Die österreichische KZ-Gedenkstätte Mauthausen wird mit Jahresbeginn 2017 in eine eigenständige und gemeinnützige Bundesanstalt öffentlichen Rechts umgewandelt und damit vom Innenministerium ausgegliedert.
Die österreichische KZ-Gedenkstätte Mauthausen wird mit Jahresbeginn 2017 in eine eigenständige und gemeinnützige Bundesanstalt öffentlichen Rechts umgewandelt und damit vom Innenministerium ausgegliedert.
Auch Religionsgemeinschaften in neuem "Internationalen Beirat" vertreten.
Die österreichische KZ-Gedenkstätte Mauthausen wird mit Jahresbeginn 2017 in eine eigenständige und gemeinnützige Bundesanstalt öffentlichen Rechts umgewandelt und damit vom Innenministerium ausgegliedert. Umgesetzt wird die neue Struktur über ein eigenes Gedenkstättengesetz, das der Nationalrat am Mittwochabend, 6. Juli 2016 beschlossen hat. Es sieht unter anderem die Schaffung eines neuen "Internationalen Beirats" für die Gedenkstätte vor, dem auch Vertreter von Religionsgemeinschaften und des vom ÖGB, der katholischen Bischofskonferenz und der Israelitischen Kultusgemeinde getragenen "Mauthausen Komitee Österreich" (MKÖ) angehören werden.
Von 1938 bis 1945 waren rund 190.000 Menschen in Mauthausen und seinen Außenlagern interniert, mindestens 90.000 davon wurden ermordet, bei der Zwangsarbeit zu Tode geschunden oder starben an den Folgen der Gefangenschaft. Bisher waren die Gedenkstätten auf dem Gelände des ehemaligen Konzentrationslagers sowie seiner Nebenlager direkt der Innenministeriumsabteilung "Gedenkstätten und Kriegsgräberfürsorge" unterstellt. Die neue Bundesanstalt wird den offiziellen Namen "KZ-Gedenkstätte Mauthausen/Mauthausen Memorial" tragen und soll der Gedenkarbeit mehr Unabhängigkeit und Spielraum geben.
Geleitet wird die KZ-Gedenkstätte künftig von einem Direktor, dem laut den Plänen ein 15-köpfiges Kuratorium zur Aufsicht übergeordnet ist. Dessen Mitglieder werden von mehreren Ministerien sowie dem MKÖ und dem internationalen Überlebenden-Dachverband Comité International de Mauthausen (CIM) beschickt.
Die neu zu bestellende Leitung bekommt zudem zwei Beiräte zur fachlichen Beratung beigestellt: einen interdiziplinär zu besetzenden wissenschaftlichen Beirat sowie einen weiteren, in dem Opfervertreter, Religionsgemeinschaften und Sozialpartner vertreten sind. Diesem "Internationalen Beirat Mauthausen" werden u.a. auch Vertreter der MKÖ-Gründungsinstitutionen - das sind die Österreichischen Bischofskonferenz, der Bundesverband der Israelitischen Kultusgemeinden und der ÖGB -, der evangelischen Kirche, der Orthodoxen Bischofskonferenz, der islamischen Glaubensgemeinschaft, aber auch von Einrichtungen wie dem Roma-Kulturverein, der Homosexuellen-Initiative oder der "Österreichischen Lagergemeinschaft Mauthausen" angehören. Weiter können jene Staaten, die Opfer in Mauthausen und seinen Außenlagern zu verzeichnen hatten, einen Vertreter entsenden.
Das "Mauthausen Komitee Österreich" hatte es im Rahmen der seit längerem geführten Debatte um die Neuorganisation begrüßt, dass die Gedenkstätte auf eine neue gesetzliche Basis und eine breitere Organisationsform gestellt wird. "Unser Hauptanliegen ist die Gedenk- und Erinnerungsarbeit, verbunden mit entschiedenem Engagement gegen Totalitarismus, Rassismus und Antisemitismus", betonte der Generalsekretär der Katholischen Aktion Österreich, Josef Pumberger, der einer der drei Vertreter der katholischen Kirche im MKÖ-Vorstand ist.
Das MKÖ forderte zugleich die Absicherung und regelmäßige Wertanpassung der Grundfinanzierung der neuen Bundesanstalt durch die Republik. Dieser Forderung kommt das Gesetz in der beschlossenen Form teilweise nach. Das neue Gesetz sieht eine finanzielle Dotierung aus dem Bundeshaushalt von aktuell rund vier Millionen Euro für 2017 vor, ihre Wertanpassung bis 2021 ist in den Erläuterungen festgeschrieben. Für danach gilt die Bestimmung "nach Maßgabe des jährlichen Bundesfinanzgesetzes". Daneben sind auch eigene Einnahmen der Gedenkstätte, etwa aus Leistungserbringungen, und die Lukrierung von Drittmitteln möglich.
Aufgabe der Bundesanstalt ist es, das Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus in den Konzentrationslagern Mauthausen und Gusen sowie deren Außenlagern zu bewahren, Zeugnisse der Geschichte zu sammeln, die damaligen Geschehnisse einer möglichst breiten Öffentlichkeit zu vermitteln, wissenschaftliche Forschung zu betreiben und Überlebende und Angehörige zu betreuen. Auch Präventionsarbeit gegen nationalsozialistische Wiederbetätigung und die Zusammenarbeit mit anderen nationalen und internationalen Gedenkstätten gehören zum gesetzlichen Aufgabenkatalog.
"Mauthausen Komitee Österreich":
www.mkoe.at