Am Donnerstag, 3. Mai 2018 kommt eine Delegation der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) in den Vatikan zu dem mit Spannung erwarteten Klärungsgespräch über den Kommunionempfang für nichtkatholische Ehepartner.
Am Donnerstag, 3. Mai 2018 kommt eine Delegation der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) in den Vatikan zu dem mit Spannung erwarteten Klärungsgespräch über den Kommunionempfang für nichtkatholische Ehepartner.
Nach geltendem Kirchenrecht können Christen anderer Konfessionen nur in Notlagen und nur, wenn sie den katholischen Glauben an die Eucharistie teilen, zum Kommunionempfang zugelassen werden.
Am Donnerstag, 3. Mai 2018 kommt eine Delegation der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) in den Vatikan zu dem mit Spannung erwarteten Klärungsgespräch über den Kommunionempfang für nichtkatholische Ehepartner. Zusätzlich zu den bisher bekannten Teilnehmern wird auch der Bischof Rudolf Voderholzer (Regensburg) dabei sein, wie der Vatikan am Montag, 30. April mitteilte. Zur Delegation zählen die Kardinäle Reinhard Marx und Rainer Maria Woelki, die Bischöfe Karl-Heinz Wiesemann (Speyer), Felix Genn (Münster) und Gerhard Feige (Magdeburg) sowie DBK-Sekretär P. Hans Langendörfer.
In Rom beraten sie mit Glaubenskongregations-Präfekt Erzbischof Luis Ladaria, Ökumeneratspräsident Kardinal Kurt Koch, dem Untersekretär des Rats für die Auslegung der Gesetzestexte, P. Markus Graulich, sowie mit P. Hermann Geißler, Amtschef der Lehrabteilung in der Glaubenskongregation. Feige und Wiesemann waren federführend an der Erarbeitung einer Handreichung beteiligt, die den Kommunionempfang für nichtkatholische Ehepartner in begründeten Einzelfällen zulassen soll.
Über diesen mit großer Mehrheit verabschiedeten Text gibt es in der DBK unterschiedliche Meinungen. Feige leitet die DBK-Ökumenekommission, Wiesemann die DBK-Glaubenskommission. Eine Minderheit von sieben Ortsbischöfen, unter ihnen Kardinal Woelki und Bischof Voderholzer, hatte sich unlängst in einem Brief an die zuständigen Behörden im Vatikan gewandt. Sie baten darin um Klärung, ob eine Frage dieser Tragweite von einer einzelnen Bischofskonferenz per Mehrheitsbeschluss entschieden werden könne.
Nach dem geltenden Kirchenrecht können Christen anderer Konfessionen nur in Notlagen und nur, wenn sie den katholischen Glauben an die Eucharistie teilen, zum Kommunionempfang zugelassen werden. Die neue Handreichung legt den Begriff der Notlage theologisch eher weit aus. Im Raum steht letztlich die Frage, ob die deutschen Bischöfe hier aus eigenem Recht tätig werden können.
Die Namensliste von Montag zeigt, dass es offenbar weitere Gespräche hinter den Kulissen gab. So wurde bekannt, dass auch der Regensburger Bischof Rudolf Voderholzer mitreisen wird, einer der sieben Briefeschreiber, der zugleich Mitglied der römischen Glaubenskongregation ist. Deren Präfekt, Erzbischof Luis Ladaria, ist Gastgeber und einer der römischen Gesprächspartner. Der Papst wird nicht dabei sein, es sei denn, er käme spontan dazu.
Der Görlitzer Bischof Wolfgang Ipolt, einer der Absender des Briefes, erhofft sich nun "eine tragfähige und praktikable Lösung". Es gehe nicht allein darum, dass ein evangelischer Christ in seiner Heimatgemeinde zur Kommunion gehen könne, mahnte Ipolt. Er müsse es "dann auch zum Beispiel in Polen oder Italien tun dürfen".
Bischof Genn äußerte sich am Sonntag zwar "traurig" über den Streit, aber auch zuversichtlich, dass es in Rom zu einer guten Lösung kommen könne. Denn er sei "sehr froh über die Art und Weise", wie die Bischöfe in der vergangenen Woche in Würzburg über das Thema diskutiert hätten.
Der Münsteraner Kirchenrechtler Thomas Schüller kommentierte die Debatte in "Christ & Welt" mit den Worten: "Im Land der Reformation sind sich die Bischöfe nicht einig darüber, wie man in einer wichtigen ökumenischen Frage mit den Protestanten umgehen soll. Das ist kein gutes Signal." Der Papst müsse nun generelle Fragen der "Interkommunion" klären und zugleich als Vermittler auftreten. Dabei werde sich Franziskus darum bemühen, dass keine Seite das Gesicht verliere.