Die von der Regierung geplanten Änderungen im Fremdenrecht, die demnächst dem Parlament vorgelegt werden, sehen unter anderem vor, dass Menschen, die wegen eines rechtskräftig abgelehnten Asylverfahrens nicht in Österreich bleiben dürfen, künftig sofort die Grundversorgung gestrichen wird, sofern sie nicht an ihrer Rückführung ins Ausland mitwirken.