Papst Franziskus hat die von ihm eingeführte Neuerungen bei der Übersetzung liturgischer Texte bekräftigt und zugleich kritische Stimmen zu diesen Neuerungen zurechtgewiesen.
Papst Franziskus hat die von ihm eingeführte Neuerungen bei der Übersetzung liturgischer Texte bekräftigt und zugleich kritische Stimmen zu diesen Neuerungen zurechtgewiesen.
Franziskus erläutert in offenem Brief an den Präfekten der Gottesdienstkongregation, Kardinal Sarah, wie sein jüngster Erlass "Magnum principium" zu verstehen sei.
Papst Franziskus hat die von ihm eingeführte Neuerungen bei der Übersetzung liturgischer Texte bekräftigt und zugleich kritische Stimmen zu diesen Neuerungen zurechtgewiesen. In einem am Sonntag, 22. Oktober 2017 vom Vatikan veröffentlichten Schreiben an den Präfekten der Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung, Kardinal Robert Sarah, betont der Papst erneut, dass die örtlichen Bischofskonferenzen künftig mehr Verantwortung tragen sollen. Dies hatte Franziskus bereits im September mit dem Erlass "Magnum principium" (Das wichtige Prinzip) verfügt, der seit Oktober in Kraft ist. Später war im Internet ein Kardinal Sarah zugeschriebener Kommentar aufgetaucht, der den Reform-Absichten des Papstes zu widersprechen schien.
In dem Brief an Kardinal Sarah wolle der Papst einige Punkte des Schreibens "ganz einfach erläutern" und "klarstellen". So müsse man "eine klare Unterscheidung" zwischen der "recognitio" - also der Überprüfung - und der "confirmatio" - der Bestätigung - machen. Hierbei handele es sich nicht um Synonyme oder "austauschbare Begriffe". Damit werde klargestellt, dass eine "ältere Praxis" nun definitiv geändert wurde. Es sei falsch, so Franziskus, wenn man die Übersetzung wichtiger liturgischer Texte wie Sakramentsformeln, Glaubensbekenntnis oder Vaterunser "von oben herab" - also vom Dikasterium her - den Bischofskonferenzen "aufzwingen" würde. Dies widerspreche dem Recht der Bischöfe.
Damit verbunden sei somit die Frage der Verantwortung der Bischofskonferenzen. Diese müssten jeweils mit "fideliter" - also getreu - die Texte übersetzen. Was bisher in der Verantwortung des Vatikan lag, werde definitiv den Bischofskonferenzen übertragen. Bei der "confirmatio", also bei der Bestätigung durch den Vatikan - bedarf es also künftig keiner "detaillierter Überprüfung Wort für Wort" der Kongregation, stellt Franziskus klar. Bei der Übersetzung seien drei Aspekte besonders zu berücksichtigen: die Treue gegenüber dem lateinischen Original, Besonderheiten der Zielsprache sowie Verständlichkeit in der Zielgruppe. Eine Ausnahme gelte, wenn es "klare Verstöße" gibt, die durch Bischöfe der Kongregation vorgetragen werden. Dies gelte insbesondere bei den Eucharistischen Gebeten und bei Sakramentsformeln.
Der Papst reagierte mit dem Brief auf einen Brief des Kardinals an ihn vom 30. September, verbunden mit einem als "Commentaire" gekennzeichnet Text, für den sich der Papst eingangs bedankt. Gegen Ende seines Briefes spricht Papst Franziskus aber von einer Version dieses Kommentars, der in den vergangenen Wochen im Internet kursierte. Der Papst bat Kardinal Sarah bei "jenen Internetseiten" seinen eigenen "Erläuterungsbrief" veröffentlichen zu lassen, die den falschen "Commentaire" online verbreitet hätten. Auch soll Kardinal Sarah den Erläuterungsbrief allen Bischofskonferenzen sowie allen Mitgliedern der Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung zukommen zu lassen.
Mit dem seit Anfang des Monats gültigen Dekret hatte der Papst vor allem Kanon 838 des Kirchenrechts zur Regelung der Liturgie der katholischen Kirche präzisiert. Für die Übersetzung liturgischer Texte sind demnach vor allem die Bischofskonferenzen zuständig und sollen diese nur noch von Rom bestätigen lassen. Dort, so ein Anliegen der Änderung, sollen keine Alternativübersetzungen mehr verfasst werden. Papst Franziskus unterstreicht in seinem nun veröffentlichten Brief erneut, dass beide Seiten im Dialog und in Achtung der jeweiligen Kompetenzen zusammenarbeiten sollen.
Bisher konnte der Vatikan stärker in die Übersetzung eingreifen - und machte davon auch Gebrauch. Das geschah vor allem seit der Instruktion "Liturgiam authenticam" aus dem Jahr 2001. Diese verlangt eine nahezu wortwörtliche Übersetzung liturgischer Texte aus dem Lateinischen. In vielen Sprachbereichen führte dies zu Problemen, weil die Gebete in der jeweiligen Landessprache zum Teil holprig und mitunter unverständlich waren.