Mazal wirkte und wirkt in vielfältigsten Bereichen als Berater von Politik, Verwaltung, Kirche, Zivilgesellschaft und Unternehmen.
Mazal wirkte und wirkt in vielfältigsten Bereichen als Berater von Politik, Verwaltung, Kirche, Zivilgesellschaft und Unternehmen.
Vollversammlung des Laienrates tagte in Wien. Laienrat ist österreichweite Plattform für katholische Laienvereinigungen, -verbände und -bewegungen.
Der Wiener Arbeits- und Sozialrechtler Prof. Wolfgang Mazal ist neuer Präsident des Katholischen Laienrates Österreich (KLRÖ). Die Delegierten wählten ihn bei der Vollversammlung am Samstag in Wien zum Nachfolger von Wolfgang Rank, der dieses Amt seit 2017 (und zuvor auch schon von 2000 bis 2004 und 2008 bis 2012) inne hatte.
Wolfgang Mazal wurde 1959 in Wien geboren. Er studierte Rechtswissenschaften an der Universität Wien und promovierte 1981. Es folgten Assistenzstellen am Institut für Kirchenrecht und am Institut für Arbeits- und Sozialrecht der Universität Wien, an der Wirtschaftsuniversität Wien und an der Technischen Universität Wien. Zudem absolvierte Mazal eine theologische Ausbildung an den Wiener Theologischen Kursen. 1992 erfolgten die Habilitation und die Ernennung zum Universitätsprofessor für Arbeits- und Sozialrecht an der Universität Wien. Mazal leitet zudem das Österreichische Institut für Familienforschung (ÖIF) an der Universität Wien. Er vertritt auch das Fach Medizinrecht an der Medizinischen Universität Wien sowie an der Medizinischen Universität Graz.
Mazal wirkte und wirkt in vielfältigsten Bereichen als Berater von Politik, Verwaltung, Kirche, Zivilgesellschaft und Unternehmen. Von 2011 bis 2013 war er Mitglied der Bioethikkommission beim Bundeskanzleramt, von 2009 bis 2019 Vorsitzender des Universitätsrats der Universität für Weiterbildung Krems ("Donau-Universität"). 2016 wurde er mit der Opilio Rossi-Medaille ausgezeichnet, die von der Arbeitsgemeinschaft Katholischer Verbände für "herausragende Leistungen im Sinne des wohlverstandenen Laienapostolats" zur "Gestaltung der Gesellschaft aus christlicher Verantwortung" vergeben wird.
Religionsfreiheit auf Europaebene
Eröffnet wurde die KLRÖ-Vollversammlung im Wiener Don Bosco-Haus Samstagvormittag mit einem Gottesdienst, dem die beiden Bischöfe Werner Freistetter und Wilhelm Krautwaschl vorstanden. Beim anschließenden inhaltlichen Teil der Tagung stand das Thema Religionsfreiheit im Mittelpunkt. Die Wiener Rechtsphilosophin Prof. Brigitte Schinkele referierte zum Thema "Religionsfreiheit - ihr Wesen, ihr Schutz, ihre Grenzen im säkularen, liberalen Rechtsstaat". Im Anschluss nahm die am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte tätige Richterin Katrin Weratschnig "Fragen und Auseinandersetzungen zur Religionsfreiheit auf Europaebene" in den Blick.
Der Katholische Laienrat Österreich (KLRÖ) will sich künftig verstärkt in innerkirchliche und gesellschaftspolitische Prozesse einbringen. Das geht aus Resolutionen hervor, die von der KLRÖ-Vollversammlung beschlossen wurden. B
In einer Resolution begrüßt der Laienrat den durch Papst Franziskus eingeleiteten synodalen Prozess und erwartet, dass Laienchristen und katholische Laienorganisationen auf Diözesan- und auf Österreich-Ebene mitentscheidend eingebunden werden, wie es in der Resolution heißt. Der KLRÖ biete dazu seine und die Mitarbeit seiner Mitgliedsorganisationen an.
Der KLRÖ will zudem einen positiven Beitrag zur Bewältigung der hohen Austrittszahlen aus der Katholischen Kirche in Österreich leisten. Er appelliert in einer weiteren Resolution an die Bischofskonferenz und an die Theologischen Fakultäten, sich nachdrücklich um fundierte und umfassende Analysen zu bemühen, um strategische pastorale Maßnahmen setzen zu können, die auch diözesanübergreifend wirksam sein sollen.
Arbeit und Existenzsicherung
Die Themen Arbeit, Existenzsicherung und "Menschenrecht auf sinnstiftende Entfaltungsmöglichkeit durch Teilhabe" müssen laut KLRÖ dringend umfassend neu angegangen werden. Er appellierte deshalb in einer weiteren Resolution an die Bundesregierung, dazu unverzüglich eine breit angelegten gesellschaftlichen Diskurs zu starten. In diesen Prozess sollen Politik, Wirtschaft, Sozialpartner, Wissenschaft und Zivilgesellschaft eingebunden werden. Nach einer umfassenden Analyse sollten die Beiträge in einer wissenschaftlichen Synopse zusammengeführt werden und über eine Parlamentarische Enquete zu zielgerichteten gesetzlichen Regelungen führen, wie es in der Resolution heißt.
Religionsfreiheit bedroht
In einer weiteren Resolution drückt der KLRÖ seinen Schmerz darüber aus, dass Christinnen und Christen in so vielen Ländern die am meisten verfolgten und diskriminierten Angehörigen einer anerkannten Religion sind. Er fordert Regierungen und Kirchen auf, immer wieder darauf aufmerksam zu machen und zum Schutz der Diskriminierten und Verfolgten Druck auszuüben.
Andererseits müssten in Österreich Gesetze und Verordnungen weiterhin so beschlossen werden, dass sie nicht einseitig gegen einzelne Religions- und Bekenntnisgemeinschaften gerichtet sind.
Regelungen und Taten, die sich zwar auf als religiös bezeichneten Vorstellungen berufen, aber in Wirklichkeit bloß sozio-kulturelle Gepflogenheiten darstellen und gegen die Religionsfreiheit verstoßen, gelte es zugleich entschieden abzulehnen und strafrechtlich zu verfolgen.
Dem Thema Religionsfreiheit war auch der Studienteil der Vollversammlung gewidmet. Die Wiener Rechtsphilosophin Prof. Brigitte Schinkele referierte zum Thema "Religionsfreiheit - ihr Wesen, ihr Schutz, ihre Grenzen im säkularen, liberalen Rechtsstaat". Dabei arbeitete sie u.a. heraus, wie überhaupt "Religion" zu definieren sei und hob den Transzendenzbezug als entscheidendes Merkmal hervor.
Internationale Gerichte stärker befasst
Die am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte tätige Richterin Katrin Weratschnig sprach über "Fragen und Auseinandersetzungen zur Religionsfreiheit auf Europaebene". Immer mehr Beschwerden würden, wenn sie alle nationalen Instanzen durchlaufen haben, an den Gerichtshof für Menschenrechte (zuständig für 47 Staaten) oder den Europäischen Gerichtshof (zuständig für die EU) herangetragen. Die Verfahren seien schwierig und gingen in der Regel deutlich auf die nationalen Gegebenheiten ein. So könnten ähnliche Fälle unterschiedliche Urteile auslösen.
Verfahren mit Berufung auf Paragraf 9 der Menschenrechtskonvention (Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit) würden etwa Vorschriften von Predigten in der Mehrheitssprache betreffen; weiters etwa Schächtungsverbote, Feiertagsregelungen, das Anbringen von Kreuzen in der Schule, Kopftuchverbote oder Verbote des Tragens von religiösen Symbolen im öffentlichen Raum.