Der Estrela-Bericht sei eine "Verharmlosung der Abtreibung und ein Schritt zu einer verhängnisvollen Normalisierung der Tötung menschlichen Lebens", so Kardinal Schönborn.
Der Estrela-Bericht sei eine "Verharmlosung der Abtreibung und ein Schritt zu einer verhängnisvollen Normalisierung der Tötung menschlichen Lebens", so Kardinal Schönborn.
Beschluss eines Änderungsantrages, der die Zuständigkeit der Mitgliedsstaaten für Gesundheitspolitik und Sexualerziehung festschreibt. Österreichs Bischöfe hatten Ablehnung nahegelegt.
Das Europäische Parlament in Straßburg hat in seiner Plenarsitzung am Dienstag, 10. Dezmeber 2013, den umstrittenen "Estrela-Bericht" über die sexuelle und reproduktive Gesundheit und die damit verbundenen Rechte abgelehnt. Mit einer knappen Mehrheit von 334 zu 327 Stimmen votierten die Abgeordneten für einen alternativen Entschließungsantrag, den die konservativen Fraktionen eingebracht hatten. Sowohl die Festlegung der Gesundheitspolitk, die Organisation des Gesundheitswesens und der medizinischen Versorgung als auch die schulische Sexualerziehung ist und bleibt alleinige Zuständigkeit der EU-Mitgliedsstaaten, heißt es in dem angenommenen Änderungsantrag.
Im Vorfeld der Abstimmung hatten u.a. die katholischen Bischöfe Österreichs und Deutschlands den Europaabgeordneten nahegelegt, den Estrela-Bericht abzulehnen. Die Entschließung des nach der portugiesischen Europaabgeordneten Edite Estrela benannten Berichts war vom Ausschuss für Frauenrechte und Gleichstellung vorgelegt worden und befasst sich thematisch unter anderem mit Gesundheitsvorsorge, freiwilliger Familienplanung und Schwangerschaftsabbrüchen in der EU. Im Oktober hatte das Parlament den Bericht bereits abgelehnt und an den Ausschuss zurücküberwiesen.