Der Kirchenbeitrag ist mit bis zu 400 Euro als Sonderausgabe steuerlich absetzbar. Dafür brauchen Sie aber ab jetzt die Zahlungsbestätigung nicht mehr aufzuheben.
Der Kirchenbeitrag ist mit bis zu 400 Euro als Sonderausgabe steuerlich absetzbar. Dafür brauchen Sie aber ab jetzt die Zahlungsbestätigung nicht mehr aufzuheben.
Ihre Kirchenbeitragszahlungen werden ab 2017 direkt an Ihr Finanzamt gemeldet und automatisch in Ihre (Arbeitnehmer)Veranlagung übernommen.
Das Jahr 2017 bringt für Kirchenbeitragszahlerinnen und Kirchenbeitragszahler
deutliche Erleichterungen durch ein neues Service mit sich. Auf Grund einer neuen gesetzlichen Regelung wird Ihre Kirchenbeitragszahlung nun direkt an Ihr Finanzamt gemeldet und automatisch in Ihre (Arbeitnehmer) Veranlagung übernommen.
Damit das funktioniert, muss der Kirchenbeitragsstelle Ihr Vor- und Nachname sowie Ihr Geburtsdatum bekannt sein, was normalerweise der Fall ist. Erstmals kann für Ihre (Arbeitnehmer)Veranlagung 2017 im Jahr 2018 die Kirchenbeitragszahlung automatisch berücksichtigt werden. Natürlich ist Ihr Kirchenbeitrag auch weiterhin mit bis zu 400 Euro als Sonderausgabe steuerlich absetzbar. Dafür brauchen Sie aber ab jetzt die Zahlungsbestätigung Ihrer Kirchenbeitragsstelle nicht mehr aufzuheben.
Wenn Sie Ihren Kirchenbeitrag für das Jahr 2017 bezahlt und die automatische Datenübermittlung bei Ihrer Kirchenbeitragsstelle nicht ausdrücklich untersagt haben, meldet Ihre Kirchenbeitragsstelle Ihren Kirchenbeitrag ab nun automatisch Ihrem zuständigen Finanzamt. Somit kann der von Ihnen bezahlte Betrag wie bisher als eine mit bis zu 400 Euro steuermindernde Sonderausgabe in Ihre (Arbeitnehmer)Veranlagung übernommen werden.
Sie können die automatische Übermittlung Ihres Kirchenbeitrags bei Ihrer Kirchenbeitragsstelle untersagen. Beachten Sie jedoch, dass dann keinerlei Möglichkeit besteht, Ihren Kirchenbeitrag steuermindernd in Ihrer (Arbeitnehmer)
Veranlagung zu berücksichtigen.
Wenn Sie die Übermittlung einmal untersagt haben, erfolgt so lange keine Übermittlung, bis Sie diese bei Ihrer Kirchenbeitragsstelle widerrufen.
Ihre Daten werden in Form eines sogenannten verschlüsselten bereichsspezifischen Personenkennzeichens für Steuern und Abgaben (kurz vbPK SA) gemeldet. Durch einen Datenaustausch mit Hilfe dieses verschlüsselten Kennzeichens ist ausschließlich für das Finanzamt
eine Zuordnung zu einer Person möglich.
Eine Verknüpfung mit anderen Daten oder ein Zugriff durch andere Personen, Behörden oder Einrichtungen (z.B. Sozialversicherung) ist nicht möglich. Damit wird höchster Schutz der persönlichen Daten im Sinne des E-Government-
Gesetzes gewährleistet.
Wenn Sie Ihre (Arbeitnehmer)Veranlagung in Papierform abgeben, sehen Sie eine genaue Aufschlüsselung Ihrer Sonderausgaben auf Ihrem Einkommensteuerbescheid. Wenn Sie bereits FinanzOnline nutzen, so wird Ihnen Ihr Beitrag in Ihrem elektronischen Steuerakt in FinanzOnline angezeigt..
Weitere Informationen zum Thema
finden Sie unter:
www.bmf.gv.at/kirchenbeitrag
oder stellen Sie Ihre Fragen unter der
Telefonnummer 050 233 750
weitere Informationen zu
E-Mail-Adresse: redaktion@dersonntag.at