen Schrittes durch ein Exkommunikationsdekret klar zu machen, wobei er selbst mangels Detailkenntnis zum vorliegenden Fall nichts sagen könne. Wie der Kardinal betonte, würde er sich für eine Rückkehr des Ehepaares Heizer "wieder ganz unter das gemeinsame Dach" freuen, Nachsatz: "Die Tür ist jederzeit offen".
Mit ihrem eigenständigen wie ungültigen Feiern der Eucharistie hätten Martha und Gerd Heizer elementare Regeln der Eucharistiefeier gebrochen und sich selbst aus der Gemeinschaft der Kirche gestellt. Das betonte der Innsbrucker Theologe Roman Siebenrock in einem auf der Website der Innsbrucker Theologischen Fakultät veröffentlichten Beitrag (www.uibk.ac.at/theol/leseraum/).
Es gehe in dem seit Jahren schwelenden Konflikt "um die Integrität der Eucharistie und um die Wahrung der unvergleichlichen Gabe, die uns Jesus Christus in seinem Sakrament anvertraut hat". Niemand könne aus eigener Vollmacht oder rein privat Eucharistie feiern. Eucharistie werde immer mit und im Auftrag der Kirche oder Befähigung durch die Kirche gefeiert. Wer dies missachte, "gründet eine neue Form von Kirche und christlicher Tradition", erklärte Siebenrock. Die Exkommunikation stehe nicht im Widerspruch zum "anhaltenden Reformprozess der Kirche" unter Papst Franziskus.
Der am Institut für Systematische Theologie in Innsbruck lehrende Wissenschaftler trat mehrmals bei Veranstaltungen der Plattform "Wir sind Kirche" auf, deren Vorsitzende Martha Heizer seit April ist. Ungeachtet dessen hält Siebenrock mit Kritik im aktuellen Fall nicht hinter dem Berg: Martha Heizer und ihr Mann Gerd würden eine "latente Gefahr in der Kirche" ans Licht bringen: "Sie glauben in eigener Souveränität, Kirche sein zu können." Alle Reform - "und Papst Franziskus hat klare Zeichen gesetzt" - würden zwar davon getragen sein, dass alle Getauften Kirche sind und insofern drückt der Ruf "Wir sind Kirche" eine grundlegende Überzeugung aller Glaubenden aus. Das Ehepaar Heizer habe diesem Ruf jedoch eine neue Interpretation gegeben, kritisierte Siebenrock: Wer sich selbst zum Priester oder zur Priesterin macht, sage letztlich "Ich bin die Kirche, ich bin Bischof oder Bischöfin, ich bin Papst oder Päpstin; - und zwar aus eigener Souveränität."
Der Spruch von Bischof Manfred Scheuer sei deshalb unausweichlich gewesen, befand Siebenrock. Der Bischof habe ihn nicht gewollt und nicht "selbstherrlich" herbeigeführt. Das Verfahren sei Scheuer durch die Handlungen des Ehepaares Heizer im September 2011 aufgedrängt worden. Die Feststellung einer Exkommunikation sei kein Sieg, sondern für die Kirche immer auch eine Niederlage, so Prof. Siebenrock. In diesem Fall sei sie unausweichlich gewesen, zumal angesichts der "medialen Präsentation" der verbotenen Feiern im ORF-Fernsehen im September 2011.
Es gehe im Fall Heizer nicht darum, die eigenverantwortlichen und vielfältigen Gottesdienstformen ohne Priester in Gruppen oder den Gemeinden zurückzuweisen. Auch verschiedene Experimente der Frauenliturgie seien davon nicht berührt - und auch nicht die notwendige Suche nach der den Frauen zukommenden Stellung in der Kirche. "Hier ist noch viel Veränderungsbedarf nötig und unausweichlich", so Siebenrock: "Das steht für mich außer Frage, zumal Papst Franziskus angesichts des Priestermangels um mutige und kühne Vorschläge gebeten hat."
Es sei in dem Verfahren auch nicht darum gegangen, "dass der Bischof in die Privatsphäre von Menschen eindringen und ihnen verbieten möchte, ihre Freiheit zu gebrauchen." Die Religions-, Äußerungs- und Handlungsfreiheit werde nicht berührt. Siebenrock: "Der Bischof von Innsbruck erklärt nur, dass das keine gültige Eucharistiefeier ist und dass sie, weil sie die elementaren Regeln der Eucharistiefeier gebrochen haben, offensichtlich mit dieser Kirche nicht mehr gemeinsam auf dem Weg bleiben möchten." Ein "Etikettenschwindel" werde als solcher benannt, so der Innsbrucker Theologe: "Wo katholisch drauf steht, muss "katholisch" drin sein. Die Kirche habe das Recht, "ihre Marke" zu schützen.
Martha und Gerd Heizer hätten sehr genau gewusst, was ihr Handeln bedeutet. Sie hätten in jedem Schritt des "korrekten und transparenten" Verfahrens die Möglichkeit gehabt, Klärungen einzubringen und Nuancierungen vorzunehmen. Die Kirchenverantwortlichen hätten es sich nicht leicht gemacht, das Verfahren sei ja bereits seit 2011 gestartet worden, dabei seien "alle Gesichtspunkte betrachtet worden".
Und auch jetzt hätte das Ehepaar Heizer noch Gelegenheit zur Selbstkorrektur, bezog sich Siebenrock auf die zehntägige Einspruchsfrist nach der Aushändigung des Dekrets. Er sprach wörtlich von einer "Exkommunikationswarnung" und "Raum für Besinnung und einen Ausweg".
Stichwort: Exkommunikation
Exkommunikation bedeutet den einstweiligen Ausschluss eines Kirchenmitglieds aus der aktiven kirchlichen Gemeinschaft. Den Betroffenen ist es verboten, sich an der Eucharistiefeier oder einer anderen gottesdienstlichen Feier zu beteiligen, Sakramente zu spenden oder zu empfangen sowie kirchliche Ämter oder Dienste auszuüben. Die Taufe hingegen wird durch eine Exkommunikation nicht rückgängig gemacht.
Nach kirchlicher Lehre kann die Exkommunikation entweder durch einen Spruch verhängt werden oder durch bestimmte Taten von selbst eintreten. Wird diese Tatstrafe dann noch durch den Vatikan ausdrücklich bestätigt, handelt es sich um eine besonders schwere Form des Ausschlusses. Die Exkommunikation ist eine sogenannte Beugestrafe. Der Ausschluss hält solange an, bis die Ursache dafür beseitigt ist oder der Betroffene sein Vergehen wiedergutgemacht hat. Die Lossprechung von der Exkommunikation erfolgt je nach Fall unterschiedlich vom zuständigen Diözesanbischof, der Glaubenskongregation oder dem Papst.
Das kirchliche Gesetzbuch kennt mehrere Tatbestände, die allein durch die Ausführung einer Tat mit der Exkommunikation belegt sind: Neben der Bischofsweihe ohne päpstlichen Auftrag bedeuten beispielsweise auch Irrglaube, Gewaltanwendung gegen den Papst, die Verletzung des Beichtgeheimnisses oder eine Abtreibung automatisch einen Ausschluss aus der kirchlichen Gemeinschaft.
Spruchstrafen kann die zuständige kirchliche Autorität bei schwerwiegenden Straftaten nach eigenem Ermessen verhängen. Laut Kirchenrecht dürfen Beugestrafen, insbesondere die Exkommunikation, nur mit allergrößter Zurückhaltung verhängt werden.
Vollständiger Beitrag des Innsbrucker Theologe Roman Siebenrock zur Exkommunikation von Martha Heizer in einem auf der Website der Innsbrucker Theologischen Fakultät veröffentlichten Beitrag: www.uibk.ac.at/theol/leseraum/
Kontakt Diözese Innsbruck:
Bischöfliches Ordinariat der Diözese Innsbruck
Riedgasse 9-11, 6020 Innsbruck
Vermittlung: Telefon: 0512/2230-0
Webseite: www.dibk.at