Seit 1992 dürfen Mädchen und Frauen offiziell ministrieren. In Österreich sind derzeit mehr als die Hälfte der Ministranten weiblich.
Seit 1992 dürfen Mädchen und Frauen offiziell ministrieren. In Österreich sind derzeit mehr als die Hälfte der Ministranten weiblich.
Etwa 54 Prozent der Ministranten Österreichs und die Mehrzahl der Gruppenleiter sind weiblich.
Der Ministrantendienst bleibt für Kinder weiter attraktiv: Das berichtet der Leiter der Dienststelle "Junge Kirche" in der Erzdiözese Wien, Simon Mödl. Die Zahlen würden eine "erstaunliche Stabilität" aufweisen, der Zulauf von Buben und Mädchen sei ungebrochen, so Mödl. Von den österreichweit 45.000 Ministranten - 10.000 davon aus der Erzdiözese Wien - sind laut einer Studie der Katholischen Jungschar aus dem Jahr 2014 fast 55 Prozent weiblich. Was heute selbstverständlich ist - der gemeinsame Dienst von Mädchen und Buben - ist noch ein relativ junges Phänomen: So wurden Mädchen erst vor 25 Jahren zum Ministrantendienst zugelassen.
Insgesamt sei es "leichter geworden, Kinder für eine konkrete Aufgabe zu gewinnen", so Mödl. Günstig wirke dabei die "Unterstützung auf allen Ebenen", wozu die Gruppenleiter-Fortbildungen ebenso zu zählen seien wie die Angebote der Ministrantenseelsorge und diözesane "Minitage". Für die Zukunft rechne man mit einem weiterhin hohem Interesse am Ministrieren - auch wenn die Firmung ein kritisches Moment darstelle, gilt diese doch oftmals als eine Art Kirchenabschieds-Sakrament für Jugendliche. Ein wichtiger Faktor bleibe indes die Unterstützung durch die Eltern, so Mödl: Wo der sonntägliche Gottesdienstbesuch zum fixen Wochenendprogramm gehöre, da falle Kindern die Entscheidung leichter, sich zum Ministrantendienst zu melden.
Den weiblichen Überhang bei den Ministranten sieht Mödl unter anderem darin begründet, dass das Begleitprogramm für diesen Dienst "eher auf Mädchen zugeschnitten" sei: Für viele Mädchen stehe beim Altardienst die Freiheit der Gleichberechtigung im Vordergrund, während sich Buben hingegen mit den vorwiegend männlichen Bezugspersonen in der Liturgie stärker identifizieren, interpretierte die Katholische Jungschar bei der Studie von 2014 das Ergebnis ihrer Erhebung.
Ein gleichlaufender Trend lässt sich allerdings auch bei den Ministrantengruppen-Leitern beobachten: Waren hier früher vor allem Pfarrer und Kapläne zuständig, so haben Frauen und Mädchen mittlerweile auch die Leitung der landesweit 2.900 pfarrlichen Ministrantengruppen erobert: Laut Studie stehen hier knapp 2.800 Frauen 2.200 Männern gegenüber. Männer sind weniger oft in Sozial-, Erziehungs- und Bildungsarbeit tätig, wird als möglicher Grund angeführt; soziale Interaktion und Kommunikation in der Gemeinde spreche Frauen stärker an.
Der Ministrantendienst hat sich im Lauf der Geschichte stark gewandelt: Die längste Zeit war das Bild von Buben und Mädchen, die gemeinsam am Altar dienen, in der Kirche undenkbar. Die Weisung von Papst Gelasius I., der im fünften Jahrhundert Frauen das Ministrieren verbot, wurde im 13. und nochmals im 18. Jahrhundert erneuert. Auch der Codex Iuris Canonici (CIC) von 1917 ließ noch keine Ministrantinnen zu. Hilfsdienste am Altar wurden damals von angehenden Klerikern, den Trägern der "niederen Weihen" wie etwa Akolythen, verrichtet und bildeten somit eine Vorstufe zum Priestertum.
Mitte des 20. Jahrhunderts durften dann auch nicht geweihte Buben und junge Männer die Handreichungen ausüben und die Rolle des Antwortgebers bei den liturgischen Formeln übernehmen. Erst mit dem Zweiten Vatikanischen Konzil (1962-1965) bildete sich das heutige Verständnis vom Ministrieren, als die Liturgiekonstitution "Sacrosanctum Concilium" diese Aufgabe als "wahrhaft liturgischen Dienst" bezeichnete, der eigenständig und nicht von einer Weihe abgeleitet ist.
Trotz des offiziell noch immer bestehenden Verbotes begannen einzelne Gemeinden in den 1960er und 1970er Jahren, Ministrantinnen zuzulassen. In der Neufassung des CIC 1983 fehlte ein ausdrückliches Verbot. Canon 230 schreibt fest, dass "alle Laien Aufgaben nach Maßgabe des Rechtes wahrnehmen" können. Diese neutrale Formulierung wurde von den Bischöfen kontrovers aufgenommen.
Die offizielle Erlaubnis folgte erst am 11. Juli 1992: Papst Johannes Paul II., der sich 1980 in der Instruktion "Inaestimabile Donum" noch gegen Ministrantinnen ausgesprochen hatte, bestätigte damals, dass Canon 230 so zu interpretieren sei, dass auch Mädchen den Altardienst verrichten dürfen. Veröffentlicht wurde die Erlaubnis 1994. Der Papst betonte dabei aber, es werde "immer sehr angemessen sein, der edlen Tradition zu folgen, Jungen am Altar dienen zu lassen".
Einzig bei Messfeiern in der außerordentlichen Form des römischen Ritus ("Tridentinische Messe") dürfen nach wie vor keine Ministrantinnen eingesetzt werden. Die Zulassung von Ministrantinnen erstrecke sich nicht rückwirkend auf den "alten" Ritus, stellte die Päpstliche Kommission "Ecclesia Dei" fest. Nach 1962 erlassene liturgische Vorschriften, die mit den davor gültigen Büchern unvereinbar sind, seien für die alte Messe nicht bindend.