Analog zur staatlichen Verordnung kann bis inklusive 14. November der 3G-Nachweis entfallen, wenn eine FFP2-Maske getragen wird.
Analog zur staatlichen Verordnung kann bis inklusive 14. November der 3G-Nachweis entfallen, wenn eine FFP2-Maske getragen wird.
Erzdiözese Wien stellt die Anwendung der 3G-am-Arbeitsplatz-Regel im kirchlichen Bereich sicher.
Generalvikar Nikolaus Krasa hat in der vergangenen Woche in einer Aussendung an Priester, Diakone und Ordensmitglieder, die im Rahmen eines Gestellungsvertrages in der Erzdiözese Wien und in ihren Einrichtungen tätig sind, mitgeteilt, dass auch für sie die 3G-am-Arbeitsplatz-Regel gilt.
Das bedeutet, dass die Genannten – so wie ja auch etwa alle Angestellten oder Arbeitgeber – nur mit einem gültigen 3G-Nachweis Arbeitsorte aufsuchen dürfen, an denen physische Kontakte zu anderen Personen nicht auszuschließen sind. Das sind etwa der Kirchenraum, das Pfarrbüro, Gruppenräume etc. Analog zur staatlichen Verordnung kann bis inklusive 14. November der 3G-Nachweis entfallen, wenn eine FFP2-Maske getragen wird.
Sind Priester, Diakone oder Ordensmitglieder auch Vorgesetzte, so gelten für sie auch die entsprechenden Pflichten – vor allem jene, sicherzustellen, dass keine Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter ohne 3G-Nachweis (bis inkl. 14. November: ohne 3G-Nachweis oder ohne FFP2-Maske) die Arbeitsstätten betreten. Sollten sich Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter den Anordnungen widersetzen, so soll der Vorfall an das Ordinariat gemeldet werden.