Der wegen sexuellen Missbrauchs verurteilte Kardinal George Pell hat beim obersten australischen Gericht einen Antrag auf Zulassung eines letzten Berufungsverfahren gestellt.
Der wegen sexuellen Missbrauchs verurteilte Kardinal George Pell hat beim obersten australischen Gericht einen Antrag auf Zulassung eines letzten Berufungsverfahren gestellt.
Pell hat immer wieder seine Unschuld betont, im Strafverfahren aber nicht zur Sache ausgesagt.
Der wegen sexuellen Missbrauchs verurteilte Kardinal George Pell hat beim obersten australischen Gericht einen Antrag auf Zulassung eines letzten Berufungsverfahren gestellt. Pells Verteidiger hätten den zwölf Seiten langen Antrag am Dienstag, 17. September 2019 einen Tag vor Ablauf der gesetzlichen Berufungsfrist beim High Court in der Hauptstadt Canberra eingereicht, berichteten australische Medien. In der Begründung beziehe sich das Anwaltsteam auf die Entscheidung des Berufungsgerichts in Melbourne, das die Verurteilung Pells zu sechs Jahren Haft wegen Missbrauchs zweier Chorknaben bestätigt hatte. Die drei Richter hatten am 21. August mit zwei zu eins Stimmen die erste Berufung Pells abgewiesen.
Die beiden Richter des höchsten Gerichts im Bundesstaat Victoria hätten sich in ihrer Schlussfolgerung "geirrt", heißt es laut Medienberichten in dem Berufungsantrag. Darüber hinaus werfen die Anwälte dem Melbourner Gericht vor, unzulässiger Weise die Beweislast umgekehrt zu haben. In einem Strafverfahren müsse nicht der Angeklagte seine Unschuld beweisen, sondern die Anklage dessen Schuld. Im Prozess gegen Pell sei aber vom Angeklagten der Nachweis verlangt worden, dass er die ihm zur Last gelegten Taten unmöglich begangen habe könne.
Die Berufung vor dem Obersten Gericht in Canberra wäre die letzte juristische Chance des 78-jährigen Kardinals, doch noch einen Freispruch zu erreichen. Pell hat immer wieder seine Unschuld betont, im Strafverfahren aber nicht zur Sache ausgesagt. Er ist seit dem Frühjahr in Haft. Falls das Oberste Gericht dem Berufungsantrag zustimmt, ist laut den Berichten erst 2020 mit dem Beginn des Verfahrens zu rechnen.
Pell war im Dezember von einer Jury für schuldig befunden worden, 1996 als Erzbischof von Melbourne einen 13 Jahre alten Jungen missbraucht und einen anderen belästigt zu haben. Im März war der Kardinal zu sechs Jahren Haft verurteilt worden, von denen er mindestens drei Jahre und acht Monate absitzen muss, bevor ein Antrag auf vorzeitige Entlassung auf Bewährung gestellt werden kann.
Das Urteil hatte weltweit für Aufsehen gesorgt. Der ehemalige Erzbischof von Melbourne und Sydney, der von 2013 bis 2018 das vatikanische Wirtschaftssekretariat leitete, ist der bisher höchste katholische Würdenträger, der von einem weltlichen Gericht wegen sexuellen Missbrauchs verurteilt wurde.
Als kirchliche Höchststrafe droht Pell die Entlassung aus dem Klerikerstand. Allerdings wird die zunächst zuständige Römische Glaubenskongregation den endgültigen Ausgang des staatlichen Verfahrens abwarten, bevor sie den Fall aufgreift, erklärte Vatikansprecher Matteo Bruni im August. In der von ihm verbreiteten Erklärung erinnerte Bruni zudem daran, dass Pell bereits seit seiner Beurlaubung als Präfekt des vatikanischen Wirtschaftssekretariats im Juni 2017 die öffentliche Ausübung seines priesterlichen Dienstes sowie jeglicher Kontakt mit Minderjährigen verboten ist.