Für ein "Sterben in Würde" braucht es eine qualitativ hochwertige Palliativmedizin (Sterbebegleitung) sowie menschlich-spirituelle Unterstützungsangebote.
Für ein "Sterben in Würde" braucht es eine qualitativ hochwertige Palliativmedizin (Sterbebegleitung) sowie menschlich-spirituelle Unterstützungsangebote.
Die Bioethikkommission diskutierte Fragen zum Lebensende, über ein Grundrecht auf würdevolles Sterben und darüber, was das bedeutet.
Was bedeutet es würdevoll zu sterben? Was muss getan werden, damit Menschen "in Würde" sterben können? Damit befasste sich die Bioethikkommission am 6. Oktober in einer öffentlichen Sitzung in Wien. Die 25 Mitglieder der Kommission sind Mediziner, Genetiker, Rechts- und Sozialwissenschafter, Philosophen, Theologen u.a.. Sie sollen den Bundeskanzler aus ethischer Sicht beraten.
Eine Arbeitsgruppe soll bis Jahresende erheben, wie und wo die Menschen in Österreich sterben. In einem Dokument möchten die Mitglieder auch ethische Forderungen hinsichtlich würdevollen Sterbens und sich daraus ergebende konkrete Empfehlungen festhalten.
In Österreich sind derzeit sowohl die Tötung auf Verlangen wie die Behilfe zum Selbstmord verboten. Die Absicherung dieser Verbote in der Verfassung bei gleichzeitigem Ausbau der Pflege- und Palliativmedizin wird derzeit von der ÖVP angestrebt. Unterstützt wurde sie dabei etwa von der Österreichischen Bischofskonferenz und der Katholischen Aktion Österreich.
Der Intensivmediziner Andreas Valentin, Mitglied der Bioethikkommission, sprach sich im Vorfeld gegen strengere Gesetze aus und forderte einen Perspektivenwechsel: Es dürfe nicht vordringlich darum gehen, welche Form von "Sterbehilfe" verboten sein soll, sondern darum, was zu tun ist, um Patienten medizinisch und menschlich bestmöglich zu begleiten. Dazu gehören für Valentin eine qualitativ hochwertige Palliativmedizin (Sterbebegleitung) und menschlich-spirituelle Unterstützungsangebote.
Auch für Kommissionsmitglied Stephanie Merckens, ehemals Lebensschutzbeauftragte der Erzdiözese Wien, geht es beim würdevollen Sterben vor allem um ausreichendes Pflegeangebot und Palliativbetreuung sowie um den Schutz der Patienten vor Übertherapie. Dass aber die Sitzung der Kommission am Montag das Thema "Beihilfe zum Selbstmord" auf die Tagesordnung gesetzt hat, ist für sie "eine Themenverfehlung". Tötungshandlungen, auch als Beihilfe, seien kein Beitrag zum Sterben in Würde, so Merckens zum "Sonntag".
Am 29. Juni 2001 wurde im Bundeskanzleramt eine Bioethikkommission eingesetzt. Sie berät den Bundeskanzler in gesellschaftlichen, naturwissenschaftlichen und rechtlichen Fragen, die sich auf dem Gebiet der Humanmedizin und Humanbiologie aus ethischer Sicht ergeben.