Die Anfänge des jetzigen Kultsamtes liegen in der politischen Neuordnung nach der Bürgerlichen Revolution von 1848.
Die Anfänge des jetzigen Kultsamtes liegen in der politischen Neuordnung nach der Bürgerlichen Revolution von 1848.
Kanzleramtsminister Ostermayer nach Novelle des Bundesminsteriengesetzes ab 1. März für Kultusamt und Denkmalschutz zuständig.
Historischer Wechsel in der ministeriellen Zuständigkeit für die Kirchen und Religionsgemeinschaften in Österreich: Mit Inkrafttreten des neuen Bundesministeriengesetzes am Samstag, 1. März 2014, ist Kanzleramtsminister Josef Ostermayer auch für Angelegenheiten des Kultus zuständig und übernimmt somit Agenden, die seit 1849 im Bereich des Unterrichtsministeriums angesiedelt waren. Die Angelobung des Ministers für die Bereiche Kultur und Kultus durch Bundespräsident Heinz Fischer erfolgt am Mittwochnachmittag.
Das Kultusamt, die für Religionsagenden zuständige oberste staatliche Behörde, wandert damit in den Zuständigkeitsbereich des Bundeskanzleramtes. Das Gesetz sieht zudem vor, dass der neue Kanzleramtsminister für den Denkmalschutz und die kirchlichen Stiftungen und Fonds verantwortlich ist.
Dem nunmehr im Bundeskanzleramt angesiedelten Kultusamt obliegt so wie bisher die Aufgabe, die staatlichen religionsrechtlichen Vorschriften zu vollziehen. Als oberste Kultusbehörde ist es insbesondere für die Entscheidung über Anträge zur Registrierung religiöser Bekenntnisgemeinschaften und die Anerkennung von Kirchen und Religionsgesellschaften zuständig. Letztere haben die Stellung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts. Insgesamt gibt es mit der katholischen Kirche 16 anerkannte Kirche und Religionsgesellschaften in Österreich, sowie als Vorstufe dazu sieben "eingetragene religiöse Bekenntnisgemeinschaften" (u.a. Hinduistische Religionsgesellschaft, Pfingstkirche, Bahai).
Informative und beratende Aufgaben hat das Kultusamt gegenüber allen anderen Behörden wie Ministerien, Landesregierungen, Gerichte, Behörden und Ämter, wenn diese beim Vollzug ihrer Vorschriften mit Religionsgemeinschaften in Kontakt kommen oder mit religiösen Angelegenheiten der Staatsbürger berührt werden. Geleitet wird das Kultusamt von Oliver Henhapel.
Die Anfänge des jetzigen Kultsamtes liegen in der politischen Neuordnung nach der Bürgerlichen Revolution von 1848: So errichtete Kaiser Franz Josef I. 1849 das "Ministerium für Kultus und Unterricht", um u.a. das bis dahin maßgeblich von der Kirche getragene Schulwesen mit den staatlichen Zuständigkeiten neu zu ordnen.
Weitere Informationen zum Bundesminister im Bundeskanzleramt.