Der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, hält das Gesetz über die "Ehe für Alle" für verfassungswidrig.
Der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, hält das Gesetz über die "Ehe für Alle" für verfassungswidrig.
Bundestag hatte die Regelung am 30. Juni 2017 beschlossen.
Der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, hält das Gesetz über die "Ehe für Alle" für verfassungswidrig. Sowohl das Grundgesetz als auch das Verfassungsgericht hätten klar definiert, dass eine Ehe eine Lebensgemeinschaft von Mann und Frau sei, sagte der Jurist am Montag, 4. September 2017 im Interview der Zeitung "Die Welt". Deshalb wäre eine Verfassungsänderung notwendig. Die "wertsetzenden Grundsatzentscheidungen" des Grundgesetzes müssten ernst genommen werden, auch wenn es einem nicht passe.
Mit Blick auf mehrere Entscheidungen Karlsruhes zur steuerlichen Gleichstellung homosexueller Paare sagte Papier, das Verfassungsgericht habe immer wieder deutlich gemacht, dass sexuelle Orientierung kein zulässiger Maßstab für Ungleichbehandlung sein dürfe. Dennoch seien die Verfassungsrichter auch bei diesen Urteilen davon ausgegangen, dass gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften gerade keine Ehen im Sinne des Grundgesetzes seien.
Skeptisch zeigte sich Papier über eine Korrektur des geltenden Gesetzes. Eine Verfassungsbeschwerde sei aussichtslos, weil kein Bürger in seinem Grundrechten verletzt werde; schließlich könne jeder weiter eine traditionelle Ehe eingehen. Möglich wäre allenfalls eine abstrakte Normenkontrollklage; sie müsste aber von einer Landesregierung, der Bundesregierung oder einem Viertel der Bundestagsabgeordneten eingereicht werden.
Der Bundestag hatte die Regelung am 30. Juni beschlossen. Das Gesetz tritt zwar offiziell am 1. Oktober in Kraft, umgesetzt werden kann es aber wahrscheinlich erst ab 1. November 2018, weil die Ämter für die technische Umsetzung des Gesetzes mindestens neun Monate Zeit benötigen. Die bayerische Staatsregierung will ein Gutachten zur "Ehe für alle" erstellen lassen; dann will sie entscheiden, ob sie Klage einreicht.
In dem Interview sprach sich Papier auch gegen die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz aus. Schon jetzt seien Kinder eigene Grundrechtsträger; Eltern übten ihre Rechte gegenüber ihren Kindern nur treuhänderisch aus, sagte der Jurist.
Eine Aufnahme von Kinderrechten würde deshalb entweder nur geltendes Recht festschreiben - dann handle es sich um reine Symbolik oder Kosmetik. Oder den Kindern würden zusätzliche Rechte zugeschrieben. Das könnte dann auf Kosten der Eltern gehen und dem Staat und der Bürokratie mehr Einfluss zuschreiben, wenn Eltern ihre Rolle nicht richtig ausfüllten. "Ich weiß nicht, ob sich alle Befürworter der Initiative dieser Konsequenzen bewusst sind."
Schließlich warf der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts der Bundespolitik vor, die Lösung der rechtlichen Probleme der Migration versäumt zu haben. Über Asyl müsse bereits vor der Einreise entschieden werden: "Die rechtlichen Probleme, die mit der Zuwanderung der letzten Jahre offenkundig geworden sind, sind nicht gelöst worden, leider", sagte Papier im "Welt"-Interview. Der derzeitige Prozess des Asylverfahrens sei "offenkundig dysfunktional und nicht tragbar".
Zurzeit versuche die Politik, die Probleme dadurch zu lösen, "dass man sie in das Nicht-EU-Ausland verlagert, also Abkommen mit Ländern wie der Türkei oder in Afrika trifft, um Einreisen in das EU-Gebiet zu verhindern". Das könne zwar sinnvoll sein. Doch zur Lösung der Migrationsproblematik gehöre "auch die zukunftsorientierte Gestaltung der eigenen Rechtslage - und dies wurde bislang im Wesentlichen versäumt".
Papier verlangte, es müsse sichergestellt werden, "dass das Asylrecht nicht länger zweckentfremdet werden kann als Türöffner für eine illegale Einwanderung - und zwar von Personen, die ersichtlich kein Individualrecht auf Asyl in Deutschland oder der EU haben". Durch klare Regelungen müsse die Praxis beendet werden, "nach der jedermann auf der Welt mit der bloßen Erklärung, einen Asylantrag stellen zu wollen, ein Einreise- und damit faktisch ein Aufenthaltsrecht von nicht absehbarer Dauer erhält - das aufgrund der tatsächlichen und rechtlichen Schwierigkeiten einer späteren Abschiebung dann vielfach kaum mehr zu beenden ist. Das kann ein Rechtsstaat nicht hinnehmen."
Der Rechtswissenschaftler schlug vor, die Verfahren auf Gewährung von Asyl und subsidiären Schutz von vornherein auf Personen zu beschränken, "für die das Asylverfahren gedacht ist und für die ein Schutz vor politischer Verfolgung oder auf subsidiären Schutz überhaupt in Betracht kommen kann. Darüber müsste bereits vor der Einreise und dem Grenzübertritt entschieden werden." Außerdem sei ein Einwanderungsgesetz für Migranten erforderlich, deren Einreise "gerade auch im Interesse dieses Landes selbst erfolgt".