Aus der Arbeit in den Schwangerenberatungsstellen wisse man, "wie sehr Eltern unter einer Fehlgeburt leiden", so die Aktion Leben.
Aus der Arbeit in den Schwangerenberatungsstellen wisse man, "wie sehr Eltern unter einer Fehlgeburt leiden", so die Aktion Leben.
Es würde betroffenen Familien helfen, wenn fehlgeborene Kinder offiziell beurkundet und bestattet werden können.
Unterstützung für die Parlamentarische Petition zur "Abschaffung der 500-Gramm-Grenze bei Fehlgeburten und freiwillige Eintragung aller Kinder in das Personenstandsregister" kommt jetzt auch von "Aktion Leben". Aus der Arbeit in den Schwangerenberatungsstellen wisse man, "wie sehr Eltern unter einer Fehlgeburt leiden", daher würde es den betroffenen Familien "sehr helfen, wenn fehlgeborene Kinder auch offiziell beurkundet und bestattet werden können", heißt es in einer Stellungnahme von "Aktion Leben". Schließlich gehe es "um ein Kind, das existierte und einen Abschied in Würde verdient hat".
Notwendig sei laut eine österreichweit einheitliche Regelung, "die dieser besonderen und belastenden Situation gerecht" werde, sowie eine gezielte Information über die Rechtslage für betroffene Eltern, so die "Aktion Leben".
Die Petition "Abschaffung der 500-Gramm-Grenze bei Fehlgeburten und freiwillige Eintragung aller Kinder in das Personenstandsregister" geht auf eine Initiative des SPÖ-Abgeordneten Hermann Lipitsch zurück. Eingebracht wurde sie bereits am 22. Mai dieses Jahres. Inzwischen wird sie von über 2.700 Personen unterstützt. Erklärtes Ziel der Petition ist eine Änderung des Personenstandsgesetzes und des Hebammengesetzes nach deutschem Vorbild, wo seit einer Gesetzesänderung im Vorjahr die Beurkundung fehlgeborener Kinder auf eigenen Wunsch hin möglich sei.
Die derzeitige Regelung in Österreich besagt, dass fehlgeborene Kinder unter 500 Gramm Geburtsgewicht nicht im Personenstandsregister eingetragen werden müssen. Dies bedeute, "dass diese Kinder nicht als Menschen anerkannt und geführt werden, unabhängig von der Dauer der Schwangerschaft und der Größe der Leibesfrucht", wie es im Petitionstext heißt.
Unzeitgemäß sei das geltende Recht auch im Blick auf die Fortschritte in der Neonatologie, heißt es darin weiter: So habe es allein im Jahr 2012 über 300 extreme Frühgeburten gegeben, die überlebt haben. So entstehe ein "widersprüchliches Bild", lasse der Gesetzgeber doch Mutterschaft offenbar erst bei einem Mindestkörpergewicht des Ungeborenen von 500 Gramm beginnen.
Der Petitionsausschuss des Parlaments befasste sich zuletzt Anfang Juli mit der Petition. Dabei wurde beschlossen, Stellungnahmen seitens des Innen- und des Gesundheitsministeriums einzuholen. In der bereits vorliegenden Stellungnahme des Innenministeriums vom 28. Juli heißt es, dass das Personenstandsgesetz bereits die Möglichkeit vorsieht, für totgeborene Kinder eine Urkunde auszustellen. Außerdem weist das Innenministerium darauf hin, dass die 500 Gramm-Grenze nur für totgeborene Kinder gelte: "Für lebend frühgeborene Kinder besteht diese Gewichtsgrenze nicht."
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