Der Begriff „Straßenkind“ wird im Rahmen der neuen Richtlinie relativ breit definiert und bezeichnet nicht nur Kinder, die allein oder mit ihren Familien dauernd auf der Straße leben bzw. arbeiten, sondern auch jene, die einen beträchtlichen Teil ihrer Zeit auf Straßen, Märkten, öffentlichen Plätzen, Bus- und Zugstationen oder in Parks verbringen.