Artikel 17 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union schreibt den Austausch zwischen EU-Institutionen und Religionsgemeinschaften vor.
Artikel 17 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union schreibt den Austausch zwischen EU-Institutionen und Religionsgemeinschaften vor.
Vizepräsident Timmermans ermutigte Religionsvertreter, Menschen zu motivieren, sich an Europawahlen zu beteiligen. Artikel 17 des Vertrags über Arbeitsweise der Europäischen Union schreibt Austausch zwischen EU-Institutionen und Religionsgemeinschaften vor.
Der Vizepräsident der EU-Kommission, Frans Timmermans, hat mit acht Religionsvertretern über die Zukunft Europas diskutiert. "Auch wenn wir auf verschiedene Weise beten, sind unsere Werte allgemein gültig, das schließt unser Engagement für Demokratie und Gleichberechtigung mit ein", sagte Timmermans am Montag in Brüssel. Europa sei die Heimat von Menschen vieler Religionen. Jeder Europäer habe das Recht, seinen Glauben in Frieden und Sicherheit auszuüben, betonte er.
Für die katholische Kirche nahmen der Vizepräsident der EU-Bischofskommission (COMECE), Bischof Mariano Crociata aus Italien, und der Präsident der COMECE-Kommission für soziale Angelegenheiten, Bischof Antoine Herouard aus Frankreich, teil.
Thema der Diskussion waren konkrete Aktionen zu aktuellen Herausforderungen wie Migration, sozialer Integration und Nachhaltigkeit. Timmermans ermutigte die Religionsvertreter, die Menschen zu motivieren, sich an den Europawahlen im kommenden Mai zu beteiligen.
Der Vorsitzende der Kommission für Europafragen des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Landesbischof Frank Otfried July, der ebenfalls teilnahm, betonte im Anschluss die Mitverantwortung von Europas Kirchen für die Demokratie und den Zusammenhalt in der EU. "Die Zukunft Europas geht uns auch als Kirchen etwas an. Wir müssen uns noch stärker als Europäer zu erkennen geben", so July. Europa müsse sich wieder auf seine gemeinsamen Werte und Interessen besinnen. Hier könnten die Kirchen und Religionsgemeinschaften als "Brückenbauer" fungieren und über ihre ökumenischen Netze und Partnerschaften Dialogforen schaffen, um Spaltungen zu überwinden, sagte der Landesbischof.
Artikel 17 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union schreibt den Austausch zwischen EU-Institutionen und Religionsgemeinschaften vor. Darin heißt es, die EU pflege mit Kirchen und Religionsgemeinschaften "in Anerkennung ihrer Identität und ihres besonderen Beitrags einen offenen, transparenten und regelmäßigen Dialog".