Schaffelhofer erinnert an das Wort Kardinal Franz Königs: "Menschen sollen an der Hand eines anderen Menschen sterben und nicht durch die Hand eines anderen Menschen."
Schaffelhofer erinnert an das Wort Kardinal Franz Königs: "Menschen sollen an der Hand eines anderen Menschen sterben und nicht durch die Hand eines anderen Menschen."
Verankerung in Verfassung wäre "entscheidender Schritt zur Absicherung der Menschenwürde unheilbar Kranker und Sterbender"
Die Katholische Aktion Österreichs (KAÖ) unterstützt das Vorhaben der neuen Bundesregierung, das geltende Verbot der aktiven Sterbehilfe und das "Grundrecht auf ein Sterben in Würde" in der Verfassung zu verankern. Laut dem Koalitionsübereinkommen soll gleichzeitig der Zugang zu Palliativmedizin und Sterbebegleitung sichergestellt werden. "Die Umsetzung dieser Pläne wäre ein entscheidender Schritt zur Absicherung der Menschenwürde und der Rechte unheilbar Kranker und Sterbender in Österreich", betonte KAÖ-Präsidentin Gerda Schaffelhofer am Mittwoch, 18. Dezember 2013. Ein derartiger Schritt wäre zudem ein deutliches Signal an jene europäischen Länder, "die den aus unserer Sicht eindeutig falschen Weg einer Zulassung von Töten auf Verlangen eingeschlagen haben".
Österreich habe sich bereits bisher mit seinem Festhalten am Euthanasie-Verbot und dem Ausbau der Sterbebegleitung und des Hospizwesens erfolgreich einer Aufweichung der Würde des Menschen am Ende seines Lebens widersetzt. Schaffelhofer verwies darauf, dass dieser Weg wesentlich von engagierten Christinnen und Christen getragen sei, dem sich aber auch viele Menschen anderen Glaubens oder anderer Weltanschauung aus Überzeugung angeschlossen haben. Die KAÖ sei daher erfreut, dass die neue Regierung eine parlamentarische Enquete-Kommission sowie die Bioethik-Kommission beauftragt, sich mit der Möglichkeit einer verfassungsrechtlichen Festschreibung des Verbots der Tötung auf Verlangen zu befassen, so Schaffelhofer.
Entsetzt zeigte sich die KAÖ-Präsidentin über die Absicht Belgiens, als erstes Land der Welt auch aktive Sterbehilfe für unheilbar kranke Minderjährige zuzulassen. Sie erinnerte an das Wort von Kardinal Franz König, "Menschen sollen an der Hand eines anderen Menschen sterben und nicht durch die Hand eines anderen Menschen".
Wenn Kinder Unterstützung und Hilfe brauchen, greifen sie in vielen Fällen nach der Hand eines vertrauten Erwachsenen. "Wenn das belgische Parlament nun tatsächlich zulassen will, dass eine solche Hand auch töten kann, dann ist das in meinen Augen ein ungeheurer Vertrauensbruch zwischen Eltern und Kindern, dessen Folgen gar nicht abschätzbar sind", warnte Schaffelhofer. Denn sterbenskranke Kinder bzw. Minderjährige könnten sich noch viel weniger als Erwachsene dem Gefühl widersetzen, sie würden mit ihrer Krankheit und ihrem hohen Bedarf an Zuwendung und Pflege den Angehörigen "zu Last fallen".
Zu anderen Punkten des Koalitionsabkommens zwischen SPÖ und ÖVP erklärte Schaffelhofer, sie verfolge mit gewissem Unbehagen die pauschale Kritik, die von mancher Seite am Regierungsprogramm geübt werde. Auch die KAÖ hätte sich in manchen Bereichen ehrgeizigere Ziele und konkretere Reformvorgaben gewünscht, etwa im Blick auf die Generationengerechtigkeit.
Dennoch gebe es im Detail viele begrüßenswerte Vorhaben und Ansätze. Entscheidend sei ohnehin nicht die zu Papier gebrachte Absicht, sondern die tatsächliche politische Umsetzung. Auch diese Regierung sei an ihren Taten zu messen, und das Koalitionsabkommen verbiete den Regierungsparteien nicht, gemeinsam über die jetzt vereinbarten Ziele hinaus Reformen zu setzen. Die Katholische Aktion und ihre einzelnen Gliederungen werden die Entwicklungen in den ihnen wesentlichen Bereichen genau verfolgen und sich in die Debatten einbringen, so die KAÖ-Präsidentin.
Katholische Aktion Österreich
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