Am Dienstag, 5. Dezember 2017 veröffentlichte der VfGH seine grundlegende Änderung zur bisherigen Rechtsprechung zum Eherecht. Demnach sehen die Höchstrichter in der Unterscheidung zwischen Ehe und eingetragener Partnerschaft eine verfassungswidrige Verletzung des Diskriminierungsverbots.

























































































