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24.10.2014

Neues Islamgesetz in Österreich: Pro und Contra

Pro Oriente zu Islamgesetz: IGGiÖ soll Glaubensgrundlage darlegen

 

Präsident der Ökumenestiftung, Marte: Islam in Österreich soll offiziell Haltung zu Gewalt, Dschihad, Ehe und Familie sowie Religionsfreiheit darlegen

 

Unterstützung für das in Begutachtung stehende Islamgesetz kommt von der kirchlichen Stiftung "Pro Oriente". Konkret begrüßt deren Präsident Johann Marte die geplante gesetzliche Verpflichtung, wonach in Paragraf 6 eine "Darstellung der Lehre, einschließlich eines Textes der wesentlichen Glaubensquellen (Koran) in deutscher Sprache" durch die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGiÖ) gefordert ist.

 

"Die Tatsache, dass der Islam mehr sein will als eine Religion - nämlich eine religiöse und politische Ordnung in Einem, mit einem kultischen, politischen und sozialen Regelwerk - unterstreicht noch einmal das Erfordernis der verbindlichen Offenlegung der Glaubensgrundlagen", hält Marte in einer schriftlichen Stellungnahme am Freitag, 24. Oktober 2014, fest. Konkret mahnt er ein, dass der Islam in Österreich seine Stellung "zum Grundproblem Gewalt", zum Dschihad, zum Ehe- und Familienrecht und zur Religionsfreiheit klar und verbindlich gegenüber der Republik darlegen soll.

 

Die Stellung zur Religionsfreiheit sei wichtig. Denn "das islamische Recht (Sharia) sieht bekanntlich für die Konversion aus dem Islam die Todesstrafe vor", so Marte.

 

Islam will mehr als nur Religion sein

Der "Pro-Oriente"-Präsident widerspricht damit jenen österreichischen Theologen und Juristen, die in dieser Woche Kritik an zentralen Punkten des geplanten neuen Islamgesetzes geübt haben, unter anderem an der Bestimmung über die geforderte Darstellung der Glaubenslehre. Marte wendet demgegenüber ein, dass diese Kritik "an der Ratio eines Religionsgesetzes vorbeigeht" und in der Begründung "nicht stichhältig" sei. Weil das in den Paragrafen 2 und 4 von der Lehre und den Gebräuchen des Islam die Rede, die mit dem staatlichen Recht nicht im Widerspruch stehen dürfen, brauche es zum Vollzug des geplanten Gesetzes eine verbindliche Darlegung ebendieser, folgert Marte.

 

Die Kenntnis der Glaubensgrundlagen der anzuerkennenden islamischen Religionsgesellschaft in Österreich erscheint umso dringlicher, wenn man bedenkt, dass der Islam als religiöse und politische Ordnung mehr sein wolle als nur eine Religion. Für Marte erscheint auch eine Übersetzung des Korans allein "zu wenig".

 

Viele Auslegungen der Lehre

Wörtlich meint der Ökumene- und Religionsexperte: "Übersetzungen des Koran gibt es viele. Aber kein Kenner des Koran und der islamischen Literatur wird überzeugend verneinen können, dass gewisse Koran-Übersetzungen und Kommentare, z.B. der vielbändige Kommentar von Sayyid Khutb 'Fizilal al-Koran' (Im Schatten des Koran), eine Auslegung bestimmter Verse des Koran bieten, die in ihrem Gehalt unseren rechtsstaatlich-demokratischen Vorstellungen widersprechen bzw. sie unterminieren oder implizit angreifen."

 

Während die authentische christliche Lehre in Katechismen und Synodalbeschlüssen jedermann zugänglich sei, fehle - besonders im sunnitischen Islam - eine vergleichbare lehramtliche Institution. Marte macht darauf aufmerksam, dass der geforderte Verzicht auf die Darlegung der Lehre und der wesentlichen Glaubensgrundlagen "den ernsthaften interreligiösen Dialog (zu dem es ja keine Alternative gibt) vehement erschweren, wenn nicht überhaupt unmöglich machen" würde.

 

IS wird verurteilt, aber nicht Prinzip des Dschihad

"Fast wichtiger" als die Vorlage von Übersetzungen des Koran und der Hadithen erscheint für Marte die Darlegung der Glaubensgrundlagen der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGiÖ) zu einzelnen Themen.

 

Konkret nennt der "Pro Oriente"-Präsident das Grundproblem Gewalt. Es sei akut geworden durch die Losung "Der Islam ist die Lösung!", die eine Rückkehr zu den Ursprüngen impliziere. Bei dieser "Rückkehr" werde man allerdings mit einem kriegerisch-expansiven Islam konfrontiert, der (im Koran) "zum Töten zur Ehre Allahs nicht nur legitimiert, sondern dies vorschreibt, wenn Interessen des Islam, die mit denen Gottes gleichgesetzt werden, durchgesetzt werden sollen". In diesem Zusammenhang müsse man bedenken, dass die Heiligen Schriften des Islam "keinen generellen Gewaltverzicht" kennen.

 

Deutlich sollte sich die IGGiÖ auch zum Dschihad erklären, weil er eine Pflicht jedes Muslim sei, "selbst für den, der dazu abgeneigt ist (laut Sure 2:193 und 9:5)". Marte weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass jene muslimischen Organisationen, die den IS verurteilten, das Prinzip des militärischen Dschihad ("Kampf und Töten auf dem Wege Gottes") nicht verurteilt hätten.

 

Haltung zu Ehe- und Familienrecht 

Zudem sollte die Darlegung der Glaubensgrundlagen auch die Haltung zum Ehe- und Familienrecht und zur Religionsfreiheit enthalten. "Das islamische Recht (Sharia) sieht bekanntlich für die Konversion aus dem Islam die Todesstrafe vor", hält Marte fest.

 

Mit "Pro Oriente" hat sich erstmals eine Institution der Katholischen Kirche zum Islamgesetz zu Wort gemeldet. Die international renommierte Stiftung wurde vor 50 Jahren vom Wiener Erzbischof Kardinal Franz König gegründet. Sie arbeitet seither vor allem auf wissenschaftlicher Ebene an der Überwindung der Spaltung zwischen Römisch-Katholischer Kirche und Orthodoxen bzw. Orientalisch-Orthodoxen Kirchen. Durch den damit verbundenen geografischen Schwerpunkt beschäftigt sich "Pro Oriente" u.a. regelmäßig mit der Situation von Christen in islamisch dominierten Ländern.

 

Für Vatikan-Mitarbeiter "Meilenstein"

Zu einem ebenfalls durchwegs positiven Urteil über das geplante Islamgesetz kommt ein hochrangiger Islam-Experte des Vatikans: "Das neue österreichische Islamgesetz stellt einen weiteren Meilenstein im gesetzlichen Schutz von Religionsgemeinschaften dar", schreibt Michael Weninger in der aktuellen Ausgabe der Wiener Kirchenzeitung "Der Sonntag". Der ehemalige österreichische Spitzendiplomat ist Priester der Erzdiözese Wien und arbeitet seit zwei Jahren im "Päpstlichen Rat für den interreligiösen Dialog", wo er für den Dialog mit dem Islam in Europa und Zentralasien zuständig ist.

 

Gesetz von 1912 ist "erneuerungsbedürftigt"

Weninger verweist darauf, dass das seit 1912 geltende Islamgesetz "erneuerungsbedürftigt" sei und hält fest, dass die "damalige Vorreiterrolle" in der Regelung der Beziehungen zwischen Staat und Islam mit dem neuen Gesetz "erfolgreich weitergeführt" werde. "Kritik wird es wohl geben", schreibt der vatikanische Islam-Experte, aber sie schärfe den Blick für die Sache und sei hilfreich für die Ausformulierung wichtiger Details.

 

Mit den Regelungen im vorliegenden Islamgesetz seien Lehre und Einrichtungen der Muslime unter gesetzlichen Schutz gestellten, hält Weninger fest und sieht darin auch eine erleichterte Eingliederung von Angehörigen einer religiösen Minderheit in die Mehrheitsgesellschaft. "Solcherart wird eine rechtlich gesicherte und von autonomer Freiheit bestimmte Entwicklung garantiert, die eine (selbst)ausgrenzende Parallelvergesellschaftung verhindern wird können", resümiert der Kurienbedienstete.

Verschiedene Reaktionen aus kirchlichen Kreisen. Während Theologen und Religionsrechtler Änderungen am Gesetzt fordern, begrüßt Pro Oriente die Gesetzesvorlage.

 

 

Wir stellen die verschiedenen Stellungsnahmen für Sie gegenüber.

 

Theologen und Rechtsexperten fordern Änderungen

 

Neues Gesetz darf nicht "Zeitdokument einer krisenhaften politischen Situation" werden.

 

Namhafte Theologen, Religionsrechtler, Verfassungsrechtler und weitere Wissenschaftler haben in einer gemeinsamen Stellungnahme Kritik an zentralen Punkten des geplanten neuen Islamgesetzes geübt. Sie kritisieren u.a. ein den Text durchziehendes Misstrauen gegenüber Muslimen, Bestimmungen zur Finanzierung und zur theologischen universitären Ausbildung.

 

Zu den Unterzeichnern der Stellungnahme zählen u.a. die Verfassungsrechtler Bernd-Christian Funk, Theo Öhlinger und Heinz Mayer, die Religionsrechtler Richard Potz und Brigitte Schinkele sowie die Theologen Martin Jäggle, Wolfgang Palaver, Regina Polak, Kurt Remele und Roman Siebenrock.

 

Nicht unter Generalverdacht stellen

Generell halten die Theologen und Rechtsexperten fest, dass der Abschluss der Novellierung in eine Phase globaler Krisen und Kriege sowie intensiver politischer Emotionen falle, die von Entsetzen und Abscheu über die Aktivitäten der Terror-Miliz "Islamischer Staat" im Irak und in Syrien geprägt sind, sowie von der Angst vor Anschlägen in Europa. Es werde zwar von staatlichen Organen betont, dass Muslime in diesem Kontext nicht unter einen Generalverdacht gestellt werden dürfen. Es bestehe aber dennoch die Versuchung, in gewisser Weise die lokalen muslimischen Gemeinschaften kollektiv haftbar zu machen für die Taten einer Organisation, die sich auf den Islam beruft.

 

Nüchternheit gefordert

In diesem schwierigen Umfeld bedürfe die Novellierung des Islamgesetzes einer "besonders kühlen Nüchternheit und Sorgfalt". Das neue Gesetz solle zur Integration der Bevölkerung mit muslimischer Zugehörigkeit als gleichberechtigte Bürger beitragen. Wörtlich heißt es in der Stellungnahme: "Das neue Islamgesetz soll als Dokument von kluger Weitsicht in die Geschichte des Umgangs des österreichischen Staates mit der muslimischen Minderheit eingehen, nicht als Zeitdokument einer krisenhaften politischen Situation."

 

Die Rechts- und Religionsexperten halten fest, dass der Passus des Vorrangs allgemeiner staatlicher Normen vor religiösen Regeln und Lehren so nur im geplanten Islamgesetz festgeschrieben sei. Dies könne als "Ausdruck eines besonderen Misstrauens" gegenüber den Muslimen im Unterschied zu anderen Religionsgruppen verstanden werden. Diesem Eindruck könne allerdings abgeholfen werden, wenn der Gesetzgeber nicht im Gesetzestext, sondern in den ergänzenden Materialien auf diesen Vorrang verweist, so wie dies beispielsweise auch im Israelitengesetz der Fall sei.

 

Kritik an Verbot einer Finanzierung aus den Ausland

Das Verbot einer Finanzierung aus den Ausland fällt ebenfalls auf wenig Gegenliebe der Experten. Diese gesetzliche Maßnahme stelle "eine Ungleichbehandlung der islamischen Glaubensgemeinschaften in Österreich gegenüber anderen staatlich anerkannten Religionsgesellschaften bzw. eine Diskriminierung einer einzelnen Religionsgemeinschaft dar", halten die Wissenschaftler fest. Um dieser Ungleichbehandlung abzuhelfen, sei ein Gebot der Transparenz finanzieller und anderer Zuwendungen aus dem Ausland für alle staatlich anerkannten Religionsgesellschaften zu verankern.

 

Skeptisch sehen die Wissenschaftler auch die geplante Regelungen für eine einer islamisch-theologische Ausbildung an der Universität Wien. Angesichts des Bestehens zweier islamischer Religionsgesellschaften und der zukünftigen Möglichkeit der Anerkennung einer weiteren zwölferschiitischen sei die Unklarheit zu beseitigen, welcher Gemeinschaft welcher Anteil des Lehrpersonals zugerechnet wird.

 

Ansonsten könnte die paradoxe Situation entstehen, dass eine in Aussicht genommene Person für die Lehre im islamisch-alevitischen Bereich von der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGiÖ) bestätigt werden muss und umgekehrt, warnen die Experten. Diese Passagen in der Regierungsvorlage für das Islamgesetz sollten entsprechend modifiziert werden.

 

Darstellung der Lehre

Die Bestimmung, dass die Islamischen Religionsgesellschaften eine "Darstellung der Lehre einschließlich eines Textes der wesentlichen Glaubensquellen (Koran)" in deutscher Sprache vorweisen müssen, sei ebenfalls skeptisch zu bewerten. Sachlich sei dieses Gebot nicht zu rechtfertigen, da hier die komplexen Auslegungsprozesse religiöser Quellen nicht berücksichtigt werden, heißt es in der Stellungnahme. Zudem steht die Komplexität der Übersetzung des Korans wie auch anderer Grundtexte in anderen Religionsgruppen einer umstandslosen Bestimmung einer Übersetzung oder gar einer Neuübersetzung entgegen. Der Verweis auf den Text des Korans in deutscher Übersetzung sollte deshalb gestrichen werden.

 

IGGiÖ-Kritik

Die Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGiÖ) hat am Montag, 20. Oktober 2014, offiziell Kritik am Gesetzesentwurf geübt. Bereits vergangenen Freitag lehnte der Oberste Rat als höchstes Gremium der Glaubensgemeinschaft die Novelle in der derzeit vorliegenden Form ab, hieß es in einer Pressemitteilung am Montag. Zuvor hatte Präsident Fuat Sanac wiederholt Kritik geübt.

 

Laut Aussendung wurde bedauert, dass der Novellierungsvorschlag in Begutachtung geschickt wurde, ohne dass die Politik auf die Stellungnahmen der Gremien der IGGÖ gewartet hätte. Der Oberste Rat sei mit dieser Fassung des Entwurfs nicht einverstanden. "Die IGGÖ begehrt ein Islamgesetz ohne Benachteiligung, das Rechtssicherheit bewirkt und dem Gleichheitsgrundsatz folgt. Wir bleiben im Dialog", hieß es.

erstellt von: Red/KAP
24.10.2014
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