Im Hinblick auf das Wohlergehen von Kindern sei es das primäre Ziel, dass Kinder bei ihren leiblichen Eltern in stabiler, auf gegenseitigem Beistand ausgerichteter Gemeinschaft aufwachsen können. Genau das zu ermöglichen, sei die Absicht hinter der derzeitigen Definition der Ehe im österreichischen Recht, erläuterte Stephanie Merckens, Mitarbeiterin des IEF.