Freude über die Autorisierung des Kinderschutzkonzeptes.
Freude über die Autorisierung des Kinderschutzkonzeptes.
Die Vereinigung Katholischer Kindertagesheime hat mit Hilfe der Stabsstelle für Prävention von Missbrauch und Gewalt in den letzten Monaten ein Kinderschutzkonzept erstellt.
Die Stabsstelle für Prävention von Missbrauch und Gewalt hat das erste Schutzkonzept autorisiert. Dieses wurde von der Vereinigung Katholischer Kindertagesheime erstellt.
Mit der Novelle des Wiener Kindergartengesetzes und des Wiener Tagesbetreuungsgesetzes wurde jede Einrichtung verpflichtet, bis 31.12.2023 ein Kinderschutzkonzept zu erstellen.
Die Vereinigung Katholischer Kindertagesheime (KKTH) hat mit Hilfe der Stabsstelle für Prävention von Missbrauch und Gewalt in den letzten Monaten ein Kinderschutzkonzept erstellt, das von der Stabsstelle autorisiert wurde.
Sabine Ruppert, Leiterin der Stabsstelle, beantwortet dazu einige Fragen:
Was ist das Besondere am Schutzkonzept der KKTH, welche Punkte enthält es beispielsweise?
Das Besondere daran ist, dass es das erste autorisierte Schutzkonzept in der Erzdiözese Wien ist. Und aus Sicht der vielen Schutzkonzepte im Elementarpädagogik-Bereich kann man sagen: es ist ein Schutzkonzept, dass auch die Rahmenordnung der katholischen Kirche integriert und berücksichtigt.
Wie läuft eine Autorisierung ab, was kann man sich darunter vorstellen?
Die Stabsstelle hat die KKTH bei der Erstellung des Kinderschutzkonzepts unterstützt und den Prozess eng begleitet. So gab es etwa Fachworkshops für die Präventionsbeauftragten der 60 Standorte. Bei der Autorisierung wird das Schutzkonzept geprüft, es werden seitens der Stabstelle Rückmeldungen gegeben und diese werden von der Institution eingearbeitet.
Beratungen kostenlos
Die Beratungen der Stabsstelle zu den Schutzkonzepten erfolgt kostenlos. Außerdem gibt es Unterlagen, die Organisationen beim Verfassen des Konzepts unterstützen sollen.