Kardinal Franz König im Gespräch mit Opus-Dei-Gründer Josemaria Escriva und Alvaro del Portillo.
Kardinal Franz König im Gespräch mit Opus-Dei-Gründer Josemaria Escriva und Alvaro del Portillo.
Der aus Madrid stammende Alvaro del Portillo war von 1975 bis zu seinem Tod 1994 Leiter des Opus Dei und hatte gute Kontakte zu Kardinal Franz König.
Zur Seligsprechung des früheren Opus-Dei-Leiters Alvaro del Portillo y Diez de Sollano (1914-1994) werden am Samstag, 27. September 2014, in Madrid 150.000 Menschen aus 80 Ländern erwartet. Voraussichtlich 16 Kardinäle und 180 Bischöfe nehmen an der Feier teil, wie spanische Medien am Donnerstag berichteten. Den Gottesdienst leitet im Auftrag von Papst Franziskus der Präfekt der römischen Heiligsprechungskongregation, Kardinal Angelo Amato.
Der aus Madrid stammende Alvaro del Portillo war von 1975 bis zu seinem Tod 1994 Leiter der katholischen Laienorganisation Opus Dei. In dieser Rolle war er der erste Nachfolger des Opus-Dei-Gründers Josemaria Escriva (1902-1975). Dieser wurde 2002 von Johannes Paul II. heiliggesprochen.
Alvaro del Portillo schloss sich bereits in den 1930er-Jahren der jungen Bewegung Escrivas an. Nach seiner Priesterweihe 1944 ging er nach Rom, wo er neben verschiedenen Aufgaben in der Kurie auch am Zweiten Vatikanischen Konzil (1962-1965) teilnahm. Als für das Opus Dei, das seit 1950 ein Säkularinstitut war, 1982 eine neue Rechtsform - die sogenannte Personalprälatur - geschaffen wurde, ernannte Johannes Paul II. Del Portillo zum ersten Prälaten. 1991 weihte der polnische Papst den Spanier zum Bischof.
Kommenden Dienstag findet in der römischen Papst-Basilika San Giovanni in Laterano eine Dankmesse für die Seligsprechung statt. Sie wird von Kardinal Agostino Vallini zelebriert, dem Stellvertreter des Papstes in der Diözese Rom. Am Mittwoch empfängt Papst Franziskus Teilnehmer der Feier im Rahmen seiner Generalaudienz.
Die Sprecherin des Opus Dei in Österreich, Susanne Kummer, die mit zusammen mit 300 österreichischen Pilgern und Bischof Klaus Küng (St. Pölten) an den Feiern in Madrid teilnimmt, sagte "Kathpress" gegenüber, das vom Papst gewährte Opus-Dei-Statut von 1982 - in der Ära Portillo -, sei schon vor der Zeit Johannes Pauls II. angedacht worden. Es gehe um die Berufung aller Christen zur Heiligkeit, und "das Opus Dei verbreitet diese Botschaft der Kirche".
"Papst Paul VI. ermutigte Del Portillo, die Frage der juristischen Lösung für die junge Seelsorgereinrichtung weiter zu verfolgen. 1978 gab dann Papst Johannes Paul II. den Anstoß, die Frage einer adäquaten Rechtsform des Opus Dei in Angriff zu nehmen. Del Portillo unterstützte die Schaffung einer personalen Struktur, wie sie noch von Escriva selbst auf dem Generalkongress des Opus Dei in Rom 1969 vorbereitet worden war", so Kummer.
Portillo habe in Person Kardinal Franz Königs einen guten Freund gehabt, so Opus Die-Sprecherin Susanne Kummer: "Zwischen Oktober 1978 und November 1982 unternahm Del Portillo acht kurze Reisen nach Österreich, um Rat und Unterstützung bei Kardinal König zu suchen. Sie kannten einander von gemeinsamen Arbeiten beim Konzil." König habe die tiefe Laienspiritualität interessiert, die der heilige Josefmaria Escriva schon seit 1928 verbreitete. Das Konzil habe dann deutlich herausgearbeitet, "dass die Laien nicht 'Lückenbüßer für den fehlenden Klerus' sind, sondern einen 'eigenen Auftrag der Mitverantwortung für die gesamte Kirche' hätten", zitierte Kummer Kardinal König im Jahr 2002 anlässlich der Heiligsprechung des Opus Dei-Gründers.
Die Rechtsform "Personalprälatur" sei im Zweiten Vatikanischen Konzil für besondere pastorale Aufgaben vorgesehen worden, erinnerte Kummer. Im Falle des Opus Dei sei es um "die Verbreitung des Ideals der Heiligkeit mitten in der Welt, in Alltag, Arbeit und Familie"gegangen. Beim Opus Dei, das Priester und Laien, Männer und Frauen vereine, entstehe Zugehörigkeit anders als bei einer Diözese nicht durch den Wohnsitz (territorial), sondern durch vertragliche Bindung (personal). "Es ergänzt die pastoralen Aktivitäten der Diözesen, denen die Mitglieder weiterhin angehören. Die seelsorgliche Arbeit steht im Dienste der Ortskirche und setzt die ausdrückliche Zustimmung des Ortsbischofs voraus", stellte Kummer klar.