Es waren religiöse Gründe, die es Josef Mayr-Nusser unmöglich machten, den Eid auf die SS abzulegen. Religiöse Gründe verboten ihm aber nicht, den Soldateneid auf die Wehrmacht abzulegen, da nach beachtlicher Auffassung jeder faktisch die Hoheit ausübende Staat einen solchen Eid verlangen kann. Das schrieb Josef Kögl, Generalvikar des deutschen Anteils der Erzdiözese Trient, in der Tagezeitung "Dolomiten" vom 24. Februar 1959.