Diözesanbischof Klaus Küng bedauert die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) zur Öffnung der Ehe für Homosexuelle.
Diözesanbischof Klaus Küng bedauert die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) zur Öffnung der Ehe für Homosexuelle.
Protest auch der Evangelischen Allianz gegen VfGH-Ehe-Entscheidung.
St. Pöltens Diözesanbischof Klaus Küng hat die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) zur Öffnung der Ehe für Homosexuelle bedauert. "Es schmerzt, dass sich die Bedeutung der Ehe als Verbindung von Mann und Frau nun nicht mehr im staatlichen Rechtsverständnis in ihrer Exklusivstellung als 'Keimzelle der Gesellschaft' ausdrückt", schrieb der in der Bischofskonferenz für Familienfragen zuständige Bischof am Donnerstag, 7. Dezember 2017 in einer "Kathpress" vorliegenden Stellungnahme. Als Leidtragende des Urteils sah Küng die Kinder.
Das Rechtsinstitut der standesamtlich geschlossenen Ehe werde mit dem VfGH-Urteil nun "fundamental anders" verstanden als bisher, befand der Familienbischof. "Es geht dabei nicht darum, die individuelle Lebensgestaltung der Menschen auf den Prüfstand zu stellen, es geht nicht darum, darüber zu sprechen wer wen liebt, sondern einzig um den Schutzcharakter, der der Verbindung von Mann und Frau zukommt".
"Immer und ganz besonders" gehe es dabei um die Kinder, "die aus dieser Verbindung entstehen können und die besonderen Schutz vor Willkür und Unsicherheit verdienen", betonte der Familienbischof. Das Recht des Kindes auf Vater und Mutter sei "maßgeblich für die Identität und Persönlichkeitsentwicklung notwendig"; im nunmehrigen Entscheid würde dieses Recht jedoch "als nachrangig zu einem Partikularinteresse gesehen".
Deutlicher geworden sei nun auch der Unterschied des staatlichen und kirchlichen Eheverständnisses, erklärte Küng: "Für die Kirche ist die Ehe zudem die Verbindung von Mann und Frau als Abbild des Schöpfers, die die Sexualität nicht willkürlich von Fortpflanzung trennt, sondern als ein Ganzes sieht." Dieses theologische Grundverständnis lasse sich nicht "wegdiskutieren".
Der St. Pöltner Bischof verwies zudem im "Kurier" (Donnerstag) auf die gemeinsame Erklärung der jüngsten Sitzung der Bischofskonferenz am 12. November, in der die Bischöfe der Eheöffnung für Homosexuelle eine Absage erteilt hatten. Der hier formulierten Haltung habe auch die besorgte Äußerung von Kardinal Christoph Schönborn zum VfGH-Urteil vom Dienstag entsprochen.
Die Österreichische Evangelische Allianz (ÖEA) steht der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) zur Ehe "höchst kritisch und ablehnend gegenüber und legt Protest gegen sie ein". Das hat der Zusammenschluss von Mitgliedern der evangelischen Kirchen und der Freikirchen am Donnerstag in einer Aussendung betont. So stehe der VfGH-Entscheidung zur Ermöglichung der "Ehe für alle" "im Widerspruch zu Wortlaut und Sinn der Ehebestimmungen des ABGB, wo die Ehe explizit als Institut von zwei Personen verschiedenen Geschlechts bestimmt wird". Dies stelle laut ÖEA "keine Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Paare dar, weil der Ehebegriff eine spezifische Sache meint, die ihrem Wesen nach nur bei einer Verbindung von Mann und Frau gegeben ist".
Der VfGH berücksichtige weiters nicht, dass "die mögliche - und nach unserer christlichen Überzeugung von Gott gewollte - leibliche Elternschaft und mit ihr das Recht des Kindes auf Vater und Mutter ein konstitutives Element des Eheinstituts ist". Der Staat müsse ein besonderes Interesse an der verschiedengeschlechtlichen Ehe haben und sollte diese besonders fördern, da sie die natürliche Keimzelle der Gesellschaft darstelle. Sie biete den Raum für ein sicheres und gemeinschaftliches Aufwachsen von Kindern in familiärer Geborgenheit. "Der VfGH nimmt mit dieser Entscheidung eine sehr weitreichende definitorische Autorität in Anspruch, die bedenklich stimmen muss. Er definiert den Ehebegriff in bewusstem Gegensatz zum tradierten rechtlichen, religiösen und allgemein gesellschaftlichen Verständnis von Ehe. Wir fragen uns, ob ihm diese Hoheit wirklich zusteht, oder ob er damit nicht über sein Mandat hinausgeht, die Verfassungsgemäßheit rechtlicher Regelungen zu beurteilen", so die ÖEA.
Sie hob auch mögliche gesellschaftspolitische Auswirkungen dieser Entscheidung hervor: Denn bislang hätten Christen wie auch andere Religionsgemeinschaften ihr religiöses Eheverständnis in weitgehender Übereinstimmung mit dem zivilen Eheinstitut gesehen. Die gegenständliche Entscheidung des VfGH sei geeignet, diese Übereinstimmung durch eine zeitgeistige Umdeutung des Ehebegriffs zu gefährden und Religionsgemeinschaften von den staatlichen Behörden zu entfremden. Auf längere Sicht stelle sich die Frage, "ob dies nicht zu einem sicherlich nicht erwünschten Nebeneinander von ziviler und religiöser Ehe führen könnte".
Sorge hat die ÖEA auch, "dass sich Christen, die der biblischen, allgemein-christlichen und herkömmlichen Lehre in Bezug auf die Ehe folgen, mehr und mehr in einer marginalisierten Position wiederfinden, und dass sie in Zukunft gesetzlich belangt werden könnten, wenn sie sich jener 'Diskriminierung' schuldig machen, die der VfGH in den derzeitigen gesetzlichen Regelungen sieht". Dabei seien Christen der Überzeugung, dass eine Diskriminierung nur dann vorliege, wenn Gleiches ungleich behandelt werde, "dass es aber genauso falsch ist, Ungleiches gleich zu behandeln, wie es in diesem Falle unserer Meinung nach geschieht".