Ein wissentlicher Befugnismissbrauch und konkreter Schädigungsvorsatz sei den Angeklagten nicht nachzuweisen, stellte die Vorsitzende des Schöffensenats fest.
Ein wissentlicher Befugnismissbrauch und konkreter Schädigungsvorsatz sei den Angeklagten nicht nachzuweisen, stellte die Vorsitzende des Schöffensenats fest.
Kardinal Schönborn war einer der geladenen Zeugen im Verfahren gegen hochrangige Beamte des Innenministeriums.
Im Untreue-Prozess um den Wiener Stadterweiterungsfonds sind die vier Angeklagten - der ehemalige Geschäftsführer und drei Sektionschefs des Innenministeriums, die gemeinsam das Kuratorium gebildet hatten - am Donnerstag vom Wiener Landesgericht im Zweifel von sämtlichen Vorwürfen freigesprochen worden. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig, wie die Austria Presse Agentur (APA) berichtete.
Am Dienstag war neben der früheren Innenministerin Maria Fekter auch Kardinal Christoph Schönborn als Zeuge zu Wort gekommen. Die Erzdiözese Wien hat vom Stadterweiterungsfonds im Jahr 2008 einen Zuschuss von 250.000 Euro für den Bau einer Kirche in der Seestadt in Wien-Aspern erhalten - ein Betrag, der nach den Worten des Wiener Erzbischofs seither unangetastet und mit Zweckwidmung auf einem Treuhandkonto liegt, da das Projekt noch nicht umgesetzt werden konnte.
Ein wissentlicher Befugnismissbrauch und konkreter Schädigungsvorsatz sei den Angeklagten nicht nachzuweisen, stellte die Vorsitzende des Schöffensenats, Claudia Moravec-Loidolt, Laut APA fest. Am Ende des Beweisverfahrens habe sich vieles "anders ergeben, als es sich ursprünglich in der Anklage abgezeichnet hat". Der Senat sei zur Ansicht gekommen, dass die Verantwortung der Angeklagten, die Ende 2006 verstorbene Innenministerin Liese Prokop habe auf Auflösung des 1857 von Kaiser Franz Joseph geschaffenen Fonds und Verwendung der Mittel für karitative und soziale Zwecke gedrängt, "keine Schutzbehauptung war. Den Wunsch hat es tatsächlich gegeben", sagte Moravec-Loidolt.
Das Kuratorium hatte mit dem Fonds gemeinnützige und karitative Organisationen, aber auch die Erzdiözese Wien oder die Israelitische Kultusgemeinde unterstützt und sich dabei auf Prokop berufen. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) legte den Spitzenbeamten des Innenressorts zur Last - zwei davon sind noch aktiv im Dienst, einer befindet sich mittlerweile im Ruhestand - 1,1 Mio. Euro zweckwidrig verwendet zu haben, indem etwa der Bau der in Aspern geplanten Kirche unterstützt oder der Ankauf einer Liegenschaft für ein Erstaufnahmezentrum für Asylwerber im burgenländischen Eberau finanziert wurde.