Im April 2018 werden in ganz Österreich in der evangelisch-lutherischen Kirche die ehrenamtlichen Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter gewählt.
Im April 2018 werden in ganz Österreich in der evangelisch-lutherischen Kirche die ehrenamtlichen Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter gewählt.
Je nach Größe der Pfarre besteht das Gremium der Gemeindevertretung ("Pfarrparlament") aus ca. 20 bis 40 Personen.
Im April 2018 werden in ganz Österreich in der evangelisch-lutherischen Kirche die ehrenamtlichen Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter gewählt. Damit werden auch bereits die ersten Weichen für die Wahl des nächsten evangelisch-lutherischen Bischofs in Österreich 2019 gestellt. Je nach Größe der Pfarre besteht das Gremium der Gemeindevertretung ("Pfarrparlament") aus ca. 20 bis 40 Personen. Die Termine, an denen die "Wahllokale" an den Aprilsonntagen - beginnend am Ostersonntag, 1. April 2018 - geöffnet haben, bestimmt jede Pfarrgemeinde selbst. Die Vorbereitungen freilich haben bereits vor Monaten begonnen. Wahlberechtigt sind alle Kirchenmitglieder ab dem vollendeten 18. Lebensjahr beziehungsweise Konfirmierte ab 14 Jahren. Gewählt werden kann persönlich vor Ort oder per Briefwahl.
Die Gemeindevertretung, gewissermaßen das "Parlament" der Pfarrgemeinde, beschäftigt sich u.a. mit den Pfarrfinanzen und grundsätzlichen Fragen des kirchlichen Lebens in den einzelnen Gemeinden. In jeder Pfarre wählen dann die Gemeindevertreter aus ihrer Mitte einige Mitglieder in das Presbyterium, das geschäftsführende Organ, das die jeweilige Pfarre leitet und in dem auch Pfarrerinnen und Pfarrer bzw. weitere Amtsträger vertreten sind.
Aus der Mitte des Presbyteriums wiederum werden einige Delegierte in die Superintendentialversammlung gewählt, das Leitungsgremium auf diözesaner Ebene. Diese bestimmt u.a. über die Kirchenfinanzen der Diözese und wählt auch den jeweiligen Superintendenten bzw. die Superintendentin. Die Konstitutionierung der neuen Superintendentialversammlungen in den österreichischen evangelischen Diözesen wird im Herbst 2018 stattfinden.
Die Mitglieder des Superintendentialversammlungen wählen dann wieder aus ihren Reihen Delegierte in die Synode A.B., das kirchliche Leitungsgremium auf Österreich-Ebene. Die Synode wird sich im Dezember 2018 neu konstituieren. Auf der Frühjahrsversammlung der Synode 2019 wählen die Mitglieder dann den neuen Bischof oder die neue Bischöfin der lutherischen Kirche in Österreich. Der Amtsantritt für den Nachfolger oder die Nachfolgerin von Michael Bünker ist am 1. September 2019.
Dieses Prozedere der Wahlen von Pfarr- bis Österreichebene findet in der lutherischen Kirche alle sechs Jahre statt. "Mitbestimmung und demokratische Entscheidungen prägen die Evangelische Kirche. Sie bestimmen mit, welchen Weg unsere Kirche in Zukunft gehen wird", hält dazu Bischof Bünker in einer Aussendung fest. Er appellierte auch an die Kirchenmitglieder, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen.
Die Evangelische Kirche A.B. in Österreich zählt rund 290.000 Mitglieder in den Diözesen Burgenland, Kärnten/Osttirol, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg/Tirol, Steiermark und Wien.