Im Detail verlangt das Islamgesetz von jedem bestehenden und zu gründenden islamischen Verein die Vorlage einer Glaubenslehre und der wesentlichen Glaubensquellen, die sich von bestehenden Glaubensgemeinschaften unterscheiden müssen. Damit mache das neue Gesetz die Gründung neuer islamischer Vereine oder Glaubensgemeinschaften so gut wie unmöglich, so Religionsrechtsexperte Richard Potz. Denn der Koran sei nun einmal der zentrale Quellentext einer jeden islamischen Glaubensgemeinschaft.













































