Da die meisten Orden "grundsätzlich eine päpstliche Approbation anstreben", würde dies "keine massive Änderung in der Ordenslandschaft" bedeuten, hielten die Ordensgemeinschaften dazu fest.
Da die meisten Orden "grundsätzlich eine päpstliche Approbation anstreben", würde dies "keine massive Änderung in der Ordenslandschaft" bedeuten, hielten die Ordensgemeinschaften dazu fest.
Ordensgemeinschaften: Päpstliche Neuregelung bei Ordensgründungen bringt "keine massive Änderung in die Ordenslandschaft" Österreichs.
Kaum Folgen für die österreichische Ordenslandschaft erkennen die heimischen Ordensgemeinschaften im jüngsten Erlass von Papst Franziskus. Am 4. November hatte der Vatikan das Motu proprio "Authenticum carismatis" veröffentlicht, welches die Neugründung von Ordensgemeinschaften neu regelt. Künftig ist für die Anerkennung sogenannter "Institute des geweihten Lebens" nicht nur eine vorhergehende Beratung mit dem Vatikan, sondern dessen Zustimmung erforderlich.
Da die meisten Orden "grundsätzlich eine päpstliche Approbation anstreben", würde dies "keine massive Änderung in der Ordenslandschaft" bedeuten, hielten die Ordensgemeinschaften dazu in einer Aussendung am Donnerstag fest. Die Neuregelgung diene letztlich dazu, neue Orden gründlicher zu untersuchen und so "einer Art Wildwuchs" auf regionaler bzw. diözesaner Ebene entgegenzuwirken, so der Referent für kanonisches Recht im Wiener Schottenstift, P. Laurentius Eschlböck, in der Aussendung.
Ähnlich die Einschätzung der Historikerin und früheren Leiterin des Referats für Kulturgüter der Orden, Helga Penz: Orden seien grundsätzlich "eher nach Rom orientiert" - dies entspreche ihrem Wesen. "Die wenigsten Ordensgemeinschaften sind nur in einer Diözese verortet. Grundsätzlich entstehen Ordensgemeinschaften aus Initiativen von unten, also aus Zusammenschlüssen, und nicht durch Anordnungen von oben. Insofern hat der Prozess der Approbation auch keinen Einfluss darauf, ob sich neue Gemeinschaften zusammenschließen."
Eschlböck erinnerte zudem daran, dass dies bereits die zweite Änderung der entsprechenden Stelle im Kirchenrecht darstelle: "Die ursprüngliche Regelung besagte, dass Diözesanbischöfe ein Ordensinstitut gründen können. Das führte, gelinde gesagt, zu einer Art Wildwuchs, und aus diesem Grund hat der Heilige Stuhl schon im Jahr 2016 diese Gesetzesstelle geändert und verlangt, dass er vor einer Neugründung konsultiert wird."
Die nunmehrige erneute Verschärfung dieser Passage, die nun eine Zustimmung des Heiligen Stuhls bei Ordensgründungen verlangt, sei insofern eine "konsequente Fortführung" des ersten Eingriffs - und zugleich "ein Schritt weg von der Dezentralisierung, die das II. Vatikanum forderte, hin zu einer Zentralisierung, die allerdings gespeist aus negativen Erfahrungen entstand", wie Eschlböck anmerkte.
In Österreich sind alle männlichen Ordensgemeinschaften päpstlich approbiert, von den Frauenorden sind rund zwei Dutzend nach bischöflichem Recht approbiert. Das sind dann oft regionale Gemeinschaften wie beispielsweise die Halleiner Schwestern oder die Vorauer Marienschwestern, die es beide nur in Österreich gibt.
Die Änderung des betreffenden Kirchenrechts-Canons 579 tritt laut dem päpstlichen Erlass am 10. November in Kraft.