In Deutschland haben sich Union und SPD bei der Frage des Familiennachzugs für Flüchtlinge mit sogenanntem subsidiärem Schutz auf eine Übergangsregelung geeinigt.
In Deutschland haben sich Union und SPD bei der Frage des Familiennachzugs für Flüchtlinge mit sogenanntem subsidiärem Schutz auf eine Übergangsregelung geeinigt.
Caritas-Präsident: Begrenzung "humanitär und integrationspolitisch fatal".
In Deutschland haben sich Union und SPD am Dienstag, 30. Jän. 2018 bei der Frage des Familiennachzugs für Flüchtlinge mit sogenanntem subsidiärem Schutz auf eine Übergangsregelung geeinigt. Demnach soll der Familiennachzug bis 31. Juli ausgesetzt bleiben und anschließend im Rahmen von Kontingenten 1.000 Schutzsuchende pro Monat aufgenommen werden. Ergänzt wird dies durch eine bereits bestehende Härtefallregelung. Erst am Montag hatten die christlichen Kirchen bei einer Anhörung des Bundestages in Berlin nachdrücklich gefordert, auch subsidiär geschützten Flüchtlingen den Nachzug der engsten Familienangehörigen zu erlauben.
Eine Zusammenführung in Herkunfts- oder Drittländern sei meist nicht möglich, betonte der Vertreter der katholischen Bischöfe in Berlin, Prälat Karl Jüsten - auch im Namen der Evangelischen Kirche. In einer gemeinsamen Stellungnahme der Kirchen sprachen sie sich dafür aus, die noch bis Mitte März geltende Aussetzung des Familiennachzugs planmäßig auslaufen zu lassen und dann wieder voraussetzungslos auch für subsidiär Schutzberechtigte zu ermöglichen. Eine weitere Aussetzung verstößt nach ihrer Auffassung "gegen den verfassungs- und völkerrechtlich garantierten besonderen Schutz der Familie".
Der Vertreter des UN-Flüchtlingshilfswerks UNHCR, Roland Bank, sprach sich bei der Anhörung für eine Gleichbehandlung von subsidiär und humanitär geschützten Flüchtlingen aus und dafür, beiden gleichermaßen den Familiennachzug zu gewähren. Hendrik Cremer vom Deutschen Institut für Menschenrechte hob auf das Recht auf Familienleben ab.
Auch die deutsche Caritas forderte eine Flüchtlingspolitik der "offenen Hände". Präsident Peter Neher erklärte: "Ein starkes Land wie Deutschland hat eine humanitäre Verantwortung gegenüber schutzbedürftigen Flüchtlingen." Die geplante Begrenzung auf 1.000 Menschen pro Monat sei "humanitär und integrationspolitisch fatal". Viele Betroffene warteten mittlerweile seit über zwei Jahren darauf, ihre Ehefrauen, Ehemänner und Kinder wiederzusehen. Dass monatlich lediglich 1.000 Angehörige nachziehen dürften sei mit der Integrationsfähigkeit Deutschlands nicht zu begründen. Neher: "Diese Grenze ist willkürlich festgesetzt, viel zu niedrig und trennt Familien, die eigentlich nach Artikel 6 des Grundgesetzes und Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention geschützt werden sollen."
Der Familiennachzug für Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutzstatus war zuletzt ein Streitthema bei den Koalitionsverhandlungen zwischen Union und SPD. Der Kompromiss, auf den sich die Fraktionsspitzen am Dienstag einigten, entspricht weitgehend den Vereinbarungen bei den vorangegangenen Sondierungsgesprächen. Die SPD hatte allerdings bei den Koalitionsverhandlungen auf eine weiterreichende Härtefallregelung gedrängt.
Union und SPD brachten nun einen Änderungsantrag in den Hauptausschuss des deutschen Bundestags ein, der von den Parlamentariern am Donnerstag in zweiter und dritter Lesung verabschiedet werden soll. Der Nachzug soll demnach für die engsten Familienangehörigen gelten, also Ehegatten, minderjährige Kinder und Eltern minderjähriger Kinder.
Über die genaue Neuregelung wollen Union und SPD in den kommenden Monaten beraten. Nach Worten von SPD-Fraktionsvize Eva Högl habe man damit sichergestellt, "dass ab 1. August 2018 der Familiennachzug auch für Familien von subsidiär Geschützen dann endlich wieder möglich ist". CSU-Landesgruppen-Chef Alexander Dobrindt betonte dagegen, mit der Regelung werde "der Anspruch auf Familiennachzug für subsidiär Geschützte endgültig abgeschafft".